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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ausbau der B 75 in Oyten (G-SIG: 11001063)

Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluß, Kosten, Unfälle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

17.11.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/104504.11.87

Ausbau der B 75 in Oyten

der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wann wurde der beim Bau rechtskräftige Planfeststellungsbeschluß erlassen?

2

Welche Abweichungen vom ursprünglichen Planfeststellungsbeschluß beinhaltet der Planänderungsfeststellungsbeschluß vom 18. März 1986?

3

Trifft es zu, daß der Bau der B 75 von der im Planfeststellungsbeschluß festgelegten Ausbauweise abweicht? Wenn ja, warum und wer ist für die Abweichungen verantwortlich?

4

Welchen Inhalt hat die Dienstaufsichtsbeschwerde einiger Oytener Bürgerinnen, und welches Ergebnis hatten die Untersuchungen?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse einzuhalten sind, wenn nein, warum nicht?

6

Wer trägt die durch die Abweichung entstandenen Kosten?

7

Welche Kosten entstanden im Zusammenhang mit dem Bau der B 75 in Oyten, und welche Kosten wurden von wem im einzelnen übernommen?

8

Aufgrund welcher Überlegungen wurde das „alte Rathaus" der Stadt Oyten durch den Bund erworben?

9

Trifft es zu, daß das Rathausaltbau bzw. das Grundstück für den Bau der B 75 nicht benötigt wurde?

10

Welche Kosten entstanden im Zusammenhang mit dem alten Rathaus, und wer hat diese getragen?

11

Wann wurde die B 75 in Oyten dem Verkehr übergeben?

12

Wie viele und welche Unfälle ereigneten sich seit der Eröffnung auf der neu ausgebauten Straße?

13

Ist die Bundesregierung bereit, aufgrund der bisher eingetretenen Unfälle auf den Rückbau der Durchfahrt und deren Verkehrsberuhigung hinzuwirken?

Bonn, den 4. November 1987

Frau Brahmst-Rock Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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