Gewährung von Kriegsopferrenten an im Ausland lebende ehemalige Angehörige der Waffen-SS
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Jahre 1993 hat sich der Deutsche Bundestag aufgrund eines Fernsehberichts („Panorama" vom 29. März 1993) mit der „Kriegsopferversorgung" für ehemalige Angehörige der Wehrmacht und Waffen-SS beschäftigt (Drucksachen 12/4788, 12/4792, 12/4885 und 12/5657).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wird oder wurde eine solche „Kriegsopferversorgung" auch Empfängerinnen und Empfängern gewährt, die zum Zeitpunkt der den Anspruch begründenden Kriegsversehrung Einwohnerinnen bzw. Einwohner anderer Länder waren?
Wenn ja, an wie viele Empfängerinnen und Empfänger wurden in welchen Jahren welche Beträge ausgezahlt?
Wie viele neue Anträge wurden in welchen Jahren in welchen Ländern gestellt?
Wie viele Anträge wurden wegen vom Antragsteller/von der Antragstellerin begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder aus anderen Gründen abgelehnt?
Bei wie vielen Empfängerinnen und Empfängern der „Kriegsopferversorgung" wurden aufgrund bekanntgewordener Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Zahlungen eingestellt (aufgelistet nach Ländern und Jahren)?
Wie viele derjenigen, die in den Jahren bis 1993 im Rahmen der „Kriegsopferversorgung" Leistungen erhalten haben, waren — Angehörige der Waffen-SS, — Angehörige der bosnischen Waffen-SS, — Angehörige der Ustascha-Truppen?
Wie viele derjenigen, die in den Jahren bis 1993 im Rahmen der „Kriegsopferversorgung" Leistungen erhalten haben, waren zu dem Zeitpunkt, zu dem die den Anspruch begründende Kriegsversehrung entstand, Einwohner bzw. Einwohnerinnen — des „Unabhängigen Staates Kroatien", — des unter deutscher Kontrolle befindlichen Serbien, — des vom Deutschen Reich annektierten Slowenien?
Wie viele dieser Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger lebten zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung in — Jugoslawien (bis 1991), — den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (ab 1992), — in der Bundesrepublik Deutschland, — in Österreich, — in Argentinien, — in den USA, — in anderen Staaten?
Auf welche Weise wird bzw. wurde überprüft, ob bei einem Antragsteller/bei einer Antragstellerin Gründe wie z. B. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorliegen, die zur Ablehnung des Antrags oder zum Entzug der Leistungen führen könnten?