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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Klonierung menschlicher Embryos (G-SIG: 12011799)

Verbotsgründe im Fall einer Verwendung nicht entwicklungsfähiger Embryos im Frühstadium zu Klonierungsversuchen, Kenntnisse von entsprechenden Forschungsprojekten in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR, Begründung für die Ausnahme nicht entwicklungsfähiger Embryonen aus den Verbotsverfügungen für Embryonenforschung im Embryonenschutzgesetz, Überwachung der Forschungslabore

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

14.12.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/624724. 11. 93

Klonierung menschlicher Embryos

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Klonierung menschlicher Embryos durch den Reproduktionstechnologen Jerry Hall hat in der Bundesrepublik Deutschland Entrüstung ausgelöst. In zahlreichen Stellungnahmen von Politikern und Wissenschaftlern war die Ansicht geäußert worden, daß diese Art Versuche in Deutschland nicht möglich seien. Auch der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, vertrat in der Öffentlichkeit die Auffassung, das Embryonenschutzgesetz stände solch einem Klonierungsvorhaben im Wege.

Jerry Hall äußerte sich zu seinem Versuch dahin gehend, daß er nur „nicht entwicklungsfähige" Embryos verwendet bzw. gezeugt hätte. Das Embryonenschutzgesetz nimmt „nicht entwicklungsfähige Embryonen" vom Klonierungsverbot von Embryonen aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wenn bei einem Klonierungsvorhaben „nicht entwicklungsfähige Embryos" im Frühstadium verwendet werden, warum wäre solch ein Versuch in der Bundesrepublik Deutschland verboten?

2

Wer entscheidet, ob ein Embryo „nicht entwicklungsfähig" ist?

3

Sind der Bundesregierung Forschungsvorhaben, die eine Klonierung „nicht entwicklungsfähiger Embryos" beinhalten, bekannt?

Wenn ja, wer führt diese durch?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der ehemaligen DDR Klonierungen menschlicher Embryos durchgeführt wurden, wenn ja, wer hat diese wo durchgeführt?

5

Mit welcher Begründung sind im Embryonenschutzgesetz „nicht entwicklungsfähige Embryonen" aus den Verbotsverfügungen für Embryonenforschung ausgenommen?

6

Hält die Bundesregierung die Überwachung der bundesdeutschen Forschungslabore, um zu verhindern, daß einzelne Wissenschaftler sich über geltende Gesetze hinwegsetzen, für ausreichend?

7

Wie häufig wird ein Forschungslabor von staatlichen Stellen begutachtet und überprüft?

Bonn, den 15. November 1993

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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