Sozialversicherung der Synchronschauspieler in Deutschland
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum 31. September 2005 waren Synchronschauspieler überwiegend als unständig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung). Dieser Status wurde im Jahr 2000 von der BfA (seit 1. Oktober 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund) eingeführt, um bessere Renten für Synchronschauspieler zu erwirken. Von jeder Gage wurden von den Synchronfirmen die Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile an die Krankenkassen abgeführt.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre bisherige Rechtsauffassung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronschauspielern durch weitgehende Auslegungen geändert und mit dem gemeinsamen Rundschreiben zum Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit vom 5. Juli 2005 bekannt gegeben.
Demnach gelten Synchronschauspieler, die nur kurzzeitig für einen Synchronisationsauftrag verpflichtet werden, nicht als abhängig Beschäftigte, wenn sie nicht überwiegend für ein Unternehmen tätig werden und die kurzzeitigen Einsätze nicht durch eine Rahmenvereinbarung verbunden sind. Stattdessen gelten in diesen Fällen Synchronschauspieler als selbständig und werden zum Eintritt in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgefordert.
Seitdem werden die Arbeitgeberanteile von den meisten Synchronfirmen nicht mehr gezahlt. Stattdessen entscheiden die Firmen eigenständig über den Status der Synchronschauspieler und rechnen dem jeweiligen Status folgend ab. Zur Statusbeurteilung sind die Firmen allerdings nicht berechtigt.
Aber auch die KSK lehnt die Mitgliedschaft der Synchronschauspieler überwiegend ab, wie eine Vielzahl von Ablehnungsschreiben belegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie stellt sich die aktuelle Versicherungslage für Synchronschauspieler dar?
a) Welche unterschiedlichen Versicherungsstati existieren derzeit?
b) Wie wird der jeweilige Versicherungsstatus definiert, und wem obliegt die Statusbeurteilung?
c) Wie hoch ist die Anzahl der Synchronschauspieler im jeweiligen Versicherungsstatus?
d) Liegen der Bundesregierung Daten vor, die auf Fälle von Mehrfach- oder Nichtversicherungen hindeuten?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die oben aufgezeigten Unklarheiten in der Praxis zu beseitigen, um eindeutige Zuständigkeiten zu haben und mögliche Nichtversicherungen und Mehrfachversicherungen zu vermeiden?
a) Wie und wann wurden die Betroffenen, Krankenkassen und die Synchronstudios informiert bzw. wurden sie vorab in die Entscheidungsfindung über eine Änderung des Versicherungsstatus von Synchronschauspieler einbezogen?
b) Welche Stellungnahmen erfolgten von den oben Genannten zu dieser Änderung?
c) Welche Auffassung vertritt die Künstlersozialkasse gegenüber dieser Änderung bzw. wurden mit ihr vor Einführung der Änderungen Gespräche über die Aufnahme von Synchronschauspielern geführt?
Was hat die Rentenversicherer dazu bewogen, die Versicherungsverhältnisse zu verändern?