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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Dritter Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitation (G-SIG: 12012111)

Aufbau und Abfassung des Berichts, fehlende Bestandsaufnahme der Behindertenpolitik sowie der Rehabilitation in der DDR bis 1989, Untersuchungen zur Lage der Behinderten in Ostdeutschland, Recht auf lebenslange Rehabilitation, integrative Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher, Beschäftigungsförderung für Schwerbehinderte, Gesetzgebungsinitiativen zur Angleichung der Lebensverhältnisse Behinderter in den westlichen und östlichen Bundesländern (u.a. Übernahme des Prinzips der DDR-Invalidenrente in bundesdeutsches Recht, Behindertenbeauftragte auf allen Verwaltungsebenen), Hilfen und Nachteilsausgleiche für ein Leben in Selbstbestimmung und Würde, barrierefreies Bauen und Wohnen, Förderung sozialer Dienste in den neuen Ländern, Sozialstandort Deutschland, besonders Behindertenpolitik, im internationalen Vergleich

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

16.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/773620. 05. 94

Dritter Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitation

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Der nunmehr dritte Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitation liegt vor.

War der zweite Bericht von 1989 vor allem noch der Versuch einer Darstellung der existierenden Defizite und Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland, so dient der jetzige insbesondere der Pflege politischer Vorurteile sowie der Darstellung einer schöngeredeten Wirklichkeit. Indem kaum Bezug zu den vorangegangenen Berichten genommen wird, hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die von ihr zu verantwortenden negativen Entwicklungstendenzen nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen. Probleme und Defizite werden vorwiegend in Ostdeutschland als Folge des DDR-Systems markiert, während langjährig bestehende Defizite in Westdeutschland in ihrer Bedeutsamkeit heruntergespielt und Ursachen nicht benannt werden.

Generell leidet der dritte Bericht darunter, daß einerseits für die ehemalige Bundesrepublik Deutschland kaum Bezug auf Aussagen aus vorhergehenden Berichten genommen wird, andererseits für Ostdeutschland jegliche Entwicklung scheinbar bei Null beginnt. Insofern ist es kaum möglich, Entwicklungstendenzen aufzuzeigen und daraus dringenden politischen Handlungsbedarf abzuleiten. Hinzu kommt, daß wesentliche und substantielle statistische Angaben in den Berichten nicht oder nur bedingt vergleichbar sind. Allerdings dort, wo Veränderungen zu verzeichnen sind, die geeignet erscheinen, ein positives Bild von der Politik der Bundesregierung zu umschreiben, wird sehr wohl auf den zweiten Bericht eingegangen.

Der vorgelegte Bericht wird insbesondere der selbstgestellten Aufgabe, „Auskunft über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation in den neuen Bundesländern zu geben", nicht gerecht. Die Realisierung einer derartigen Zielsetzung hätte zur Voraussetzung, vorurteilslos und sachlich Vorstellungen, Konzepte und Ergebnisse der Behindertenpolitik sowie der Entwicklung der Rehabilitation in der DDR bis 1989 sowie seit 1990 in Ostdeutschland darzustellen und zu bewerten. Selbst bei - von Behindertenverbänden der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland seit langem geforderten - positiven Entwicklungsansätzen der DDR bestimmt die defizitäre Sicht die Darstellung. So wird beispielsweise die in weiten Teilen zutreffende Darstellung der baulichen Situation der Einrichtungen in Ostdeutschland benutzt, um mögliche zu übernehmende Entwicklungsansätze abzuwerten und abzulehnen.

Mit der verbalen Verwendung der Begriffe Integration und Eingliederung wird im Bericht versucht, die wachsende Ausgrenzung und Aussonderung von Menschen mit Behinderungen zu verschleiern und mit der einseitig negativen Darstellung der Situation in Ostdeutschland von der generell schwierigen Situation der Menschen mit Behinderungen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland abzulenken. Hervorzuheben ist, daß in weiten Teilen der Textfassungen des zweiten und dritten Berichtes wörtliche Übereinstimmungen bis hin zu gleichen Aussagen zu finden sind. Deutlicher als in diesem Bericht dargestellt, läßt sich das Unvermögen der Bundesregierung, seit Jahrzehnten anstehende und geforderte Veränderungen auf den Weg zu bringen, nicht dokumentieren.

Bei einem konkreten Vergleich wesentlicher Aussagen des zweiten und dritten Berichtes wird deutlich, daß es in wichtigen Bereichen der Behindertenpolitik und der Rehabilitation keine Entwicklung gibt und es in vielen Sachverhalten sogar zu gravierenden Verschlechterungen kam.

Das Erfassen dieser Tendenzen wird durch die Art und Weise der Berichterstattung verschleiert, indem wichtige Angaben und Aussagen aus dem zweiten Bericht nur sehr selektiv zum Ausgang der Darstellung im dritten Bericht gemacht werden. Generell läßt der Bericht mehr Fragen offen, als er beantwortet.

Zur Herstellung der Transparenz und einer sinnvollen Verbindung zwischen dem zweiten und dritten Bericht der Bundesregierung sowie zur Offenlegung wichtiger allgemeiner Entwicklungstendenzen in der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen fragen wir die Bundesregierung:

I. Zur Abfassung und zum Aufbau des Berichtes

Wesentliche Aussagen und statistische Angaben sind nicht oder nur bedingt vergleichbar. In wichtigen Fragen ist die Kenntnis und Verfügbarkeit des zweiten Berichtes Voraussetzung, um die Aussagen im dritten Bericht bewerten zu können. Neuere Untersuchungen und Forschungen zur sozialen Lage und zum Leben behinderter Menschen in den neuen Bundesländern sind nicht präsent.

1. Wann und in welcher Form äußerte der Deutsche Bundestag die Bitte, im dritten Bericht keine Bezugnahme auf die beiden früheren Berichte vorzunehmen?

2. Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Forderung, den Bericht zur Lage der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitation mindestens alle zwei Jahre vorzulegen und im Plenum des Deutschen Bundestages zu beraten, um Fehlentwicklungen und Probleme eher erkennen und damit auch korrigieren zu können?

3. Wie begründet die Bundesregierung den Fakt, daß im dritten Bericht keine Bestandsaufnahme für wichtige Bereiche der Behindertenpolitik sowie der Rehabilitation in der DDR bis 1989 unter Berücksichtigung von Vorstellungen, Grundlagen und Konzepten der DDR erfolgte?

4. Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Analyse nachträglich sachlich und vorurteilslos anfertigen zu lassen?

5. Warum hat die Bundesregierung Aussagen und statistische Angaben des zweiten Berichtes nicht zum Ausgangspunkt für die Darstellungen im dritten Bericht gemacht, und ist sie bereit, wichtige Statistiken vergleichbar und nachvollziehbar zu gestalten (beispielsweise zum behindertengerechten Wohnraum)?

6. Kann die Bundesregierung erklären, warum Defizite in Ostdeutschland ausschließlich Ergebnis des DDR-Systems sind und gleichgeartete, langjährige Defizite in den alten Bundesländern in ihren Wirkungen heruntergespielt und auf ihre Ursachen überhaupt nicht eingegangen werden?

Bitte dabei auf folgende Aussagen des dritten Berichtes eingehen:

  • 3.6 bei bestimmten Krankheitsbildern (Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzte, Krankheiten alter Menschen) „gibt es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite für eine adäquate rehabilitative Versorgung ... ";
  • 3.11 „Versorgungsdefizite gibt es dagegen im anschließenden frührehabilitativen Bereich . .. entsprechende flächendeckende Versorgungsstrukturen sind derzeit nicht vorhanden" (für Schädel-Hirn-Verletzte);
  • 3.13 „Die Situation der aufgrund Schlaganfalls Behinderten ist oft charakterisiert durch unzureichende Frührehabilitation und mangelhafte Nachsorge. "

7. Kann die Bundesregierung die Aussage „Andererseits sind die Pflichten der Gesellschaft gegenüber behinderten Menschen nicht unbegrenzt, insbesondere soweit für ihre Rehabilitation und Eingliederung menschliche und finanzielle Ressourcen in Anspruch genommen werden, die dann für andere, ebenfalls wichtige Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen" erläutern sowie die darin manifestierte Vorrangigkeit bestimmter Aufgaben konkretisieren?

8. Was versteht die Bundesregierung unter dem Kriterium „neuere Forschungsergebnisse" in der Rehabilitation?

8.1 Kann die Bundesregierung die Verwendung eines derartigen Kriteriums für den gleichen Sachverhalt sowohl im zweiten wie auch im dritten Bericht begründen?

8.2 Welche konkreten neueren Untersuchungen, Befragungen und Forschungen aus und über Ostdeutschland zur Lage der Behinderten bildeten eine Grundlage für den vorliegenden Bericht?

8.3 Welche dieser Forschungen wurde von der Bundesregierung initiiert und mitfinanziert?

9. Hält die Bundesregierung es noch für zeitgemäß, Behinderungen als „regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand" zu definieren?

9.1 Was wäre nach Auffassung der Bundesregierung ein regelgerechter menschlicher Zustand?

9.2 Kann sich die Bundesregierung der Ansicht anschließen, daß für Menschen mit Behinderungen ihr(e) Handicap(s) der Normalzustand ist/sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

9.3 Teilt die Bundesregierung die in der Behindertenbewegung weit verbreitete Ansicht, daß weniger der körperliche, geistige oder seelische Zustand der/des einzelnen als vielmehr die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen behindernd wirken, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

10. Hält es die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst konstatierten Tatsache, daß „Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde ... in der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit" sind, nicht für zeitgemäß und angemessen, endlich die Forderung nach einem Gleichstellungs- und Nachteilsausgleichsgebot mit Verfassungsrang zu verwirklichen?

11. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr konstatierten Tatsache, daß im praktischen Leben der „Grundsatz der Finalität" leider fast nie wirklich zum Tragen kommt, und wie würde sie in diesem Zusammenhang ihre Verantwortung definieren?

12. Mit welchen Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen will die Bundesregierung den Widerspruch beseitigen, der sich aus dem Postulat des Finalitätsprinzips einerseits und der selbst konstatierten Ungleichheit der Leistungen ergibt?

13. Warum wird im dritten Bericht wesentlich umfangreicher und detaillierter über Sondereinrichtungen informiert als über Formen der ambulanten, betreuten beziehungsweise selbstorganisierten und integrativen Lebensweise von Menschen mit Behinderungen, wenn doch „gezielt auf Behinderte ausgerichtete Einrichtungen ... auf das unbedingt Notwendige zu beschränken" sind?

II. Für das Recht auf lebenslange Rehabilitation

Angesichts der realen Lage auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation — Ausgabenkürzung für 1993 um 50 Mio. DM, Kürzung des Übergangsgeldes, höchste Arbeitslosenquote, doppelt so hohe Quote an Langzeitarbeitslosen — ist es nicht zutreffend, im dritten Bericht von einem „besonders hohen Stellenwert" der beruflichen Bildung und beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen in der Politik der Bundesregierung zu sprechen. Im Gegenteil: Wenn über 63 Prozent der Zugänge an Frührentnern keine Rehabilitation erhielten, ist das skandalös. Nicht vertretbar ist auch, daß Bundeseinrichtungen, wie beispielsweise die Bundesbahnen, schwerbehinderten Menschen kaum Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Nicht hinnehmbar ist, daß im Bericht Überlegungen zur Gestaltung einer lebenslangen Rehabilitation keine Erwähnung fanden.

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß fast 40 Prozent der Beschäftigten nicht das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreichen?

15. Welche Verantwortung haben nach Meinung der Bundesregierung die Arbeitgeber und die von diesen zu verantwortenden Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer für den hohen Anteil von weiblichen und männlichen Frührentnern/ Erwerbsunfähigkeitsrentnern?

16. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um Frühberentung zu verhindern, Prävention zu befördern, und sieht sie in der Realisierung einer solchen Konzeption eine Hauptaufgabe zur Sicherung der künftigen Renten?

17. Wie begründet die Bundesregierung die in Punkt 3.1 des dritten Behindertenberichtes formulierte Gleichsetzung von Rehabilitation und Krankenbehandlung?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß Rehabilitation ein lebenslanger, lebensbegleitender Prozeß sein muß, um — je nach Art, Umfang und Spezifik der Behinderung — den möglichen Rehabilitationserfolg zu erhalten und Folgeschäden zu begegnen?

19. Wie begründet die Bundesregierung die bestehende, einseitige Kopplung der Rehabilitation an die Berufstätigkeit, und wie viele Menschen mit Behinderungen sind durch diese Kopplung von Leistungen zur Rehabilitation ausgeschlossen?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Erfahrung behinderter Menschen, daß Pflege eine wesentliche Grundlage und Bestandteil der Rehabilitation darstellen kann?

21. Welche Vorstellungen vertritt die Bundesregierung, um die jetzt vorhandene gesetzlich fixierte Entgegensetzung von Rehabilitation und Pflege zu überwinden?

22. Wie will die Bundesregierung verhindern, daß der im Pflegeversicherungsgesetz manifestierte Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege" nicht zu Benachteiligung und Aussonderung behinderter Menschen führt?

23. Wie begründet die Bundesregierung konkret, daß mit der Pflegeversicherung die Sozialhilfe als Regelfinanzierung für Heimbewohner in Ostdeutschland wesentlich zurückgedrängt wird (bitte von den Renten, sonstigen Einkünften, Pflegesätzen sowie den Heimkosten in Ostdeutschland ausgehen)?

III. Gleiche Bildung für alle, auch für Menschen mit Behinderungen

Verbal unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen um eine integrative Erziehung und Entwicklung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher. Dabei wird im Bericht auf die ungenügenden Anstrengungen der DDR verwiesen und diese benutzt, um von den gleichfalls kläglichen Ergebnissen in Westdeutschland abzulenken. Die hohe Zahl der lernbehinderten Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen steht im krassen Gegensatz zu den „Bemühungen" der Bundesregierung, diese Aussonderung zu überwinden.

24. Wie viele Kindergärten in Westdeutschland und wie viele Kindergärten in Ostdeutschland bieten integrative Erziehung und Betreuung in welcher Kapazität an?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß zwar alle östlichen Bundesländer (einschließlich Berlin), aber nur vier westliche Bundesländer die integrative Erziehung und Betreuung in der Landesgesetzgebung verankert haben?

26. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von 48 845 in Sonderschulen beschulten lernbehinderten Kindern und Jugendlichen zu den 200 bis 300 geistig behinderten Kindern, die in den Unterricht integrativer Klassen einer Regelschule einbezogen sind?

27. Wie belegt die Bundesregierung die Aussage in Punkt 4.13 ihres Berichts von einer quantitativen Zunahme integrativen Unterrichts? (Bitte konkret und nach Ländern differenziert.)

28. Welche Schlußfolgerungen für die Hochschulpolitik zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß 40 Prozent der Studierenden mit einer Behinderung eine Erkrankung innerer Organe, chronische Stoffwechselstörungen, Atemwegserkrankungen und Allergien haben?

29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung initiiert, um die Zahl der Studiengangswechsler, der Studiengangsunterbrecher und des Studienabbruchs bei Studenten mit Behinderungen der Quote der nichtbehinderten Studenten anzugleichen?

30. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage, daß ohne eine Institutionalisierung eines Behindertenbeauftragten an Hochschulen Menschen mit Behinderungen ihre Bedürfnisse an den Hochschulen und Universitäten nur begrenzt bzw. nicht artikulieren können?

31. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Institution Behindertenbeauftragte an den Hochschulen für die generelle Einrichtung von Behindertenbeauftragten in allen Ländern, Städten und Kommunen?

IV. Arbeit und Beschäftigung

Die Bundesregierung führt im Bericht aus, daß der Wettbewerb in der Marktwirtschaft über die Beschäftigung Schwerbehinderter entscheidet. Die Bundesregierung scheint mit dieser Aussage das Konzept einer „sozialen Marktwirtschaft" nicht mehr zu verfolgen! Das erklärt auch, warum die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt ständig zurückgeht und die Zahl der in Sondereinrichtungen (Werkstätten für Behinderte) Beschäftigten ständig überproportional zunimmt.

32. Wie erklärt die Bundesregierung den wesentlich überproportionalen Rückgang an beschäftigten Schwerbehinderten in Ostdeutschland von über 198 000 (Oktober 1990) auf knapp 92 000 (Oktober 1992) auf dem ersten Arbeitsmarkt?

33. Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zu diesem Rückgang relativ geringe Anzahl von durchschnittlich 28 000 als arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten in Ostdeutschland?

34. Ist es richtig, für Ostdeutschland — bei ca. 90 000 Arbeitsplätzen und etwa 28 000 schwerbehinderten Arbeitslosen — von einer Arbeitslosenquote von mindestens 25 Prozent auszugehen?

35. Welchen konkreten Einfluß hat die Bundesregierung in dieser Situation auf die Treuhandanstalt zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte ausgeübt?

36. Würde sich die Bundesregierung der Auffassung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen anschließen, daß die Beschäftigungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weitgehend unsoziale Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitgeber einen existenziellen Druck auf Schwerbehinderte zur Annahme jeglicher Arbeit ausüben?

37. Welche Fakten und Tatsachen stützen die Auffassung der Bundesregierung, daß durch Informationen, Appelle und staatliche Subventionen an die Arbeitgeber ein erfolgversprechender Weg zur Einstellung Schwerbehinderter gegangen wird?

38. Wie erklärt die Bundesregierung, daß in ihrer Regierungszeit die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt wesentlich stieg, die absolute Anzahl beschäftigter Schwerbehinderter jedoch um etwa 10 Prozent sank?

39. Welche speziellen Hilfen und Unterstützungen erhalten lernbehinderte Menschen zur dauerhaften Eingliederung in Arbeit und Beruf?

40. Hat die Bundesregierung die Absicht, für lernbehinderte Menschen — der größten Gruppe der behinderten Menschen — spezielle gesetzliche Regelungen zur Eingliederung in Arbeit und Beruf zu schaffen?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung solche Hilfen nicht für erforderlich?

41. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß — entgegen dem gesetzlichen Auftrag — nur ein Prozent der in Werkstätten für Behinderte (WfB) Beschäftigten auf Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten?

42. Hat die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache die Absicht, den gesetzlichen Auftrag für die WfB entsprechend den Realitäten als Aussonderungseinrichtung und Auffangstation für Schwerbehinderte zu verändern?

43. Betrachtet die Bundesregierung es als Ergebnis ihrer Politik, daß die Beschäftigung Schwerbehinderter auf dem ersten Arbeitsmarkt ständig zurückgeht?

Wenn nein, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung angesichts der langjährig verfestigten Tatsachen für geeignet, einen ökonomischen Druck auf die Mehrzahl der Arbeitgeber zur Einstellung schwerbehinderter Menschen auszuüben?

44. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, die WfB im dritten Bericht einerseits als ein möglichst abzuwendendes Schicksal zu definieren und andererseits Hunderte Mio. DM für den Ausbau der WfB einzusetzen?

45. Wie gestaltete sich seit 1982 das Verhältnis zwischen der finanziellen Förderung schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und der Förderung und dem Ausbau der Werkstätten für Behinderte? (Bitte differenziert nach Jahren.)

46. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Verlauf der Erwerbsbiographien bei Absolventen der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, und ist die Bundesregierung bereit, wenn nicht vorhanden, eine entsprechende Untersuchung zu initiieren?

47. Wie viele der nach einem Jahr vermittelten Absolventen der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke haben nach drei, nach vier und nach fünf Jahren noch ihren ursprünglich vermittelten Arbeitsplatz?

48. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mehrzahl der Landesbehörden der Bundesländer seit Jahrzehnten die Beschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz nicht erfüllt?

49. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung — analog anderer kürzlicher Verfassungsänderungen —, den öffentlichen Dienst in den Ländern zwingender zur Beschäftigung Schwerbehinderter zu veranlassen?

50. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Neuaufbau der Verwaltungen in den östlichen Bundesländern, bei der westdeutsche Leihbeamte federführend waren, Schwerbehinderte nur unter großen Schwierigkeiten eine Anstellung im öffentlichen Dienst fanden? (Bitte mit konkreten statistischen Angaben untersetzt antworten.)

51. Ist es richtig, daß aufgrund der veränderten Eigentumsstrukturen ein bedeutender Teil der Ausgleichsabgabe für die Nichtbeschäftigung Schwerbehinderter am Sitz der neuen Unternehmenseigentümer in Westdeutschland zu zahlen war, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die damit für die östlichen Länder verlorengegangenen Finanzmittel aus der Ausgleichsabgabe (Angabe nach Jahren)?

52. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 1989 in der DDR etwa zwei Drittel der im Bereich der „Geschützten Arbeit" bestehenden Arbeitsplätze dem ersten Arbeitsmarkt zuzuzuordnen waren (auch im rechtlichen Status der Beschäftigten)?

53. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal 1 Prozent der Arbeitsplätze, die dem Bereich der „Geschützten Arbeit" der DDR vergleichbar zugeordnet werden könnten, dem ersten Arbeitsmarkt zuzurechnen sind?

54. Ist es richtig, daß die Bundesregierung nach wie vor den Beschäftigten in den WfB den Arbeitnehmerstatus nicht zuerkennen will, und wie begründet sie — angesichts der vielfältigen und langjährigen Forderungen der Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände — ihre Auffassung?

55. Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, daß Beschäftigte in den WfB (bzw. ihre Angehörigen) — bei einer durchschnittlichen monatlichen „Entlohnung" von 246 DM — für die Kosten in den WfB bis zu einer oberen Schongrenze ihres „Vermögens" von 4 500 DM herangezogen werden?

56. Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die flächendeckende Überprüfung der Vermögenslage der in den WfB Beschäftigten (bzw. ihrer Angehörigen) sowie die daraus resultierende verschärfte Kostenheranziehung (bzw. ihre Ankündigung) zu unterbinden?

57. Welche Maßnahmen kann sich die Bundesregierung vorstellen, um Hauptpflegepersonen, von denen 77 Prozent nicht erwerbstätig und 68 Prozent im erwerbsfähigen Alter sind, eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen?

58. Über welche anderen organisatorischen Lösungen zur Eingliederung wird gegenwärtig in der Bundesregierung nachgedacht, obwohl der Bericht das gegliederte System für am besten geeignet hält, um eine „weitgehend und wirkungsvollere ... Eingliederung zu sichern, als jede derzeit denkbare andere organisatorische Lösung dies könnte"? (Bitte mit einem kurzen Überblick über die Grundstrukturen der verworfenen Denkmodelle.)

V. Gesetzgebung zur Angleichung der Lebensverhältnisse

Aus der Denkschrift zum Einigungsvertrag: „Absatz 1 enthält die übliche Inkraftsetzungsklausel für völkerrechtliche Verträge mit der Deutschen Demokratischen Republik. Im Absatz 2 wird dabei festgestellt, daß dieser Vertrag, der mit Inkrafttreten des Vertragsgesetzes Teil der innerstaatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird, auch nach dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR bleibt. Damit ist zugleich klargestellt, daß das hierdurch geschaffene Bundesrecht durch den Bundesgesetzgeber geändert werden kann. Der Gesetzgeber hat dabei allerdings die im Vertrag vorgesehenen Regelungen zu beachten, durch die besondere Rechte auf Dauer garantiert werden (...) oder durch die im Interesse einer schrittweisen Anpassung der unterschiedlichen Verhältnisse besondere Fristen vereinbart worden sind." (S. 377)

59. Mit welchen Gesetzen und Verordnungen wurden nach dem 3. Oktober 1990 die rechtlichen Verhältnisse in den östlichen Bundesländern an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet angepaßt?

60. In welchen Bereichen besteht nach Auffassung der Bundesregierung noch rechtlicher Handlungsbedarf?

61. In welchen Bereichen und Leistungsarten sowie in welchem Umfang sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den ostdeutschen Ländern geringer als für Westdeutsche?

62. Stimmt die Bundesregierung der vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und vom DGB im Armutsbericht getroffenen Feststellung zu, daß mit der Umstellung der Invalidenrenten der DDR in Erwerbsunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsrenten eine strukturelle Verschlechterung erfolgte, und wie würde die Bundesregierung die mittelfristige sozialpolitische Wirkung dieses Wandels beschreiben?

63. Ist es richtig, daß nach 1996 für die Mehrzahl der umgestellten Invalidenrenten auf Jahre hinaus, durch Abschmelzung von Zuschlägen etc., Rentenerhöhungen nicht zur Erhöhung der Zahlbeträge führen werden, und wie bewertet die Bundesregierung die zu erwartenden sozialpolitischen Folgen?

64. Warum hat die Bundesregierung, statt ständig auf ihre Kompetenzbegrenzung durch das Grundgesetz zu verweisen, nicht auch — wie auf anderen Gebieten — auf behindertenpolitischem Gebiet grundgesetzgeberische Initiativen ergriffen, um z. B. auf dem Gebiet des Baurechts (barrierefreies Bauen, Verbindlichkeit DIN 18 024/025) oder des Verkehrsrechts (barrierefreien ÖPNV) bundesrechtliche Vorgaben durchsetzen zu können?

65. Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung bewogen haben, weder die Kreis- und Bezirksrehabilitationskommissionen noch das Prinzip der geschützten Betriebsabteilungen in Ostdeutschland weiterzuführen und das für das ganze Bundesgebiet einzuführen, wenn sie doch mitteilt, daß es derartige Diskussionen gab?

66. Wie bewertet die Bundesregierung die anhaltenden Diskussionen innerhalb der Behindertenbewegung sowie die Forderung von Behindertenorganisationen nach Übernahme des Prinzips der DDR-Invalidenrente in bundesdeutsches Recht, und wie begründet sie angesichts der negativen Beschäftigungsentwicklung ihre 1991 dargelegte Auffassung zu dieser Problematik?

67. Warum schlägt der Bericht als Schlußfolgerung aus der Benennung verschiedener Formen der Behindertenkoordination in verschiedenen Ländern und Gemeinden nicht vor, bindend Behindertenbeauftragte auf allen Verwaltungsebenen zu schaffen?

67.1 Warum unterbreitet der Bericht keine Vorschläge, wie die Behindertenbeauftragten-Stellen ausgestattet sein müßten, um ihre Aufgaben bewältigen zu können?

67.2 Warum schlägt der Bericht kein bindendes System der Kooperation zwischen den Behindertenbeauftragten aller Ebenen vor?

VI. Für ein Leben in Selbstbestimmung und Würde

Behinderte Menschen müssen nach wie vor darum kämpfen, ein Leben in Selbstbestimmung und Würde führen zu dürfen. Die dafür notwendigen Hilfen und Nachteilsausgleiche durch staatliche Einrichtungen sind oft durch Protest erzwungen. Auch gemeinnützige Organisationen haben in der Marktwirtschaft nur bei entsprechendem Druck Spielräume für ihr soziales Engagement. Selbstbestimmtes Leben erfordert eine barrierefreie Umwelt, erfordert barrierefreie Wohnungen in ausreichender Anzahl, erfordert barrierefreien Verkehr, erfordert bei Assistenz/Pflege entsprechende Entscheidungskompetenzen des auf Assistenz, Anleitung und/oder Pflege angewiesenen Menschen. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen bieten aufgrund ihrer Unverbindlichkeit sowie ihrer destruktiven Anlage wie in der Pflegeversicherung keine Lösungsansätze für ein selbstbestimmtes Leben.

VII. Barrierefreies Bauen und Wohnen

68. Wie viele Wohnungen für Menschen mit Behinderungen wurden in den einzelnen Jahren seit 1978 durch die Bundesregierung gefördert?

69. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Durchschnitt der Jahre 1982 bis 1989 pro Jahr etwa 1750 derartige Wohnungen gebaut wurden, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurden, und daß im gleichen Zeitraum der jährliche Zugang allein an Querschnittsgelähmten 2000 betrug?

70. Wie bewertet die Bundesregierung die dargestellte Relation unter dem Aspekt der Bedarfsdeckung an behindertengerechtem Wohnraum?

71. Wie haben sich die Kostensätze in den östlichen Bundesländern in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen nach der Übernahme durch neue Träger entwickelt?

72. Wie hoch ist der Anteil der Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in den Alten-, Pflege- und Behindertenheimen in den westlichen und in den östlichen Bundesländern 1990, 1992 sowie 1993?

73. Was hat die Bundesregierung getan, um den Anteil der Eigenhilfe der Familie zur Pflege und Betreuung ihrer behinderten Kinder von 95 Prozent zu senken und so die Familie real zu entlasten?

74. Würde die Bundesregierung im Jahr der Familie die Initiative für eine reale Unterstützung der Familien mit behinderten Kindern fördern, die unter anderem solche Aspekte wie höheres Kindergeld sowie Gewährung von Kleider- und Wäschegeld umfaßt?

75. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag, analog dem Zuschlag für alleinlebende Kriegsbeschädigte, allen alleinlebenden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zur Sicherung einer weitgehenden selbständigen Lebensführung einen Zuschlag zu gewähren?

76. Welches Konzept zur Sicherung der Selbständigkeit alleinlebender behinderter und älterer Menschen verfolgt die Bundesregierung?

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, analog den familienentlastenden Diensten, in diesem Bereich heimentlastende Dienste einzurichten?

77. Ist die Auffassung in Behindertenverbänden richtig, daß nicht das Grundgesetz behindertengerechtes Bauen und behindertengerechten Verkehr verhindert, sondern der fehlende politische Wille der Bundesregierung?

VIII. Soziale Dienste in den neuen Bundesländern

In der DDR entwickelte sich nach der Wende vom Herbst 1989 ein der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland ähnliches System sozialer Arbeit. Viele Selbsthilfegruppen und Organisationen entstanden neu. Das DRK, die Volkssolidarität, der Arbeitslosenverband, der Blinden- und Sehschwachenverband, der Gehörlosen- und Schwerhörigenverband, der Behindertenverband, die Caritas sowie die Diakonie waren den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Nicht alle diese Verbände und Organisationen hatten einen Anschlußpartner in der Bundesrepublik Deutschland. Einige blieben selbständig. Eine öffentliche Unterstützung dieser demokratischen Organisationen wurde im Einigungsvertrag nicht geregelt. Bestimmte Fördermöglichkeiten, die sich für Verbände und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland mit bundesweiten Aktivitäten herausgebildet hatten, waren und sind den in Ostdeutschland beheimateten Gruppen und Organisationen verschlossen. Aber gerade diese Organisationen leisteten und leisten soziale Arbeit für die Menschen. So wurden vor der Wende beispielsweise täglich 214 773 Rentner durch die Volkssolidarität mit Mittagessen versorgt (davon 73 000 nach Hause), über 86 000 Rentner wurden hauswirtschaftlich gepflegt u.v.a.m. Mit dem Systemwechsel werden diese Leistungen vor allem über ABM sowie auf der Grundlage des § 249 h AFG erbracht.

78. Wie hoch ist der Anteil der ABM-Beschäftigten im sozialen Bereich (differenziert nach Jahren seit 1991 in den westlichen und östlichen Bundesländern)?

79. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß eine durch die Gesellschaft organisierte und angebotene soziale Leistung vorwiegend über die Bundesanstalt für Arbeit — also mit Beiträgen der Versichertengemeinschaft — finanziert wird?

80. Welche Vorstellungen und Konzepte zur Gewährleistung der sozialen Dienste hat die Bundesregierung als Kompensation für das Auslaufen der ABM im sozialen Bereich entwickelt?

81. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Forderung behinderter Menschen, Pflegegeld direkt und in gleicher Höhe bei ambulant/familiärer sowie stationärer Pflege zu zahlen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

82. Welche Selbsthilfeorganisationen und Verbände in Ostdeutschland unterstützte die Bundesregierung u. a. durch die Übernahme von Personal- und Sachkosten bei ihrem Aufbau und ihrer Entwicklung (S. 14, Punkt 1.15)? (Bitte detailliert nach Jahr und Selbsthilfeverband.)

83. Welche Kriterien wurden bei der Vergabe dieser Fördermittel zugrunde gelegt, bzw. welche Bedingungen (Auflagen) waren damit verbunden?

84. Aus welchen Haushaltstiteln speisten sich diese Zuschüsse? (Bitte detailliert nach Ressort und Titel.)

85. In welcher Höhe wurden seit dem 3. Oktober 1990 Fördermittel an welche ostdeutschen Selbsthilfeverbände für welche Projekte vergeben? (Bitte detailliert nach Projekt, Träger, Summe und Überweisungszeitpunkt.)

86. Wie gestaltete die Bundesregierung die Relation der Förderung zwischen den Selbsthilfeverbänden in Ostdeutschland und den etablierten, im Bericht erwähnten traditionellen westdeutschen Verbänden, wie „BAG Hilfe für Behinderte" und den klassischen Kriegsopferverbänden (VdK, Reichsbund) bei ihrem ostdeutschen Engagement? (Bitte konkret nach Jahren und Verband aufgegliedert.)

87. Warum erhalten bundesweit agierende, aber in Ostdeutschland ansässige Behindertenorganisationen keine Fördermittel beziehungsweise nur dann Fördermittel des Bundes (eventuell!), wenn sie sich Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt anschließen, die bekanntlich in Westdeutschland ihren Sitz haben?

88. In welcher Höhe erhielten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt in den letzten zehn Jahren für den Erwerb oder Bau beziehungsweise für den Unterhalt von Geschäftsstellen Zuwendungen?

Hat die Bundesregierung eine Übersicht über die mit ihrer Hilfe für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt beschafften Immobilien bzw. Gebäude?

Wie hoch schätzt sie den Gesamtumfang des Immobilienbesitzes der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt?

Haben auch Selbsthilfeorganisationen eine derartige Unterstützung erhalten?

89. Wie viele hauptamtlich Beschäftigte sind in den zentralen Organisationen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt tätig?

Wie viele sind davon schwerbehindert bzw. gleichgestellt?

IX. Sozialstandort Bundesrepublik Deutschland

Im Unterschied zu Diskussionen um den „Wirtschaftsstandort Deutschland" vermeidet die Bundesregierung bei sozialen Fragestellungen fast jeglichen internationalen Vergleich. Das ist insofern verständlich, da die Bundesrepublik Deutschland nicht zu den vorbildlichen Ländern im Zusammenhang mit der schrittweisen Gestaltung einer behindertengerechten Gesellschaft gehört.

90. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Experten, daß bei Einführung der Pflegeversicherung das heutige Niveau der. Pflege in den Niederlanden in der Bundesrepublik Deutschland etwa in 15 Jahren erreicht wird?

91. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei der kürzlichen Einführung einer sozialen Pflegeversicherung in der Republik Österreich etwa doppelt so hohe Leistungen wie bei der Pflegeversicherung der Bundesregierung vorgesehen sind?

92. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Japan vor etwa 30 Jahren eine Invalidenrente als staatliche Leistung eingeführt wurde und das nicht zum Zusammenbruch der japanischen Wirtschaft führte?

93. Hält die Bundesregierung aufgrund der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung Japans die japanischen Wirtschaftsmanager generell für innovativer und sozialer als die bundesdeutschen Manager, und warum möchte die Bundesregierung die Einfallslosigkeit und Innovationslosigkeit der deutschen Wirtschaftsführung — analog der DDR-Regierung — mit staatlichen Subventionen sowie mit Steuergeschenken noch unterstützen?

94. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Wirksamkeit des 1976 in Schweden in Kraft getretenen Baugesetzes, welches barrierefreies Bauen zwingend vorschreibt, für die Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt?

95. Welche vorbeugenden Untersuchungen wurden in der DDR für welche Schädigungen und in welchem Umfang durchgeführt?

96. Welche Aktivitäten leitete die Bundesregierung ein, um diese vorbeugenden Untersuchungen für das vereinte Deutschland wirksam werden zu lassen?

97. Sind die Formulierungen im Bericht in Punkt 3.15 so zu verstehen, daß die Bundesregierung daran arbeitet, bestimmte vorbeugende Untersuchungen neu aufzubauen?

Welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant, für welche Schädigungen sind diese vorgesehen und in welchen Zeiträumen sollen diese vorbeugenden Untersuchungen aufgebaut sein?

98. Welche beispielshaften Lösungen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens als Mensch mit Behinderungen bzw. als älterer Mensch sind der Bundesregierung aus europäischen Staaten bekannt?

99. Welche Möglichkeiten im Zusammenhang mit der europäischen Einigung sieht die Bundesregierung für die Übernahme derartiger beispielhafter Lösungen und Konzepte?

100. Welche konkreten Vorstellungen für eine europäische Behindertenpolitik hat die Bundesregierung entwickelt, und welche Aktivitäten zu ihrer Realisierung hat sie eingeleitet?

101. Wie, in welchem Umfang und in welchen Formen unterstützte die Bundesregierung die demokratischen Aktivitäten behinderter Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Vorbereitung und Teilnahme behinderter Menschen am Europäischen Behindertenparlament am 3. Dezember 1993 in Brüssel?

102. Wie viele Plätze wurden der Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme zur Verfügung gestellt, und durch welche Organisationen wurden wie viele dieser Plätze besetzt?

Wie begründet sie die eventuelle Nichtauslastung der zur Verfügung stehenden Plätze?

103. Warum begnügt sich die Bundesregierung mit dem Hinweis, daß die Bundesrepublik Deutschland „auch im internationalen Vergleich" über ein „umfassendes, ... in seiner Anlage durchgängiges Sozialleistungssystem auch und gerade für Behinderte" verfüge, ohne den internationalen Vergleich zu belegen?

103.1 Wie unterscheidet sich das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Menschen mit Behinderungen beispielsweise von den analogen Systemen in den USA, in Frankreich, in Großbritannien, in den Niederlanden, in Dänemark, in Schweden sowie in Japan? (Bitte dabei auf die Finanzierung, die Verantwortung des Sozialstaates, die Rolle der Selbsthilfegruppen eingehen.)

103.2 Welche Elemente der Sozialleistungssysteme dieser Länder hält die Bundesregierung für geeignet, eventuell für die Bundesrepublik Deutschland übernommen zu werden?

104. Warum hat die Bundesregierung auf der UNO-Generalversammlung im Oktober 1992 nicht detailliert über die Erfahrungen der demokratischen Selbsthilfeorganisationen in Ost- und Westdeutschland berichtet, um dem internationalen Erfahrungsaustausch nach der Dekade der Behinderten (1983 bis 1992) eine konkrete Erfahrung aus der deutschen Vereinigung hinzuzufügen (S. 15; Punkt 1.16)?

105. Warum hat die Bundesregierung erst 1994 den Entwurf eines Arbeitsschutzrahmengesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 12. Juni 1989 in deutsches Recht dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

106. Wie will die Bundesregierung künftig ausschließen, daß EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz, zur Gesundheitspolitik und zum Behindertenrecht mit so großen zeitlichen Verzögerungen in deutsches Recht umgesetzt werden?

Fragen106

1

Wann und in welcher Form äußerte der Deutsche Bundestag die Bitte, im dritten Bericht keine Bezugnahme auf die beiden früheren Berichte vorzunehmen?

2

Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Forderung, den Bericht zur Lage der Behinderten und zur Entwicklung der Rehabilitation mindestens alle zwei Jahre vorzulegen und im Plenum des Deutschen Bundestages zu beraten, um Fehlentwicklungen und Probleme eher erkennen und damit auch korrigieren zu können?

3

Wie begründet die Bundesregierung den Fakt, daß im dritten Bericht keine Bestandsaufnahme für wichtige Bereiche der Behindertenpolitik sowie der Rehabilitation in der DDR bis 1989 unter Berücksichtigung von Vorstellungen, Grundlagen und Konzepten der DDR erfolgte?

4

Ist die Bundesregierung bereit, eine solche Analyse nachträglich sachlich und vorurteilslos anfertigen zu lassen?

5

Warum hat die Bundesregierung Aussagen und statistische Angaben des zweiten Berichtes nicht zum Ausgangspunkt für die Darstellungen im dritten Bericht gemacht, und ist sie bereit, wichtige Statistiken vergleichbar und nachvollziehbar zu gestalten (beispielsweise zum behindertengerechten Wohnraum)?

6

Kann die Bundesregierung erklären, warum Defizite in Ostdeutschland ausschließlich Ergebnis des DDR-Systems sind und gleichgeartete, langjährige Defizite in den alten Bundesländern in ihren Wirkungen heruntergespielt und auf ihre Ursachen überhaupt nicht eingegangen werden?

Bitte dabei auf folgende Aussagen des dritten Berichtes eingehen:

— 3.6 bei bestimmten Krankheitsbildern (Schlaganfall, Schädel-Hirn-Verletzte, Krankheiten alter Menschen) „gibt es in den neuen Bundesländern erhebliche Defizite für eine adäquate rehabilitative Versorgung ... ";

— 3.11 „Versorgungsdefizite gibt es dagegen im anschließenden frührehabilitativen Bereich . .. entsprechende flächendeckende Versorgungsstrukturen sind derzeit nicht vorhanden" (für Schädel-Hirn-Verletzte);

— 3.13 „Die Situation der aufgrund Schlaganfalls Behinderten ist oft charakterisiert durch unzureichende Frührehabilitation und mangelhafte Nachsorge. "

7

Kann die Bundesregierung die Aussage „Andererseits sind die Pflichten der Gesellschaft gegenüber behinderten Menschen nicht unbegrenzt, insbesondere soweit für ihre Rehabilitation und Eingliederung menschliche und finanzielle Ressourcen in Anspruch genommen werden, die dann für andere, ebenfalls wichtige Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen" erläutern sowie die darin manifestierte Vorrangigkeit bestimmter Aufgaben konkretisieren?

8

Was versteht die Bundesregierung unter dem Kriterium „neuere Forschungsergebnisse" in der Rehabilitation?

8.1 Kann die Bundesregierung die Verwendung eines derartigen Kriteriums für den gleichen Sachverhalt sowohl im zweiten wie auch im dritten Bericht begründen?

8.2 Welche konkreten neueren Untersuchungen, Befragungen und Forschungen aus und über Ostdeutschland zur Lage der Behinderten bildeten eine Grundlage für den vorliegenden Bericht?

8.3 Welche dieser Forschungen wurde von der Bundesregierung initiiert und mitfinanziert?

9

Hält die Bundesregierung es noch für zeitgemäß, Behinderungen als „regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand" zu definieren?

9.1 Was wäre nach Auffassung der Bundesregierung ein regelgerechter menschlicher Zustand?

9.2 Kann sich die Bundesregierung der Ansicht anschließen, daß für Menschen mit Behinderungen ihr(e) Handicap(s) der Normalzustand ist/sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

9.3 Teilt die Bundesregierung die in der Behindertenbewegung weit verbreitete Ansicht, daß weniger der körperliche, geistige oder seelische Zustand der/des einzelnen als vielmehr die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen behindernd wirken, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

10

Hält es die Bundesregierung angesichts der von ihr selbst konstatierten Tatsache, daß „Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde ... in der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit" sind, nicht für zeitgemäß und angemessen, endlich die Forderung nach einem Gleichstellungs- und Nachteilsausgleichsgebot mit Verfassungsrang zu verwirklichen?

11

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr konstatierten Tatsache, daß im praktischen Leben der „Grundsatz der Finalität" leider fast nie wirklich zum Tragen kommt, und wie würde sie in diesem Zusammenhang ihre Verantwortung definieren?

12

Mit welchen Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen will die Bundesregierung den Widerspruch beseitigen, der sich aus dem Postulat des Finalitätsprinzips einerseits und der selbst konstatierten Ungleichheit der Leistungen ergibt?

13

Warum wird im dritten Bericht wesentlich umfangreicher und detaillierter über Sondereinrichtungen informiert als über Formen der ambulanten, betreuten beziehungsweise selbstorganisierten und integrativen Lebensweise von Menschen mit Behinderungen, wenn doch „gezielt auf Behinderte ausgerichtete Einrichtungen ... auf das unbedingt Notwendige zu beschränken" sind?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß fast 40 Prozent der Beschäftigten nicht das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreichen?

15

Welche Verantwortung haben nach Meinung der Bundesregierung die Arbeitgeber und die von diesen zu verantwortenden Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer für den hohen Anteil von weiblichen und männlichen Frührentnern/ Erwerbsunfähigkeitsrentnern?

16

Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um Frühberentung zu verhindern, Prävention zu befördern, und sieht sie in der Realisierung einer solchen Konzeption eine Hauptaufgabe zur Sicherung der künftigen Renten?

17

Wie begründet die Bundesregierung die in Punkt 3.1 des dritten Behindertenberichtes formulierte Gleichsetzung von Rehabilitation und Krankenbehandlung?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß Rehabilitation ein lebenslanger, lebensbegleitender Prozeß sein muß, um — je nach Art, Umfang und Spezifik der Behinderung — den möglichen Rehabilitationserfolg zu erhalten und Folgeschäden zu begegnen?

19

Wie begründet die Bundesregierung die bestehende, einseitige Kopplung der Rehabilitation an die Berufstätigkeit, und wie viele Menschen mit Behinderungen sind durch diese Kopplung von Leistungen zur Rehabilitation ausgeschlossen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die praktische Erfahrung behinderter Menschen, daß Pflege eine wesentliche Grundlage und Bestandteil der Rehabilitation darstellen kann?

21

Welche Vorstellungen vertritt die Bundesregierung, um die jetzt vorhandene gesetzlich fixierte Entgegensetzung von Rehabilitation und Pflege zu überwinden?

22

Wie will die Bundesregierung verhindern, daß der im Pflegeversicherungsgesetz manifestierte Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege" nicht zu Benachteiligung und Aussonderung behinderter Menschen führt?

23

Wie begründet die Bundesregierung konkret, daß mit der Pflegeversicherung die Sozialhilfe als Regelfinanzierung für Heimbewohner in Ostdeutschland wesentlich zurückgedrängt wird (bitte von den Renten, sonstigen Einkünften, Pflegesätzen sowie den Heimkosten in Ostdeutschland ausgehen)?

24

Wie viele Kindergärten in Westdeutschland und wie viele Kindergärten in Ostdeutschland bieten integrative Erziehung und Betreuung in welcher Kapazität an?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß zwar alle östlichen Bundesländer (einschließlich Berlin), aber nur vier westliche Bundesländer die integrative Erziehung und Betreuung in der Landesgesetzgebung verankert haben?

26

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von 48 845 in Sonderschulen beschulten lernbehinderten Kindern und Jugendlichen zu den 200 bis 300 geistig behinderten Kindern, die in den Unterricht integrativer Klassen einer Regelschule einbezogen sind?

27

Wie belegt die Bundesregierung die Aussage in Punkt 4.13 ihres Berichts von einer quantitativen Zunahme integrativen Unterrichts?

(Bitte konkret und nach Ländern differenziert.)

28

Welche Schlußfolgerungen für die Hochschulpolitik zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß 40 Prozent der Studierenden mit einer Behinderung eine Erkrankung innerer Organe, chronische Stoffwechselstörungen, Atemwegserkrankungen und Allergien haben?

29

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung initiiert, um die Zahl der Studiengangswechsler, der Studiengangsunterbrecher und des Studienabbruchs bei Studenten mit Behinderungen der Quote der nichtbehinderten Studenten anzugleichen?

30

Wie begründet die Bundesregierung die Aussage, daß ohne eine Institutionalisierung eines Behindertenbeauftragten an Hochschulen Menschen mit Behinderungen ihre Bedürfnisse an den Hochschulen und Universitäten nur begrenzt bzw. nicht artikulieren können?

31

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Institution Behindertenbeauftragte an den Hochschulen für die generelle Einrichtung von Behindertenbeauftragten in allen Ländern, Städten und Kommunen?

32

Wie erklärt die Bundesregierung den wesentlich überproportionalen Rückgang an beschäftigten Schwerbehinderten in Ostdeutschland von über 198 000 (Oktober 1990) auf knapp 92 000 (Oktober 1992) auf dem ersten Arbeitsmarkt?

33

Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zu diesem Rückgang relativ geringe Anzahl von durchschnittlich 28 000 als arbeitslos gemeldeten Schwerbehinderten in Ostdeutschland?

34

Ist es richtig, für Ostdeutschland — bei ca. 90 000 Arbeitsplätzen und etwa 28 000 schwerbehinderten Arbeitslosen — von einer Arbeitslosenquote von mindestens 25 Prozent auszugehen?

35

Welchen konkreten Einfluß hat die Bundesregierung in dieser Situation auf die Treuhandanstalt zur Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte ausgeübt?

36

Würde sich die Bundesregierung der Auffassung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenorganisationen anschließen, daß die Beschäftigungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weitgehend unsoziale Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitgeber einen existenziellen Druck auf Schwerbehinderte zur Annahme jeglicher Arbeit ausüben?

37

Welche Fakten und Tatsachen stützen die Auffassung der Bundesregierung, daß durch Informationen, Appelle und staatliche Subventionen an die Arbeitgeber ein erfolgversprechender Weg zur Einstellung Schwerbehinderter gegangen wird?

38

Wie erklärt die Bundesregierung, daß in ihrer Regierungszeit die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt wesentlich stieg, die absolute Anzahl beschäftigter Schwerbehinderter jedoch um etwa 10 Prozent sank?

39

Welche speziellen Hilfen und Unterstützungen erhalten lernbehinderte Menschen zur dauerhaften Eingliederung in Arbeit und Beruf?

40

Hat die Bundesregierung die Absicht, für lernbehinderte Menschen — der größten Gruppe der behinderten Menschen — spezielle gesetzliche Regelungen zur Eingliederung in Arbeit und Beruf zu schaffen?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung solche Hilfen nicht für erforderlich?

41

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß — entgegen dem gesetzlichen Auftrag — nur ein Prozent der in Werkstätten für Behinderte (WfB) Beschäftigten auf Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten?

42

Hat die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache die Absicht, den gesetzlichen Auftrag für die WfB entsprechend den Realitäten als Aussonderungseinrichtung und Auffangstation für Schwerbehinderte zu verändern?

43

Betrachtet die Bundesregierung es als Ergebnis ihrer Politik, daß die Beschäftigung Schwerbehinderter auf dem ersten Arbeitsmarkt ständig zurückgeht?

Wenn nein, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung angesichts der langjährig verfestigten Tatsachen für geeignet, einen ökonomischen Druck auf die Mehrzahl der Arbeitgeber zur Einstellung schwerbehinderter Menschen auszuüben?

44

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, die WfB im dritten Bericht einerseits als ein möglichst abzuwendendes Schicksal zu definieren und andererseits Hunderte Mio. DM für den Ausbau der WfB einzusetzen?

45

Wie gestaltete sich seit 1982 das Verhältnis zwischen der finanziellen Förderung schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt und der Förderung und dem Ausbau der Werkstätten für Behinderte?

(Bitte differenziert nach Jahren.)

46

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Verlauf der Erwerbsbiographien bei Absolventen der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, und ist die Bundesregierung bereit, wenn nicht vorhanden, eine entsprechende Untersuchung zu initiieren?

47

Wie viele der nach einem Jahr vermittelten Absolventen der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke haben nach drei, nach vier und nach fünf Jahren noch ihren ursprünglich vermittelten Arbeitsplatz?

48

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mehrzahl der Landesbehörden der Bundesländer seit Jahrzehnten die Beschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz nicht erfüllt?

49

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung — analog anderer kürzlicher Verfassungsänderungen —, den öffentlichen Dienst in den Ländern zwingender zur Beschäftigung Schwerbehinderter zu veranlassen?

50

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Neuaufbau der Verwaltungen in den östlichen Bundesländern, bei der westdeutsche Leihbeamte federführend waren, Schwerbehinderte nur unter großen Schwierigkeiten eine Anstellung im öffentlichen Dienst fanden?

(Bitte mit konkreten statistischen Angaben untersetzt antworten.)

51

Ist es richtig, daß aufgrund der veränderten Eigentumsstrukturen ein bedeutender Teil der Ausgleichsabgabe für die Nichtbeschäftigung Schwerbehinderter am Sitz der neuen Unternehmenseigentümer in Westdeutschland zu zahlen war, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die damit für die östlichen Länder verlorengegangenen Finanzmittel aus der Ausgleichsabgabe (Angabe nach Jahren)?

52

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 1989 in der DDR etwa zwei Drittel der im Bereich der „Geschützten Arbeit" bestehenden Arbeitsplätze dem ersten Arbeitsmarkt zuzuzuordnen waren (auch im rechtlichen Status der Beschäftigten)?

53

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal 1 Prozent der Arbeitsplätze, die dem Bereich der „Geschützten Arbeit" der DDR vergleichbar zugeordnet werden könnten, dem ersten Arbeitsmarkt zuzurechnen sind?

54

Ist es richtig, daß die Bundesregierung nach wie vor den Beschäftigten in den WfB den Arbeitnehmerstatus nicht zuerkennen will, und wie begründet sie — angesichts der vielfältigen und langjährigen Forderungen der Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände — ihre Auffassung?

55

Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, daß Beschäftigte in den WfB (bzw. ihre Angehörigen) — bei einer durchschnittlichen monatlichen „Entlohnung" von 246 DM — für die Kosten in den WfB bis zu einer oberen Schongrenze ihres „Vermögens" von 4 500 DM herangezogen werden?

56

Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die flächendeckende Überprüfung der Vermögenslage der in den WfB Beschäftigten (bzw. ihrer Angehörigen) sowie die daraus resultierende verschärfte Kostenheranziehung (bzw. ihre Ankündigung) zu unterbinden?

57

Welche Maßnahmen kann sich die Bundesregierung vorstellen, um Hauptpflegepersonen, von denen 77 Prozent nicht erwerbstätig und 68 Prozent im erwerbsfähigen Alter sind, eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen?

58

Über welche anderen organisatorischen Lösungen zur Eingliederung wird gegenwärtig in der Bundesregierung nachgedacht, obwohl der Bericht das gegliederte System für am besten geeignet hält, um eine „weitgehend und wirkungsvollere ... Eingliederung zu sichern, als jede derzeit denkbare andere organisatorische Lösung dies könnte"?

(Bitte mit einem kurzen Überblick über die Grundstrukturen der verworfenen Denkmodelle.)

59

Mit welchen Gesetzen und Verordnungen wurden nach dem 3. Oktober 1990 die rechtlichen Verhältnisse in den östlichen Bundesländern an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet angepaßt?

60

In welchen Bereichen besteht nach Auffassung der Bundesregierung noch rechtlicher Handlungsbedarf?

61

In welchen Bereichen und Leistungsarten sowie in welchem Umfang sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den ostdeutschen Ländern geringer als für Westdeutsche?

62

Stimmt die Bundesregierung der vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und vom DGB im Armutsbericht getroffenen Feststellung zu, daß mit der Umstellung der Invalidenrenten der DDR in Erwerbsunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsrenten eine strukturelle Verschlechterung erfolgte, und wie würde die Bundesregierung die mittelfristige sozialpolitische Wirkung dieses Wandels beschreiben?

63

Ist es richtig, daß nach 1996 für die Mehrzahl der umgestellten Invalidenrenten auf Jahre hinaus, durch Abschmelzung von Zuschlägen etc., Rentenerhöhungen nicht zur Erhöhung der Zahlbeträge führen werden, und wie bewertet die Bundesregierung die zu erwartenden sozialpolitischen Folgen?

64

Warum hat die Bundesregierung, statt ständig auf ihre Kompetenzbegrenzung durch das Grundgesetz zu verweisen, nicht auch — wie auf anderen Gebieten — auf behindertenpolitischem Gebiet grundgesetzgeberische Initiativen ergriffen, um z. B. auf dem Gebiet des Baurechts (barrierefreies Bauen, Verbindlichkeit DIN 18 024/025) oder des Verkehrsrechts (barrierefreien ÖPNV) bundesrechtliche Vorgaben durchsetzen zu können?

65

Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung bewogen haben, weder die Kreis- und Bezirksrehabilitationskommissionen noch das Prinzip der geschützten Betriebsabteilungen in Ostdeutschland weiterzuführen und das für das ganze Bundesgebiet einzuführen, wenn sie doch mitteilt, daß es derartige Diskussionen gab?

66

Wie bewertet die Bundesregierung die anhaltenden Diskussionen innerhalb der Behindertenbewegung sowie die Forderung von Behindertenorganisationen nach Übernahme des Prinzips der DDR-Invalidenrente in bundesdeutsches Recht, und wie begründet sie angesichts der negativen Beschäftigungsentwicklung ihre 1991 dargelegte Auffassung zu dieser Problematik?

67

Warum schlägt der Bericht als Schlußfolgerung aus der Benennung verschiedener Formen der Behindertenkoordination in verschiedenen Ländern und Gemeinden nicht vor, bindend Behindertenbeauftragte auf allen Verwaltungsebenen zu schaffen?

67.1 Warum unterbreitet der Bericht keine Vorschläge, wie die Behindertenbeauftragten-Stellen ausgestattet sein müßten, um ihre Aufgaben bewältigen zu können?

67.2 Warum schlägt der Bericht kein bindendes System der Kooperation zwischen den Behindertenbeauftragten aller Ebenen vor?

68

Wie viele Wohnungen für Menschen mit Behinderungen wurden in den einzelnen Jahren seit 1978 durch die Bundesregierung gefördert?

69

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Durchschnitt der Jahre 1982 bis 1989 pro Jahr etwa 1750 derartige Wohnungen gebaut wurden, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurden, und daß im gleichen Zeitraum der jährliche Zugang allein an Querschnittsgelähmten 2000 betrug?

70

Wie bewertet die Bundesregierung die dargestellte Relation unter dem Aspekt der Bedarfsdeckung an behindertengerechtem Wohnraum?

71

Wie haben sich die Kostensätze in den östlichen Bundesländern in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen nach der Übernahme durch neue Träger entwickelt?

72

Wie hoch ist der Anteil der Selbstzahlerinnen und Selbstzahler sowie der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in den Alten-, Pflege- und Behindertenheimen in den westlichen und in den östlichen Bundesländern 1990, 1992 sowie 1993?

73

Was hat die Bundesregierung getan, um den Anteil der Eigenhilfe der Familie zur Pflege und Betreuung ihrer behinderten Kinder von 95 Prozent zu senken und so die Familie real zu entlasten?

74

Würde die Bundesregierung im Jahr der Familie die Initiative für eine reale Unterstützung der Familien mit behinderten Kindern fördern, die unter anderem solche Aspekte wie höheres Kindergeld sowie Gewährung von Kleider- und Wäschegeld umfaßt?

75

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag, analog dem Zuschlag für alleinlebende Kriegsbeschädigte, allen alleinlebenden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 zur Sicherung einer weitgehenden selbständigen Lebensführung einen Zuschlag zu gewähren?

76

Welches Konzept zur Sicherung der Selbständigkeit alleinlebender behinderter und älterer Menschen verfolgt die Bundesregierung?

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, analog den familienentlastenden Diensten, in diesem Bereich heimentlastende Dienste einzurichten?

77

Ist die Auffassung in Behindertenverbänden richtig, daß nicht das Grundgesetz behindertengerechtes Bauen und behindertengerechten Verkehr verhindert, sondern der fehlende politische Wille der Bundesregierung?

78

Wie hoch ist der Anteil der ABM-Beschäftigten im sozialen Bereich (differenziert nach Jahren seit 1991 in den westlichen und östlichen Bundesländern)?

79

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß eine durch die Gesellschaft organisierte und angebotene soziale Leistung vorwiegend über die Bundesanstalt für Arbeit — also mit Beiträgen der Versichertengemeinschaft — finanziert wird?

80

Welche Vorstellungen und Konzepte zur Gewährleistung der sozialen Dienste hat die Bundesregierung als Kompensation für das Auslaufen der ABM im sozialen Bereich entwickelt?

81

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Forderung behinderter Menschen, Pflegegeld direkt und in gleicher Höhe bei ambulant/familiärer sowie stationärer Pflege zu zahlen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

82

Welche Selbsthilfeorganisationen und Verbände in Ostdeutschland unterstützte die Bundesregierung u. a. durch die Übernahme von Personal- und Sachkosten bei ihrem Aufbau und ihrer Entwicklung (S. 14, Punkt 1.15)?

(Bitte detailliert nach Jahr und Selbsthilfeverband.)

83

Welche Kriterien wurden bei der Vergabe dieser Fördermittel zugrunde gelegt, bzw. welche Bedingungen (Auflagen) waren damit verbunden?

84

Aus welchen Haushaltstiteln speisten sich diese Zuschüsse?

(Bitte detailliert nach Ressort und Titel.)

85

In welcher Höhe wurden seit dem 3. Oktober 1990 Fördermittel an welche ostdeutschen Selbsthilfeverbände für welche Projekte vergeben?

(Bitte detailliert nach Projekt, Träger, Summe und Überweisungszeitpunkt.)

86

Wie gestaltete die Bundesregierung die Relation der Förderung zwischen den Selbsthilfeverbänden in Ostdeutschland und den etablierten, im Bericht erwähnten traditionellen westdeutschen Verbänden, wie „BAG Hilfe für Behinderte" und den klassischen Kriegsopferverbänden (VdK, Reichsbund) bei ihrem ostdeutschen Engagement?

(Bitte konkret nach Jahren und Verband aufgegliedert.)

87

Warum erhalten bundesweit agierende, aber in Ostdeutschland ansässige Behindertenorganisationen keine Fördermittel beziehungsweise nur dann Fördermittel des Bundes (eventuell!), wenn sie sich Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrt anschließen, die bekanntlich in Westdeutschland ihren Sitz haben?

88

In welcher Höhe erhielten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt in den letzten zehn Jahren für den Erwerb oder Bau beziehungsweise für den Unterhalt von Geschäftsstellen Zuwendungen?

Hat die Bundesregierung eine Übersicht über die mit ihrer Hilfe für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt beschafften Immobilien bzw. Gebäude?

Wie hoch schätzt sie den Gesamtumfang des Immobilienbesitzes der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt?

Haben auch Selbsthilfeorganisationen eine derartige Unterstützung erhalten?

89

Wie viele hauptamtlich Beschäftigte sind in den zentralen Organisationen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt tätig?

Wie viele sind davon schwerbehindert bzw. gleichgestellt?

90

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Experten, daß bei Einführung der Pflegeversicherung das heutige Niveau der. Pflege in den Niederlanden in der Bundesrepublik Deutschland etwa in 15 Jahren erreicht wird?

91

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei der kürzlichen Einführung einer sozialen Pflegeversicherung in der Republik Österreich etwa doppelt so hohe Leistungen wie bei der Pflegeversicherung der Bundesregierung vorgesehen sind?

92

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Japan vor etwa 30 Jahren eine Invalidenrente als staatliche Leistung eingeführt wurde und das nicht zum Zusammenbruch der japanischen Wirtschaft führte?

93

Hält die Bundesregierung aufgrund der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung Japans die japanischen Wirtschaftsmanager generell für innovativer und sozialer als die bundesdeutschen Manager, und warum möchte die Bundesregierung die Einfallslosigkeit und Innovationslosigkeit der deutschen Wirtschaftsführung — analog der DDR-Regierung — mit staatlichen Subventionen sowie mit Steuergeschenken noch unterstützen?

94

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Wirksamkeit des 1976 in Schweden in Kraft getretenen Baugesetzes, welches barrierefreies Bauen zwingend vorschreibt, für die Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt?

95

Welche vorbeugenden Untersuchungen wurden in der DDR für welche Schädigungen und in welchem Umfang durchgeführt?

96

Welche Aktivitäten leitete die Bundesregierung ein, um diese vorbeugenden Untersuchungen für das vereinte Deutschland wirksam werden zu lassen?

97

Sind die Formulierungen im Bericht in Punkt 3.15 so zu verstehen, daß die Bundesregierung daran arbeitet, bestimmte vorbeugende Untersuchungen neu aufzubauen?

Welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant, für welche Schädigungen sind diese vorgesehen und in welchen Zeiträumen sollen diese vorbeugenden Untersuchungen aufgebaut sein?

98

Welche beispielshaften Lösungen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens als Mensch mit Behinderungen bzw. als älterer Mensch sind der Bundesregierung aus europäischen Staaten bekannt?

99

Welche Möglichkeiten im Zusammenhang mit der europäischen Einigung sieht die Bundesregierung für die Übernahme derartiger beispielhafter Lösungen und Konzepte?

100

Welche konkreten Vorstellungen für eine europäische Behindertenpolitik hat die Bundesregierung entwickelt, und welche Aktivitäten zu ihrer Realisierung hat sie eingeleitet?

101

Wie, in welchem Umfang und in welchen Formen unterstützte die Bundesregierung die demokratischen Aktivitäten behinderter Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Vorbereitung und Teilnahme behinderter Menschen am Europäischen Behindertenparlament am 3. Dezember 1993 in Brüssel?

102

Wie viele Plätze wurden der Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme zur Verfügung gestellt, und durch welche Organisationen wurden wie viele dieser Plätze besetzt?

Wie begründet sie die eventuelle Nichtauslastung der zur Verfügung stehenden Plätze?

103

Warum begnügt sich die Bundesregierung mit dem Hinweis, daß die Bundesrepublik Deutschland „auch im internationalen Vergleich" über ein „umfassendes, ... in seiner Anlage durchgängiges Sozialleistungssystem auch und gerade für Behinderte" verfüge, ohne den internationalen Vergleich zu belegen?

103.1 Wie unterscheidet sich das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf Menschen mit Behinderungen beispielsweise von den analogen Systemen in den USA, in Frankreich, in Großbritannien, in den Niederlanden, in Dänemark, in Schweden sowie in Japan?

(Bitte dabei auf die Finanzierung, die Verantwortung des Sozialstaates, die Rolle der Selbsthilfegruppen eingehen.)

103.2 Welche Elemente der Sozialleistungssysteme dieser Länder hält die Bundesregierung für geeignet, eventuell für die Bundesrepublik Deutschland übernommen zu werden?

104

Warum hat die Bundesregierung auf der UNO-Generalversammlung im Oktober 1992 nicht detailliert über die Erfahrungen der demokratischen Selbsthilfeorganisationen in Ost- und Westdeutschland berichtet, um dem internationalen Erfahrungsaustausch nach der Dekade der Behinderten (1983 bis 1992) eine konkrete Erfahrung aus der deutschen Vereinigung hinzuzufügen (S. 15; Punkt 1.16)?

105

Warum hat die Bundesregierung erst 1994 den Entwurf eines Arbeitsschutzrahmengesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 12. Juni 1989 in deutsches Recht dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

106

Wie will die Bundesregierung künftig ausschließen, daß EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz, zur Gesundheitspolitik und zum Behindertenrecht mit so großen zeitlichen Verzögerungen in deutsches Recht umgesetzt werden?

Bonn, den 18. Mai 1994

Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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