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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zu ersten negativen Auswirkungen der Pflegeversicherung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (G-SIG: 12012206)

Gründe für den Wegfall der Schontage nach ärztlich verordneten Heilkuren seit dem 1.7.1994, Höhe der Minderausgaben der Krankenversicherungen sowie der zusätzlichen Kompensation der Arbeitgeber, Überweisung der Mittel an die zu bildenden Pflegekassen, weitere Belastungen bzw. Entlastungen für abhängig Beschäftigte aus der Pflegeversicherung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

17.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/833122. 07. 94

Zu ersten negativen Auswirkungen der Pflegeversicherung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi, Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten der sozialen Pflegeversicherung fielen ab 1. Juli 1994 beispielsweise bei ärztlich verordneten, also medizinisch notwendigen Heilkuren sofort die bisher üblichen Schontage weg. Diese Schontage — in der Regel ein bis drei Tage — dienten dazu, den Übergang von der Ruhephase im Sanatorium zum Alltagstrubel am Arbeitsplatz zu erleichtern. Sie wurden zum Wäschewaschen ebenso dringend benötigt wie dazu, sich wieder in das Alltagsleben der Familie einzugewöhnen und/oder gegebenenfalls Behördengänge zu erledigen. Jetzt fallen diese Tage ersatzlos weg. Sanatorien weisen ihre Kurgäste darauf hin und empfehlen gleichzeitig, beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen, um diese Übergangsphase trotz der Pflegeversicherung glimpflich zu überstehen.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese Schontage — sowohl in der ehemaligen DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland — nur aus Jux und Tollerei gewährt wurden?

2

Welche medizinischen, sozialen und psychologischen Aspekte sprachen bis zum 30. Juni diesen Jahres dafür, im Anschluß an ärztliche verordnete Kuren Schontage vorzusehen?

3

Was hat sich seit dem 1. Juli diesen Jahres an der Lage der abhängig Beschäftigten geändert, das diese Tage ab sofort überflüssig macht?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartenden Minderausgaben der Krankenversicherungen

a) bis Ende 1994,

b) in jedem weiteren Jahr ein?

5

Wie und in welcher Höhe fließen diese Mittel den zu bildenden Pflegekassen zu?

6

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß über diese Regelung — da die abhängig Beschäftigten dadurch ein bis drei Tage länger arbeiten — den Arbeitgebern eine weitere, also zusätzliche Kompensation zugute kommt?

7

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Mittel, die den Arbeitgebern aus dieser Überkompensation zufließen, denjenigen zugute kommen, für die die Pflegeversicherung eigentlich gedacht sein sollte, den Pflegebedürftigen?

8

Teilt die Bundesregierung unsere Meinung, daß die ersatzlose Streichung der Schontage eine unzumutbare, zusätzliche Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, die unverzüglich rückgängig gemacht werden sollte?

9

Welche weiteren Belastungen für abhängig Beschäftigte traten ab 1. Juli 1994 infolge der Pflegeversicherung in Kraft?

10

Kann die Bundesregierung Regelungen aus der Pflegeversicherung nennen, die ab 1. Juli 1994 zugunsten von abhängig Beschäftigten oder Pflegebedürftigen wirksam wurden? (Bitte detailliert aufführen, falls das möglich sein sollte.)

Bonn, den 22. Juli 1994

Dr. Ilja Seifert Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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