Auslieferung von politischen Flüchtlingen
der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Duve, Dr. Pick, Schmidt (München), Singer, Stiegler, Wartenberg (Berlin), Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Schutz von politischen Flüchtlingen gegen Verfolgungsmaßnahmen ihrer Heimatstaaten ist eine wichtige Aufgabe und Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassungsrang hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auch durch die Unterzeichnung und Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention zu dieser Verpflichtung bekannt.
Obwohl die Genfer Flüchtlingskonvention politisch Verfolgten das Recht auf Freizügigkeit und auf Reisen zwischen den Unterzeichnerstaaten einräumt, werden in der Bundesrepublik Deutschland politische Flüchtlinge, die in anderen Signatarstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind, aufgrund von Auslieferungsersuchen ihrer Verfolgerstaaten in Auslieferungshaft genommen. Dies fügt dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland nicht nur bei den politischen Flüchtlingen Schaden zu.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Ersuchen wegen der Auslieferung von politischen Flüchtlingen, die ein Signatarstaat der Genfer Flüchtlingskonvention als politische Flüchtlinge anerkannt hat, sind von ihren Heimatstaaten an die Bundesregierung seit dem 1. Januar 1983 gerichtet worden oder zur Zeit anhängig?
Erfolgen regelmäßig Informationen zwischen den Signatarstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention über positive Anerkennungsentscheidungen?
Wie viele Auslieferungshaftbefehle sind seit dem 1. Januar 1983 in der Bundesrepublik Deutschland nach § 15 oder § 16 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ergangen?
Wie viele Auslieferungshaftbefehle richten sich gegen politische Flüchtlinge, die
a) in der Bundesrepublik Deutschland,
b) in anderen und in welchen Signatarstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind?
In wie vielen der in Frage 4 genannten Fälle hat
a) ein OLG die Auslieferung für zulässig erklärt,
b) der Bundesjustizminister die Auslieferung bewilligt,
c) der Bundesjustizminister die Auslieferung abgelehnt?
Wie viele Verfahren laufen noch?
Wie lange hat in den einzelnen Fallgruppen der Frage 5 im Durchschnitt die Auslieferungshaft bis zur jeweiligen Entscheidung gedauert?
Welche Staaten haben Auslieferungsersuchen gegen politische Flüchtlinge, die in Signatarstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind, gestellt, und wie viele dieser Auslieferungsersuchen sind bei den einzelnen Staaten negativ beschieden worden?
In wieviel Fällen haben anerkannte politische Flüchtlinge, die nicht ausgeliefert worden sind, aber in Auslieferungshaft genommen worden sind, Haftentschädigung erhalten?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen über Auslieferungsersuchen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß „die Tatsache, daß eine Person, um deren Auslieferung nachgesucht wird, in einem Vertragsstaat der Genfer Konvention politisches Asyl genießt, eine erhebliche prozessuale Relevanz für die Auslieferungsverfahren (hat); die ausländische Anerkennungsentscheidung ein gewichtiges Indiz dafür darstellt, daß es sich bei dem Betroffenen in der Tat um einen politisch Verfolgten handelt" (BVerfGE 52, 391, 405/6)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die fehlende Möglichkeit für politische Flüchtlinge, die in einem anderen Signatarstaat der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind, in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden und die Möglichkeit, daß solche Flüchtlinge aufgrund eines Auslieferungsersuchens des Verfolgerstaats in Haft genommen werden können, ohne für eine nicht berechtigte Auslieferungshaft entschädigt zu werden, unbefriedigend ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung ggf. diese unbefriedigende Situation durch Verwaltungsvorschriften (z. B. über die Anordnung von Auslieferungshaft), durch gesetzliche Regelungen oder durch internationale Vereinbarungen zu ändern, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen?