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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Nutzen und Kosten des Ausbaus der Wasserwege von Magdeburg nach Berlin (G-SIG: 12011875)

Einstufung des Projekts 17 Deutsche Einheit in den vordringlichen Bedarf trotz des vom Berliner Institut für ökologische Wirtschaftsforschung errechneten Werts unterhalb des notwendigen Nutzen-Kosten-Faktors, externe Kosten des Projekts, Verantwortung derselben Behörde für die gegensätzlichen Interessen des Bauträgers und des Umweltschutzes bei der Planfeststellung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

04.02.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/654822. 12.93

Nutzen und Kosten des Ausbaus der Wasserwege von Magdeburg nach Berlin

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bundesverkehrswegeplan 1992 ist der Ausbau der vorhandenen Wasserwege von Magdeburg bis Berlin zur Großschiffahrtsstraße, dem Projekt 17 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit, in den vordringlichen Bedarf eingestuft worden. Ein unabhängiges Gutachten zum Bauvorhaben belegt aber, daß der für die Einstufung mindestens nötige Nutzen-Kosten-Faktor von 3,0 nicht erreicht wird — ohne die externen Kosten in die Kalkulation einzubeziehen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen5

1

In dem Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IOW) in Berlin wird ein Nutzen-Kosten-Faktor errechnet, der 66 % unter dem Wert liegt, der von dem Gutachter des Verkehrsministeriums, der PLANCO-Consulting in Essen, für das Projekt 17 Deutsche Einheit ermittelt wurde. Ist der Bundesregierung das Gutachten des IÖW bekannt, und wie bewertet sie die darin berechneten Ergebnisse?

2

Wie bewertet die Bundesregierung ihre Einstufung des vorgenannten Projekts in den vordringlichen Bedarf angesichts der Berechnung des IÖW, die ohne Berücksichtigung der externen Kosten zu einem Nutzen-Kosten-Faktor von 2,2 gelangen?

3

Wie hoch sind die externen Kosten des Projekts 17, und nach welchen Methoden wurden sie erhoben, geschätzt und gewichtet?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Erhebung der externen Kosten durch die von ihr beauftragten Gutachter im Vergleich zum letzten Stand der Monetarisierungstechniken?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die gegensätzlichen Interessen. des Bauvorhabenträgers sowie des Umweltschutzes bei der Planfeststellung in der Verantwortung ein und derselben Behörde liegen?

Bonn, den 22. Dezember 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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