KFZ-Tachometer
der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In verschiedenen Autotypen bundesdeutscher Hersteller werden Tachometer eingebracht, deren 50 km/h-Bereich von 50 bis 60 km/h rot eingefärbt ist
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der optische Spielraum von Autofahrern durch farbliche Markierungen auf Tachometern bei 50 km/h beginnt und bis 60 km/h geführt ist? Soll dies die Bandbreite der zugelassenen Geschwindigkeit im Innerortsbereich darstellen?
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Innerortsbereich vorgeschrieben?
Aufgrund welcher Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es gestattet Tachometer einzubauen, die die Autofahrer verleiten, in der Regel über 50 km/h zu fahren?
Wann wird die Bundesregierung die StVZO dahin gehend ändern, daß auf allen Tachometern von neu zugelassenen Fahrzeugen der Bereich von 30 km/h bis 50 km/h als besonders kritisch im Innerortsbereich gekennzeichnet wird, und wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?