Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes über angebliche terroristische Aktivitäten in der Kiefernstraße in Düsseldorf
der Abgeordneten Dr. Penner, Müller (Düsseldorf), Jung (Düsseldorf), Bernrath, Dr. Emmerlich, Graf, Hämmerle, Lambinus, Lutz, Dr. Nöbel, Paterna, Schröer (Mülheim), Dr. Sonntag-Wolgast, Tietjen, Wartenberg (Berlin), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der Aktuellen Stunde des nordrhein-westfälischen Landtags am 13. Oktober 1988 bezeichneten die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Linssen, Paus und Dr. Lichtenberg die Düsseldorfer Kiefernstraße unter Bezug auf angebliche Informationen von Bundesbehörden als „das Zentrum des Terrorismus in der Bundesrepublik Deutschland schlechthin" (Dr. Linssen), „logistisches Zentrum der RAF" (Paus) oder „zentrale Informationsstelle für den Terrorismus" (Dr. Lichtenberg).
Da sich die CDU-Landtagsabgeordneten auf Informationen aus Bundesbehörden beriefen, ergeben sich folgende Fragen an die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Haben zu irgendeinem Zeitpunkt nach 1984 — bis dahin trug eine CDU/FDP-Ratsmehrheit in Düsseldorf die Verantwortung für die Duldung der Hausbesetzer in der Kiefernstraße — Haftbefehle, die der Generalbundesanwalt beantragt oder veranlaßt hatte, nicht vollstreckt werden können?
Liegen oder lagen bis zu dieser Fragestellung dem Generalbundesanwalt oder anderen Bundesbehörden Erkenntnisse vor, die nach Auffassung des Generalbundesanwalts polizeiliche Maßnahmen in der Kiefernstraße zwingend erforderlich gemacht hätten?
Liegen oder lagen bis zum Zeitpunkt dieser Fragestellung dem Generalbundesanwalt oder anderen Bundesbehörden Erkenntnisse vor, die polizeiliche Maßnahmen in der Kiefernstraße zwar nicht zwingend erforderlich, aber möglich gemacht hätten?
Wann haben der Generalbundesanwalt oder andere Bundesbehörden die nordrhein-westfälische Polizei gebeten, aufgrund der Erkenntnisse zu Fragen 2 und 3 polizeiliche Maßnahmen in der Kiefernstraße zu ergreifen?
In welchen Fällen ist die nordrhein-westfälische Polizei diesem Ersuchen nicht nachgekommen?