Tötungsdelikt mit zu vermutender rechtsextremer und/oder ausländerfeindlicher Motivation am 27. Dezember 1992 auf der Autobahn 57 in der Nähe von Neuss
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Vor einigen Tagen begann vor einem Schöffengericht in Neuss der Prozeß gegen den 23jährigen Klaus E. wegen fahrlässiger Tötung. Während der Verteidiger die Tat des Angeklagten als „reine Verkehrssache" ohne jeden ausländerfeindlichen Hintergrund bezeichnet, sprechen die Angehörigen von Totschlag. In der Nacht zum 27. Dezember 1992 verfolgte E. zusammen mit Freunden auf der Autobahn 57 mit dem VW seiner Freundin einen Fiat, in dem drei türkische Jugendliche saßen. In der Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, daß E. mit seinem VW vorsätzlich den Fiat der drei jungen Türken bedrängte, ihm auf einem Parkplatz auflauerte, erneut beängstigend nahe an ihn heranfuhr, gezielt die Lichthupe betätigte, dann auf die Überholspur wechselte, dort parallel dicht am Fiat fuhr, um dann das derart eingekeilte Fahrzeug zu rammen und dadurch den Unfall herbeizuführen. Der Fiat prallte gegen die Leitplanke. Als der Fahrer aus dem Wagen ausstieg, wurde er von einem in hoher Geschwindigkeit an die Unfallstelle heranfahrenden Wagen erfaßt und getötet.
Bei einem der Mitfahrer von Klaus E. handelt es sich um einen bekannten Solinger Neofaschisten, der als Saalschützer für die „Deutsche Liga" aufgetreten ist, gemeinsam mit der Kampftruppe aus der von Rechtsradikalen frequentierten Kampfschule „Tak-Pao". Und auch Klaus E. ist kein unbeschriebenes Blatt: Er gehört zur Hooligan-Szene um den Fußballklub Fortuna Düsseldorf.
Klaus E. ist, das bestätigte seine Ex-Freundin, nicht gut auf Ausländer zu sprechen, war wohl allgemein ein aggressiver Typ, ohne Job und Fan der rechtsradikalen Rockgruppe „Böhse Onkelz" (FR und taz, 2. Oktober 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist der Bundesregierung dieses Tötungsdelikt mit zu vermutender oder tatsächlicher ausländerfeindlicher Motivation bekannt, und wenn ja, seit wann?
Stuft die Bundesregierung den Hintergrund dieser Tat als „mit zu vermutender oder tatsächlicher ausländerfeindlicher Motivation" ein, und wenn nein, wieso nicht?