Straftaten unter Alkoholeinfluß
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zusammenhang von Straftaten und Kriminalität ist häufig von direkter oder indirekter Beteiligung von Alkohol die Rede. Um Aufschluß über das Ausmaß dieser Beteiligung im allgemeinen wie auch bei Jugendlichen im besonderen zu erhalten, bitten wir die Bundesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wieviel Straftaten wurden insgesamt unter Einfluß von Alkohol in den Jahren 1984, 1985, 1986 und 1987, soweit bisher Statistiken vorliegen, begangen?
Wieviel sind es in absoluten Zahlen?
Wie groß ist der prozentuale Anteil dieser Straftaten an den Straftaten insgesamt?
Wieviel unter Einfluß von Alkohol begangene Straftaten wurden zur Anzeige gebracht, aber nicht strafrechtlich verfolgt?
Wieviel der unter Frage 1 aufgeführten Straftaten sind — Verkehrsdelikte, — Straftaten gegen Personen, — Sachbeschädigungen?
Wie groß ist der prozentuale Anteil der unter Frage 1 genannten Straftaten, die von Jugendlichen unter 18 Jahren begangen wurden, und wie verteilt sich dieser auf die unter Frage 3 genannten Gruppen von Straftaten?
Wie groß ist der Anteil der Straftaten, die indirekt durch Alkohol verursacht werden, d. h., die bei der Beschaffung von Alkohol oder Geld für Alkohol begangen werden?
Wie groß ist bei diesen Straftaten der Anteil der unter 18jährigen Straftäter?