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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Namensspeicherung und Rehabilitation psychisch Kranker (G-SIG: 11000838)

Speicherung von Straf- und Ermittlungsverfahren gegen Schuldunfähige oder Geisteskranke im Bundeszentralregister Berlin

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

20.10.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/89706.10.87

Namensspeicherung und Rehabilitation psychisch Kranker

der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN

Namensspeicherung und Rehabilitation psychisch Kranker

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, daß im Bundeszentrairegister Berlin auch Strafverfahren gespeichert werden, die wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf Geisteskrankheit beruhender Verhandlungsfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen werden?

2

Trifft es zu, daß darüber hinaus auch Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft wegen Schuldunfähigkeit eingestellt werden, gespeichert werden?

3

Trifft es zu, daß die Betroffenen weder von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens noch von der Meldung an das Zentralregister Nachricht erhalten?

4

Trifft es zu, daß die Eintragungen auch nach Gesundung der Betroffenen nicht gelöscht werden? Wie lange bleiben sie gespeichert?

5

An welchen Stellen und wie lange werden die betreffenden Angaben — z. B. durch Führungszeugnis oder erweitertes Führungszeugnis — übermittelt?

6

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht das unter Fragen 1 bis 5 dargestellte Vorgehen im einzelnen? Inwieweit ist es mit dem Datenschutzrecht vereinbar?

7

Hält die Bundesregierung es mit dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts und dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit für vereinbar, Daten über psychische Krankheit ohne Wissen des Betroffenen und ohne eine Möglichkeit des Vorgehens dagegen lebenslang zu speichern und das zum Teil, obwohl die psychische Krankheit beendet ist?

8

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig auszuschließen, daß durch eine derartige Praxis die Rehabilitation psychisch Kranker gefährdet wird?

Bonn, den 6. Oktober 1987

Frau Unruh Ebermann. Frau Rust. Frau Schoppe und Fraktion

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