BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einhaltung von Menschenrechten im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11001595)

Restriktive Interpretation des Gewissensbegriffes im Anerkennungsverfahren, Inhaftierung von nicht anerkannten Verweigerern, strafverschärfende Bewertung gewaltloser Meinungsäußerungen von Totalverweigerern, Beseitigung der Unzulänglichkeiten in Kriegsdienstverweigerungsrecht und -praxis

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

01.03.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/181010.02.88 .

Einhaltung von Menschenrechten im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Nickels, Frau Schilling und der Fraktion ME GRÜNEN

Vorbemerkung

Amnesty international hat im November 1987 drei verschiedene Publikationen veröffentlicht, in denen die Bundesrepublik Deutschland wegen ihres Verfahrens mit Kriegsdienstverweigerern der Menschenrechtsverletzung beschuldigt wird. Dies sind der ai-Jahresbericht 1986, der halbjährlich erscheinende Tätigkeitsbericht des internationalen Sekretariats von ai, London, zu Anliegen der Organisation in Westeuropa (Übersetzungen der Clearing-Stelle im KDV Bulette) sowie ein aktuelles Flugblatt der bundesdeutschen Sektion über die Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Hauptvorwürfe lauten in allen drei Publikationen:

  • restriktive Interpretation des Gewissensbegriffes im Anerkennungsverfahren, dadurch Einschränkung der Gründe, die nach internationalen Maßstäben für eine Anerkennung ausreichend sein müßten,
  • die Inhaftierung von Verweigerern, die aufgrund dieser restriktiven Interpretation keine Anerkennung erhalten, trotzdem jedoch der Einberufung nicht folgen,
  • die strafverschärfende Bewertung gewaltloser Meinungsäußerungen von Totalverweigerern, die öffentlich auf ihren Prozeß aufmerksam machen oder ihre Einschätzung des Zivildienstes öffentlich vertreten.

Hierzu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Unzulänglichkeiten in Kriegsdienstverweigerungsgesetzgebung und -praxis zu beheben, die dazu führen, daß die Bundesrepublik Deutschland international der Verletzung von Menschenrechten beschuldigt wird?

2

Ist die Bundesregierung bereit, wenigstens dafür Sorge zu tragen, mit der beabsichtigten Verlängerung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes über das Jahr 1990 hinaus eine angemessene Ausweitung der für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geeigneten Gründe anzustreben, die einen umfassenden Gewissensschutz gewährleistet?

3

In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, sich im Sinne weltweit geltender Menschenrechte zugunsten der Personen einzusetzen, die von amnesty international als gewaltlose politische Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet werden?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, die dazu führen, daß die gewaltlosen Meinungsäußerungen von Totalverweigerern nicht strafverschärfend bewertet werden können, wie dies in den Fällen von Christoph Bausenwein und Kai Kanz geschehen ist und von amnesty international als Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bezeichnet wurde?

Bonn, den 10. Februar 1988

Frau Nickels Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen