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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Risiko Müllverbrennung (G-SIG: 11003586)

Gültigkeit der Aussage der Bundesregierung über eine Nichtgefährdung des Flugbetriebs durch eine thermische Abfallbeseitigungsanlage bei einer Entfernung von mindestens 10 km zum Flughafen (11/2147), Bau einer Müllverbrennungsanlage am Frankfurter Osthafen in nur 7 km Entfernung zum Flughafen Frankfurt/Main, mögliche Beeinträchtigung des Flugverkehrs

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

07.04.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/425922.03.89

Risiko Müllverbrennung

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Verbrennung von Haus- und Sondermüll birgt viele bekannte und unbekannte Risiken. Über die möglichen negativen Auswirkungen der sogenannten thermischen Müllbeseitigung auf den Flugverkehr wurde die Bundesregierung bereits im April 1988 von der Fraktion DIE GRÜNEN befragt — Drucksache 11/1849.

Seinerzeit wurde von der Bundesregierung — Drucksache 11/2147 — dargelegt, „daß erst in mindestens 10 km Entfernung zum Flughafenbezugspunkt und außerhalb der An- und Abflugsektoren des Instrumenten- und Sichtflugverkehrs der Betrieb einer thermischen Abfallbeseitigungsanlage keine Gefährdung des Flugbetriebs darstellt".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat die oben zitierte Aussage noch heute für die Bundesregierung Gültigkeit?

Wenn ja, auf welche gutachterlichen Erkenntnisse stützt sie sich dabei?

Wenn nein, welche Gründe liegen der veränderten Einschätzung zugrunde?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß in nur 7 km Entfernung vom Großflughafen Frankfurt am Main die Errichtung der Müllverbrennungsanlage am Frankfurter Osthafen geplant wird?

3

Sieht die Bundesregierung mögliche Beeinträchtigungen des Flugverkehrs auf dem Frankfurter Flughafen durch die geplante Müllverbrennung im Frankfurter Osten?

Bonn, den 22. März 1989

Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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