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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Stand der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS und von anderen politischen Straftaten in der ehemaligen DDR (G-SIG: 12011939)

Ermittlungsverfahren im Verantwortungsbereich des Bundes und der Landesjustizbehörden gegen ehemalige MfS-Mitarbeiter, Verfahrenseinstellungen, Strafmaß bei Verurteilungen, Strafverfahren gegen Richter der ehemaligen DDR wegen Rechtsbeugung, gegen Mitarbeiter der politischen Polizei K1 sowie im Bereich der Regierungs- und Vereinigungskriminalität, Auswirkungen des Gesetzes zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 27.9.1993

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

30.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/681307. 02. 94

Stand der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS und von anderen politischen Straftaten in der ehemaligen DDR

der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. Mai 1993 hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 12/4860) zum hier genannten Fragenkomplex beantwortet (Drucksache 12/5004). Hierbei hat die Bundesregierung im wesentlichen den Verfahrensstand bis zum Jahr 1992 referiert, wobei insbesondere der Verfahrensstand auf Länderebene nur unzureichend skizziert werden konnte. Die Bundesregierung hatte damals von einer Beteiligung der Länder abgesehen, was für die Erstellung einer Strafverfahrensstatistik, die im öffentlichen Interesse liegt, aber unverzichtbar wäre. Zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage wäre darum eine Beteiligung der Landesjustizbehörden notwendig.

Inzwischen ist aber nicht nur von Interesse, wie sich die Verfahrensentwicklung auf Bundes- und Länderebene für das Jahr 1993 darstellt. Eine Präzisierung einzelner Fragestellungen erscheint durch die rechtstatsächliche Entwicklung angezeigt, etwa durch Grundsatzurteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegen Richter wegen Rechtsbeugung oder bezüglich der Überwachung von Telefon- und Postverkehr.

Am 27. September 1993 ist zudem eine gesetzliche Regelung erlassen worden, um die drohende Verjährung bestimmter Straftatbestände abzuwenden. Hieran war die Hoffnung geknüpft, eine höhere Zahl von Strafermittlungsverfahren einzuleiten und zu einem Abschluß zu bringen (Gesetz zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen, BGBl. I 1993, Nr. 51, S. 1657). In diesem Sinne soll mit der hier erfragten Statistik auch geklärt werden, ob bereits zum jetzigen Datum eine signifikante Wirkung dieses Gesetzes zu verzeichnen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

In wie vielen Fällen sind (seit dem Berichtsstand in oben genannter Antwort der Bundesregierung) im Verantwortungsbereich des Bundes Ermittlungsverfahren gegen jeweils wie viele ehemalige Mitarbeiter des MfS im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS eingeleitet worden, und aufgrund welcher Strafrechtsvorschriften?

2

Wie viele der unter Frage 1 genannten Fälle endeten jeweils

a) mit einer Verurteilung,

b) mit einem Freispruch,

c) mit einer Verfahrenseinstellung

aa) gemäß § 153 bis 153b StPO,

bb) gemäß § 153d StPO,

cc) gemäß § 153e StPO,

dd) gemäß § 154 und 154 a StPO,

ee) gemäß § 170 Abs. 2 StPO?

3

Wie viele der unter Frage 1 bzw. 2 genannten Verfahren sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

4

In wie vielen Fällen sind im Verantwortungsbereich der Länder Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des MfS im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das MfS eingeleitet worden, und aufgrund welcher Strafrechtsvorschriften?

5

Wie viele der unter Frage 4 genannten Fälle endeten jeweils

a) mit einer Verurteilung,

b) mit einem Freispruch,

c) mit einer Verfahrenseinstellung

aa) gemäß § 153 bis 153b StPO,

bb) gemäß § 153d StPO,

cc) gemäß § 153e StPO,

dd) gemäß § 154 und 154 a StPO,

ee) gemäß § 170 Abs. 2 StPO?

6

Wie viele der unter Frage 5 genannten Verfahren sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

7

In wie vielen Fällen wurden gegen Richter der ehemaligen DDR Strafverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet?

In wie vielen Fällen endeten diese

— mit einer Verurteilung,

— mit einem Freispruch,

— mit einer Verfahrenseinstellung nach den unter Frage 2 Buchstabe c bzw. 5 Buchstabe c genannten Kriterien?

Wie viele dieser Verfahren sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

8

In wie vielen Fällen wurden gegen Mitarbeiter der dem MfS nahestehenden politischen Polizei K 1 Strafverfahren im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Aufgaben der K 1 eingeleitet?

In wie vielen Fällen endeten diese

— mit einer Verurteilung,

— mit einem Freispruch,

— mit einer Verfahrenseinstellung nach den unter Frage 2 Buchstabe c bzw. 5 Buchstabe c genannten Kriterien?

Wie viele dieser Verfahren sind bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

9

In wie vielen Fällen wurden im Bereich der Regierungs- und Vereinigungskriminalität durch die ZERV Strafverfahren ein-geleitet?

In wie vielen Fällen und bei welcher finanzieller Schadenshöhe jeweils endeten diese Verfahren

— mit einer Verurteilung,

— mit einem Freispruch,

— mit einer Verfahrenseinstellung nach den unter Frage 2 Buchstabe c bzw. 5 Buchstabe c genannten Kriterien?

Wie viele dieser Verfahren sind mit welcher finanziellen Schadenshöhe bisher nicht rechtskräftig abgeschlossen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung politisch den Umfang der eingeleiteten und abgeschlossenen Strafverfahren?

Sieht sie die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher oder anderweitiger rechtspolitischer Initiativen (etwa eine erhöhte Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden), und welcher?

Welche entsprechenden Bewertungen der Länder sind ihr bekannt, die sie den Fragestellern zur Verfügung stellen könnte?

11

Sieht die Bundesregierung bereits einen nennenswerten Effekt des Gesetzes zur Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 27. September 1993 derart, daß seit Inkrafttreten dieses Gesetzes in erhöhtem Umfang Strafverfahren wegen der unter den Fragen 1 bis 9 genannten Straftaten eingeleitet wurden?

Ist ihr eine diesbezügliche Bewertung durch die Länder bekannt, oder ist sie bereit, eine solche Bewertung bei den Ländern zu erfragen, die sie den Fragestellern zur Verfügung stellen könnte?

Bonn, den 3. Februar 1994

Ingrid Köppe Dr. Wolfgang Ullmann Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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