BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verbot von analogen Schnurlostelefonen (CT-Telefone)

<span>Beschluss der Bundesnetzagentur zum Verbot analoger Schnurlostelefone (CT-Telefone) aufgrund verursachender Funkstörungen, Anzahl noch betriebener strahlungsärmerer CT-Telefone, Gründe für fehlende Reaktionen von Verbänden und Herstellern</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1067917. 10. 2008

Verbot von analogen Schnurlostelefonen (CT-Telefone)

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Grietje Staffelt, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Analoge Schnurlostelefone dürfen nach dem 31. Dezember 2008 aufgrund eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen mit der Bezeichnung „CT1+“ und „CT2“. Besonders „CT1+“-Telefone haben sich als langlebig erwiesen. Sie werden immer noch verkauft – an Menschen, die Angst vor Strahlung haben. Denn „CT1+“-Telefone strahlen nur, während man telefoniert.

Anscheinend ist das Verbot auch deshalb beschlossen worden, weil die entsprechende Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt der Bundesnetzagentur unverständlich formuliert war.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Warum ist/war ein Weiterbetrieb der CT-Telefone aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr notwendig?

2

Wie viele schnurlose Telefone mit dem analogen Übertragungsstandard „CT1+“ sind schätzungsweise in der Bundesrepublik Deutschland noch in Betrieb?

3

Trifft es zu, dass die „CT1+“-Technologie deutlich strahlungsärmer arbeitet als modernere DECT-Telefone?

4

Mit welchem Kostenrisiko müssen Besitzer von „CT1+“-Telefonen bei Weiterbetrieb nach dem 31. Dezember 2008 rechnen?

5

Inwieweit müssen Betreiber damit rechnen, auch dann zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie keine konkrete Funkstörung verursachen?

6

Wie viele Funkfahnder sind im Auftrag der Bundesnetzagentur im Einsatz, und mit wie vielen Fällen verfolgter Funkstörungen durch „CT1+“-Telefone rechnet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2009?

7

Warum hat man sich nicht für eine Regelung entsprechend dem Schweizer Beispiel entschieden (dort können schnurlose „CT1+“-Telefone weiterbetrieben werden; es besteht lediglich kein Schutz vor Störungen mehr; sollte ein Gerät Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so wird es außer Betrieb genommen, siehe www.bakom.ch/themen/geraete/00568/ 00571)?

8

Welche Maßnahmen wären erforderlich, um einen Weiterbetrieb nach Schweizer Vorbild zu ermöglichen, und welche Kosten wären damit verbunden?

9

Trifft es zu, dass das Verbot zustande kam, nachdem keine fristgerechten Reaktionen von Verbänden und Herstellern auf eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgten, und war die Aufforderung, Stellungnahmen abzugeben, nach Ansicht der Bundesregierung breit genug gestreut und die diesbezüglichen Informationen allgemeinverständlich formuliert?

Berlin, den 17. Oktober 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen