Einsatz von Zivildienstleistenden in privatwirtschaftlichen Bereichen
der Abgeordneten Kai Boris Gehring, Winfried Nachtwei, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beibehaltung der Wehrpflicht ist nicht erst seit der immer deutlicher werdenden Einberufungsungerechtigkeit nicht mehr zu begründen. Der Zwang zu Wehr- oder Zivildienst behindert einen zügigen und guten Zugang zu Ausbildung, Studium und Berufstätigkeit junger Männer. Die Bundesregierung hat nun im Frühjahr 2006 die Einsatzbereiche für Zivildienstleistende erweitert. Die vorgenommene Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Zivildienstgesetzes lässt einen fast ungehinderten Einsatz von Zivildienstleistenden in nahezu allen denkbaren Wirtschaftsbereichen befürchten. Der Zivildienst verliert dadurch weitere Legitimation, denn die Verpflichtung von Kriegsdienstverweigerern kann nun auch nicht mehr dadurch begründet werden, dass ihre Tätigkeit primär der Gesellschaft als Ganzes zugute kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie sieht die Bundesregierung die langfristige Ausrichtung des Zivildienstes angesichts der Tatsache, dass Zivildienstleistende auch in gewinnorientierten Einrichtungen und Unternehmen eingesetzt werden können?
Ist es anhand der durch die Bundesregierung geänderten Richtlinien zur Durchführung des Zivildienstgesetzes zukünftig denkbar, dass die nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten Arztpraxen, die die gleichen Patienten betreuen wie die nach § 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten, bereits als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes anerkannten und von einer Aktiengesellschaft betriebenen Krankenhäuser ebenfalls als Zivildienststellen anerkannt werden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Ist es künftig auch denkbar, Zivildienstleistende bei der nach § 4 Nr. 11b des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreiten Deutschen Post AG einzusetzen, beispielsweise damit diese für alte Menschen wohnortnahe Briefkästen vorhalten kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Zivildienstleistenden bei der Deutschen Post AG?
a) Wie viele Zivildienstleistende waren Ende 2005 in Einrichtungen mit der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in Einrichtungen mit der Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) sowie in Arztpraxen eingesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln, wie viele Zivildienstleistende bei welcher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher Aktiengesellschaft oder Arztpraxis eingesetzt waren)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen?