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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Krieg im Ostkongo

<span>Schutz der Zivilbevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverbrechen im Ostkongo, Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, humanitäre Hilfe; Förderung des Friedensprozesses, Missionen MONUC sowie EUPOL und EUSEC, Demobilisierung verschiedener Rebellen-Milizen, Waffenlieferungen; Abbau von Rohstoffen; Strafverfolgung von Massenmorden, Strafverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) oder auf Grundlage des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), Auslieferungsersuchen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

09.12.2008

Aktualisiert

13.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 16/1097514. 11. 2008

Krieg im Ostkongo

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nachdem im August 2008 der abtrünnige Tutsi-General Laurent Nkunda den Friedensvertrag von Goma aufgekündigt hatte, der erst im Januar 2008 zwischen der kongolesischen Regierung und 22 Rebellengruppen geschlossen worden war, hat sich im Oktober die Krise im Ostkongo in der Provinz Nord-Kivu erneut dramatisch zugespitzt. Nach 2003 droht das ganze Land und die Region wieder in einen weitläufigen Krieg abzugleiten.

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Kongo haben bereits seit 1996 an die 6 Millionen Tote und 1,6 Millionen Flüchtlinge gefordert. Allein seit August 2008 sind mehr als 250 000 Menschen aufgrund neuer Kämpfe auf der Flucht. Die Wahlen von 2006, die auch durch die Bundeswehr im Rahmen der EU-Friedensmission EUFOR (European Union Force) abgesichert worden waren, haben dem Land nicht die erhoffte Stabilisierung und Frieden gebracht. Stattdessen warnen heute Kenner der Region vor einer „Somalifizierung“, vor einem völligen Zerfall des Kongo und die UNO vor einem drohenden Völkermord.

Nach den Überfällen der Nkunda-Miliz CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) auf den Stützpunkt der kongolesischen Armee (FARDC) in Rumangabo am 8. und 26. Oktober 2008 eskalierten die Kämpfe vollends. Die CNDP nahm die Grenzstadt Rutshuru ein und rückte schnell bis vor die Tore der Provinzhauptstadt Goma, einem zentralen Drehkreuz internationaler humanitärer Hilfe. Weder die FARDC noch die Friedensmission der UNO im Kongo MONUC (Mission de l’Organisation des Nations Unies en République Démocratique du Congo), die mit über 18 000 Einsatzkräften überwiegend im Ostkongo präsent ist, konnten den Vormarsch aufhalten. Ein einseitig von der CNDP verkündeter Waffenstillstand hielt nur wenige Tage. Jetzt liefern sich auch wieder regierungsnahe Mai-Mai-Milizen und die CNDP erbitterte Kämpfe. Die Lage wird immer unübersichtlicher.

Sowohl die Rebellen-Milizen, als auch die FARDC begehen Kriegsverbrechen. Auf ihrem Vormarsch trieb die CNDP weit über 45 000 Flüchtlinge aus Dörfern und Flüchtlingslagern vor sich her und verursachte ein humanitäres Desaster. Familien wurden in den Wirren auseinandergerissen, viele Kinder irren seither alleine umher. Morde, Vergewaltigungen, Plünderungen und Zerstörungen fanden statt. In dem Dorf Kiwanja meldete die UNO nach Kämpfen zwischen der CNDP und Mai-Mai-Milizen am 5. November 2008 ein Massaker an Zivilisten. In Goma wüteten führungslose, völlig enthemmte Soldaten der FARDC.

Viele Menschen sind von jeglicher Versorgung abgeschnitten. Krankheiten wie Cholera sind ausgebrochen. Die Versorgung durch Hilfsorganisationen ist nicht gewährleistet, weil die Flüchtlinge weiträumig verstreut sind, die Kämpfe andauern und deshalb humanitäre Versorgungskorridore fehlen oder deren Nutzung zu unsicher ist. Aber auch an Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern mangelt es nach Auskunft von Hilfsorganisationen.

Die MONUC schützt die Bevölkerung nicht ausreichend, obwohl dies ihre Aufgabe ist. Sie ist mit ihren Personal- und Materialressourcen an ihre Grenzen gestoßen. Mit ihrem Personal von über 18 000 überwacht sie ein Gebiet, das so groß ist wie Westeuropa. Sie soll geschätzte 55 000 Milizen in Schach halten und deren Entwaffnung vorantreiben. In Goma war sie allerdings lediglich mit 800 Soldaten präsent. Gleichzeitig unterstützt MONUC aber auch die undisziplinierte FARDC bei Operationen. Die FARDC soll aber auch bei der Bekämpfung der CNDP mit den marodierenden Mai-Mai-Milizen und der Hutu-Miliz FDLR (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda) zusammenarbeiten, die für schwerste Menschenrechtsverbrechen verantwortlich gemacht werden. Die MONUC wird deshalb immer mehr als Kriegspartei wahrgenommen. Das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Regierung, die FARDC, die UNO und MONUC ist schwer beschädigt.

Die Gefahr eines weiteren großen Regionalkrieges nach 2003 hat erheblich zugenommen. Die UNO beschuldigt einerseits Ruanda zugunsten Laurent Nkundas und andererseits Angola zugunsten der FARDC mit Soldaten in die Kämpfe verwickelt zu sein. Die unheilvollen Allianzen des letzten verheerenden Krieges (1998 bis 2003) sind damit wieder virulent. Ruanda und Kongo forcieren einen Stellvertreterkrieg, der auf eine direkte Konfrontation zudriftet.

Die ruandische Regierung, die von der Volksgruppe der Tutsi dominiert wird, wirft Joseph Kabila und der FARDC vor, dass sie die Hutu-Miliz FDLR, in deren Reihen etliche Verantwortliche des Völkermordes in Ruanda 1994 kämpfte, nicht entwaffnet zu haben und stattdessen mit ihr zusammenzuarbeiten. Ruanda sympathisiert mit dem Tutsi-General Laurent Nkunda, da dieser sich offiziell als Schutzherr der Tutsi-Minderheit im Ostkongo geriert. Damit droht eine Ethnisierung der Krise entlang der Volksgruppenzugehörigkeit von Hutu (FDLR u. a., unterstützt von FARDC, Mai-Mai u. a.) und Tutsi (CNDP, Patriotische Front Ruandas) diesmal nicht in Ruanda, sondern im Ostkongo. Ein wesentlicher Konfliktgrund ist aber auch der Zugang zu den umfangreichen Bodenschätzen in der Region und deren Ausbeutung.

Trotz der prekären Situation hat der UNO-Sicherheitsrat in seiner Sondersitzung am 29. Oktober 2008 eine Stärkung der MONUC erneut vertagt, obwohl der Leiter der MONUC Alan Doss schon am 3. Oktober 2008 dem Sicherheitsrat konkrete Vorschläge (sog. Doss shopping list) zur Stärkung der MONUC präsentiert hat. Alternativ hierzu wurde von Frankreich, Großbritannien und Belgien der Einsatz einer europäischen schnellen Eingreiftruppe, einer sog. EU-Battlegroup ins Gespräch gebracht. Der UNO-Generalsekretär, die EU und AU unternehmen derweil den Versuch die Gewalteskalation durch gemeinsames diplomatisches Krisenmanagement zu verhindern. Ein erstes Krisentreffen in Nairobi am 7. November 2008 endete jedoch ohne konkrete Ergebnisse.

Joseph Kabila weigert sich weiterhin mit Laurent Nkunda und Paul Kagame direkt zu verhandeln. Keine der Parteien ist bereit den Teufelskreis aus Gewalt und Gegengewalt zu durchbrechen. Noch immer sind militärische Lösungen anstelle eines friedlichen Dialogs das politische Mittel ihrer Wahl.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zur humanitären Hilfe

1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass viele Flüchtlinge im Ostkongo noch immer von der humanitären Hilfe, von Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten, Decken und Zelten abgeschnitten sind?

2. Was ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, damit die Versorgung der Flüchtlinge jetzt und in den kommenden Wochen und Monaten gewährleistet ist?

3. Welchen Beitrag leistet dazu die Bundesregierung (bitte detailliert auflisten)?

4. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Engpässe bei der Lebensmittelversorgung aufgrund weltweit gestiegener Nahrungsmittelpreise?

Zum Schutz der Zivilbevölkerung

5. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Flüchtlinge und anderen Zivilisten vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden?

6. Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, dass es zwar primär Aufgabe des kongolesischen Staates ist, seine Bevölkerung vor Genozid und schwersten Menschenrechtsverbrechen zu schützen, wenn er dies jedoch nicht kann oder will die internationale Gemeinschaft in der Verantwortung steht zu handeln?

a) Wenn ja, was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass weder die kongolesische Regierung, noch die UNO die Zivilbevölkerung vor Vertreibung und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausreichend schützt?

b) Wenn nein, warum nicht?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UNO, dass im Ostkongo ein Völkermord droht?

a) Wenn ja, warum handeln die UNO und ihre Mitgliedstaaten nicht unverzüglich, um unter Einsatz aller Mittel einem Völkermord vorzubeugen?

b) Wenn nein, warum nicht?

8. Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass das militärische Engagement Angolas und Ruandas im Kongo, das die UNO berichtet hat, die Gefahr einer regionalen Eskalation der Krise in sich birgt?

Wenn ja, in welcher Form nimmt die Bundesregierung Einfluss auf diese beiden Staaten, damit diese ihre militärischen Aktivitäten einstellen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Alan Doss dem Leiter der MONUC, dass die UNO-Friedensmission im Kongo personell und materiell an ihre Grenzen gestoßen ist?

a) Wenn ja, gibt es seitens der Bundesregierung Initiativen innerhalb der UNO und EU für die schnelle Umsetzung der sog. Doss-Shopping-Liste?

b) Wenn nein, warum nicht?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung Beiträge gemäß der Doss-Liste an die UNO zu leisten?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

11. Leistet die Bundesregierung personelle oder finanzielle Beiträge für die EU-Missionen im Kongo EUPOL und EUSEC?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

12. Welche konkreten Pläne gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der UNO für den Fall einer weiteren Gewalteskalation im Ostkongo, um die Menschen möglichst schnell und effizient zu schützen?

13. Gibt es innerhalb der EU Pläne zum Einsatz einer EU-Battlegroup zur schnellen Unterstützung der MONUC?

a) Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten unterstützen einen solchen Einsatz?

b) Wenn nein, warum nicht?

14. Gibt es innerhalb der EU Einzelstaaten, die zu eigenen zivil-militärischen Beiträgen zur MONUC bereit sind?

a) Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten sind das?

b) Wenn nein, warum nicht?

15. Hat die Bundesregierung den Einsatz deutscher ziviler oder militärischer Einsatzkräfte vorgesehen?

a) Wenn ja, in welcher Art, und in welchem Umfang?

b) Wenn nein, warum nicht?

16. Welches konkrete Ziel verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die UNO mit der Friedensmission MONUC?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Mandat der MONUC einen offensiven Flüchtlings- und Zivilistenschutz nicht zulässt?

a) Wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung innerhalb der UNO und der EU, damit das Mandat der MONUC entsprechend angepasst wird?

b) Wenn nein, was sind dann nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die MONUC die Flüchtlinge und Zivilisten nicht ausreichend schützt?

18. Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass die Einsatzregeln (rules of engagement) der MONUC nicht ausreichend konkret sind, um Flüchtlinge und Zivilisten offensiv zu schützen?

a) Wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung innerhalb der UNO, EU oder gegenüber der kongolesischen Regierung, damit sie entsprechend angepasst werden, und wie müssten die Einsatzregeln nach Ansicht der Bundesregierung angepasst werden?

b) Wenn nein, was sind dann nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Truppen der MONUC die Flüchtlinge und Zivilisten nicht ausreichend schützen?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es Pflicht der MONUC ist, Flüchtlinge und andere Zivilisten nicht nur vor den Rebellen-Milizen, sondern auch vor den marodierenden kongolesischen Regierungstruppen, die ebenso wie die Rebellen plündern, vergewaltigen und morden, zu schützen?

a) Wenn ja, warum bietet die MONUC keinen entsprechenden Schutz?

b) Wenn nein, warum nicht?

20. Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass die Akzeptanz der MONUC in der kongolesischen Bevölkerung Schaden genommen hat, weil sie eng mit der kongolesischen Regierungsarmee zusammenarbeitet, obwohl diese von der Bevölkerung abgelehnt wird wegen gewalttätiger Übergriffe und der Zusammenarbeit mit Rebellen-Milizen wie den Mai-Mai oder der FDLR, die ihrerseits die Bevölkerung brutal drangsalieren?

a) Wenn ja, warum operiert die MONUC nicht unabhängiger von der kongolesischen Armee?

b) Wenn nein, warum nicht?

21. Wie viele kongolesische Regierungssoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz?

22. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für die Disziplinlosigkeit in der FARDC?

23. Was unternimmt die UNO und die EU konkret um diese Ursachen zu bekämpfen?

24. Hält die Bundesregierung angesichts der marodierenden kongolesischen Armee die EU-Mission EUSEC in ihrer aktuellen Ausrichtung für gescheitert?

a) Wenn ja, gibt es innerhalb der EU und seitens der Bundesregierung Initiativen zur Modifizierung der EUSEC?

b) Wenn nein, warum nicht?

25. Wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in den letzten Jahren Fortschritte im Bereich der Sektorsicherheitsreform im Kongo erzielt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Resolutionen 1325 und 1820 des UNO-Sicherheitsrates verpflichtet sind, Frauen und Kinder im Kongo vor sexualisierter Gewalt zu schützen?

a) Wenn ja, was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Frauen und Kinder weder von der kongolesischen Regierung noch von der MONUC ausreichend geschützt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

27. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, damit Frauen und Kinder besser geschützt werden?

28. Welche praktischen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die UNO getroffen worden, damit Frauen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt durch die Rebellen geschützt werden?

29. Welchen konkreten Beitrag leistet die EU zum Schutz der Frauen und Kinder insbesondere im Rahmen von EUSEC und EUPOL?

30. Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung zum Schutz der Frauen und Kinder im Kongo (bitte detailliert auflisten)?

Zum Friedensprozess

31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Friedensmission ohne tragfähigen Friedensprozess nicht zu einem dauerhaften Frieden im Kongo führen kann?

32. Welche konkreten Maßnahmen sieht der Amani-(Friedens)Prozess vor (bitte Einzelmaßnahmen möglichst detailliert auflisten)?

33. Welche konkreten Maßnahmen sieht der Truppenentflechtungsplan (plan of disengagement) der MONUC vor (bitte Einzelmaßnahmen möglichst detailliert auflisten)?

34. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen Gründe dafür, dass a) das Friedensabkommen von Nairobi vom November 2007, b) das Friedensabkommen von Goma vom Januar 2008, c) der sog. Amani-(Friedens)Prozess, d) und der Truppenentflechtungsplan der MONUC nicht erfolgreich umgesetzt werden?

35. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 Frauen insbesondere auch zivile Frauenorganisationen in den Friedensprozess mit einbezogen?

36. Welche konkreten Maßnahmen sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die UNO vor, um die Milizen zu entwaffnen, zu demobilisieren und in die Gesellschaft wieder einzugliedern?

37. Trifft es nach Meinung der Bundesregierung zu, dass die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) der FDLR und anderer Milizen im Ostkongo bislang als gescheitert angesehen werden muss, angesichts der Tatsache, dass nach wie vor geschätzte 55 000 Milizen im Ostkongo noch immer unter Waffen stehen?

a) Wenn ja, was sind die zentralen Gründe dafür?

b) Wenn nein, warum nicht?

38. Werden die eingesammelten Waffen zerstört?

39. Verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die kongolesische Regierung die Entwaffnung von regierungstreuen Milizen?

40. Was sind die Gründe dafür, dass trotz des bestehenden UNO-Waffenembargos, der Nachschub der Rebellen offensichtlich nicht unterbrochen ist?

41. Sind ausreichende Finanzressourcen vorhanden, um die DDR-Programme umzusetzen?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür, und wie viele Gelder fehlen?

42. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung aktuell selbst im Bereich DDR?

43. Welche Rolle misst die Bundesregierung der ruandischen Regierung zur Lösung der Krise im Ostkongo bei?

44. Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass ein direkter Dialog zwischen dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila, dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem Führer der CNDP Laurent Nkunda jetzt dringend erforderlich ist, um den Stillstand im Friedensprozess zu überwinden?

a) Wenn ja, was konkret unternimmt im Hinblick darauf die UNO, die AU, die EU und die Bundesregierung?

b) Wenn nein, warum nicht?

45. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung enge Kontakte zu der kongolesischen Regierung unterhält und Laurent Nkunda in einem Interview kürzlich äußert, dass er eine deutsche Vermittlung begrüßen würde?

Wenn ja, warum lehnt die Bundesregierung es bislang ab, sich anders als Frankreich, Großbritannien, Belgien oder die USA auf hoher politischer Ebene vor Ort zu engagieren, um im Rahmen bestehender Initiativen den Druck auf die Streitparteien zu erhöhen, damit diese direkt miteinander reden?

46. Welche konkreten Beiträge (bilateral und multilateral) hat die Bundesregierung nach ihrem militärischen Engagement im Rahmen der EU-Friedensmission im Kongo (EUFOR) zur Absicherung der Wahlen 2006 geleistet, um den Frieden zu konsolidieren und den Wiederaufbau des Landes voranzutreiben (bitte detailliert auflisten)?

47. Welche konkreten Maßnahmen im Kontext sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen im Kongo hat die Bundesregierung bislang ergriffen?

48. Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen wurden bislang aus dem sog. Friedensfonds (50 Mio. Euro) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert (bitte detailliert auflisten)?

49. Ist der Friedensfonds auch für kleine Nichtregierungsorganisationen (sog. Grasswurzelorganisationen) zugänglich?

Wenn nein, warum nicht?

50. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der illegale Abbau von Rohstoffen im Ostkongo ein wesentlicher Grund für die Fortsetzung des Krieges ist?

a) Wenn ja, worauf gründet sich diese Auffassung?

b) Wenn nein, warum nicht?

51. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem stark angestiegenen chinesischen Engagement im Kongo beim Abbau der Rohstoffe und der Zuspitzung der aktuellen Eskalation der Gewalt im Ostkongo vor allem durch die CNDP?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

52. Welche deutschen Firmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim illegalen Abbau von Rohstoffen im Kongo als Förderer oder Abnehmer der Rohstoffe beteiligt?

Zur Strafverfolgung

53. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Massenmorde in dem Ort Kiwanja, die von der UNO als Kriegsverbrechen bezeichnet werden, die Einleitung eines Verfahrens gegen Kämpfer der regierungsnahen Mai-Mai-Milizen und der CNDP vor dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) geboten ist?

a) Wenn ja, welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits unternommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

54. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen einen Antrag auf Haftbefehl vor dem IStGH gegen Laurent Nkunda zu erwirken?

a) Wenn ja, durch wen?

b) Wenn nein, warum nicht?

55. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die kongolesische Justiz angesichts der Gewalt durch die FARDC gegenüber der Zivilbevölkerung wie zuletzt in Goma strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet?

Ist diesbezüglich die Anwaltschaft des IStGH aktiv geworden?

56. Was konkret hat die Bundesregierung gegenüber dem in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Präsidenten der FDLR Dr. Ignace Murwanashyaka unternommen, der politischer Kopf einer wie er selbst sagt straff durchorganisierten Miliz ist, die für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird und deshalb auf den Sanktionslisten der UNO und EU geführt und von Interpol gesucht wird?

57. Liegen der Bundesregierung im Fall Murwanashyakas Auslieferungsersuchen anderer Staaten vor?

Wenn ja, von welchen Staaten?

58. Hat oder wird die Bundesregierung einem solchen Auslieferungsersuchen stattgeben?

a) Wenn ja, welche Anhaltspunkte rechtfertigen eine Auslieferung?

b) Wenn nein, warum nicht?

59. Strebt die Bundesregierung nach 2006 erneut ein Strafverfahren gegenüber Murwanashyaka nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) an?

Wenn nein, warum nicht?

60. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung den Fall Murwanashyaka vor den IStGH zu bringen?

Wenn nein, warum nicht?

61. Gibt es in anderen Staaten der EU ähnliche Fälle bezüglich schwerster Menschenrechtsverletzungen im Kongo oder in Ruanda?

Wenn ja, welche Staaten sind das, und sind dort Strafverfahren eröffnet worden?

62. Liegen der Bundesregierung außer dem „Fall Rose Kabuye“ weitere Auslieferungsanträge zu Personen vor bezüglich schwerster Menschenrechtsverletzungen im Kongo oder in Ruanda?

Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?

63. Was sind die Gründe dafür, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Diplomatin Rose Kabuye in Abschiebehaft zu nehmen?

64. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beweiserhebung im Fall Murwanashyaka aufgrund einer mangelhaften internationalen Amtshilfe sich als schwierig erweist?

a) Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit die internationale Amtshilfe im Fall Murwanashyaka besser funktioniert?

b) Wenn nein, was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Hürden für ein weiteres Strafverfahren auf Grundlage des VStGB oder vor dem IStGH?

Fragen64

1

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass viele Flüchtlinge im Ostkongo noch immer von der humanitären Hilfe, von Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten, Decken und Zelten abgeschnitten sind?

2

Was ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, damit die Versorgung der Flüchtlinge jetzt und in den kommenden Wochen und Monaten gewährleistet ist?

3

Welchen Beitrag leistet dazu die Bundesregierung (bitte detailliert auflisten)?

4

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Engpässe bei der Lebensmittelversorgung aufgrund weltweit gestiegener Nahrungsmittelpreise?

5

Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Flüchtlinge und anderen Zivilisten vor gewalttätigen Übergriffen geschützt werden?

6

Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, dass es zwar primär Aufgabe des kongolesischen Staates ist, seine Bevölkerung vor Genozid und schwersten Menschenrechtsverbrechen zu schützen, wenn er dies jedoch nicht kann oder will die internationale Gemeinschaft in der Verantwortung steht zu handeln?

Wenn ja, was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass weder die kongolesische Regierung, noch die UNO die Zivilbevölkerung vor Vertreibung und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausreichend schützt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UNO, dass im Ostkongo ein Völkermord droht?

Wenn ja, warum handeln die UNO und ihre Mitgliedstaaten nicht unverzüglich, um unter Einsatz aller Mittel einem Völkermord vorzubeugen?

Wenn nein, warum nicht?

8

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass das militärische Engagement Angolas und Ruandas im Kongo, das die UNO berichtet hat, die Gefahr einer regionalen Eskalation der Krise in sich birgt?

Wenn ja, in welcher Form nimmt die Bundesregierung Einfluss auf diese beiden Staaten, damit diese ihre militärischen Aktivitäten einstellen?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Alan Doss dem Leiter der MONUC, dass die UNO-Friedensmission im Kongo personell und materiell an ihre Grenzen gestoßen ist?

Wenn ja, gibt es seitens der Bundesregierung Initiativen innerhalb der UNO und EU für die schnelle Umsetzung der sog. Doss-Shopping-Liste?

Wenn nein, warum nicht?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung Beiträge gemäß der Doss-Liste an die UNO zu leisten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11

Leistet die Bundesregierung personelle oder finanzielle Beiträge für die EU-Missionen im Kongo EUPOL und EUSEC?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche konkreten Pläne gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der UNO für den Fall einer weiteren Gewalteskalation im Ostkongo, um die Menschen möglichst schnell und effizient zu schützen?

13

Gibt es innerhalb der EU Pläne zum Einsatz einer EU-Battlegroup zur schnellen Unterstützung der MONUC?

Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten unterstützen einen solchen Einsatz?

Wenn nein, warum nicht?

14

Gibt es innerhalb der EU Einzelstaaten, die zu eigenen zivil-militärischen Beiträgen zur MONUC bereit sind?

Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten sind das?

Wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung den Einsatz deutscher ziviler oder militärischer Einsatzkräfte vorgesehen?

Wenn ja, in welcher Art, und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welches konkrete Ziel verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die UNO mit der Friedensmission MONUC?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Mandat der MONUC einen offensiven Flüchtlings- und Zivilistenschutz nicht zulässt?

Wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung innerhalb der UNO und der EU, damit das Mandat der MONUC entsprechend angepasst wird?

Wenn nein, was sind dann nach Erkenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die MONUC die Flüchtlinge und Zivilisten nicht ausreichend schützt?

18

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass die Einsatzregeln (rules of engagement) der MONUC nicht ausreichend konkret sind, um Flüchtlinge und Zivilisten offensiv zu schützen?

Wenn ja, was konkret unternimmt die Bundesregierung innerhalb der UNO, EU oder gegenüber der kongolesischen Regierung, damit sie entsprechend angepasst werden, und wie müssten die Einsatzregeln nach Ansicht der Bundesregierung angepasst werden?

Wenn nein, was sind dann nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Truppen der MONUC die Flüchtlinge und Zivilisten nicht ausreichend schützen?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es Pflicht der MONUC ist, Flüchtlinge und andere Zivilisten nicht nur vor den Rebellen-Milizen, sondern auch vor den marodierenden kongolesischen Regierungstruppen, die ebenso wie die Rebellen plündern, vergewaltigen und morden, zu schützen?

Wenn ja, warum bietet die MONUC keinen entsprechenden Schutz?

Wenn nein, warum nicht?

20

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass die Akzeptanz der MONUC in der kongolesischen Bevölkerung Schaden genommen hat, weil sie eng mit der kongolesischen Regierungsarmee zusammenarbeitet, obwohl diese von der Bevölkerung abgelehnt wird wegen gewalttätiger Übergriffe und der Zusammenarbeit mit Rebellen-Milizen wie den Mai-Mai oder der FDLR, die ihrerseits die Bevölkerung brutal drangsalieren?

Wenn ja, warum operiert die MONUC nicht unabhängiger von der kongolesischen Armee?

Wenn nein, warum nicht?

21

Wie viele kongolesische Regierungssoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Einsatz?

22

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für die Disziplinlosigkeit in der FARDC?

23

Was unternimmt die UNO und die EU konkret um diese Ursachen zu bekämpfen?

24

Hält die Bundesregierung angesichts der marodierenden kongolesischen Armee die EU-Mission EUSEC in ihrer aktuellen Ausrichtung für gescheitert?

Wenn ja, gibt es innerhalb der EU und seitens der Bundesregierung Initiativen zur Modifizierung der EUSEC?

Wenn nein, warum nicht?

25

Wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in den letzten Jahren Fortschritte im Bereich der Sektorsicherheitsreform im Kongo erzielt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

26

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Resolutionen 1325 und 1820 des UNO-Sicherheitsrates verpflichtet sind, Frauen und Kinder im Kongo vor sexualisierter Gewalt zu schützen?

Wenn ja, was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Frauen und Kinder weder von der kongolesischen Regierung noch von der MONUC ausreichend geschützt werden?

Wenn nein, warum nicht?

27

Was ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, damit Frauen und Kinder besser geschützt werden?

28

Welche praktischen Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die UNO getroffen worden, damit Frauen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt durch die Rebellen geschützt werden?

29

Welchen konkreten Beitrag leistet die EU zum Schutz der Frauen und Kinder insbesondere im Rahmen von EUSEC und EUPOL?

30

Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung zum Schutz der Frauen und Kinder im Kongo (bitte detailliert auflisten)?

31

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Friedensmission ohne tragfähigen Friedensprozess nicht zu einem dauerhaften Frieden im Kongo führen kann?

32

Welche konkreten Maßnahmen sieht der Amani-(Friedens)Prozess vor (bitte Einzelmaßnahmen möglichst detailliert auflisten)?

33

Welche konkreten Maßnahmen sieht der Truppenentflechtungsplan (plan of disengagement) der MONUC vor (bitte Einzelmaßnahmen möglichst detailliert auflisten)?

34

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen Gründe dafür, dass a) das Friedensabkommen von Nairobi vom November 2007, b) das Friedensabkommen von Goma vom Januar 2008, c) der sog. Amani-(Friedens)Prozess, d) und der Truppenentflechtungsplan der MONUC nicht erfolgreich umgesetzt werden?

35

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 Frauen insbesondere auch zivile Frauenorganisationen in den Friedensprozess mit einbezogen?

36

Welche konkreten Maßnahmen sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die UNO vor, um die Milizen zu entwaffnen, zu demobilisieren und in die Gesellschaft wieder einzugliedern?

37

Trifft es nach Meinung der Bundesregierung zu, dass die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) der FDLR und anderer Milizen im Ostkongo bislang als gescheitert angesehen werden muss, angesichts der Tatsache, dass nach wie vor geschätzte 55 000 Milizen im Ostkongo noch immer unter Waffen stehen?

Wenn ja, was sind die zentralen Gründe dafür?

Wenn nein, warum nicht?

38

Werden die eingesammelten Waffen zerstört?

39

Verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die kongolesische Regierung die Entwaffnung von regierungstreuen Milizen?

40

Was sind die Gründe dafür, dass trotz des bestehenden UNO-Waffenembargos, der Nachschub der Rebellen offensichtlich nicht unterbrochen ist?

41

Sind ausreichende Finanzressourcen vorhanden, um die DDR-Programme umzusetzen?

Wenn nein, was sind die Gründe dafür, und wie viele Gelder fehlen?

42

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung aktuell selbst im Bereich DDR?

43

Welche Rolle misst die Bundesregierung der ruandischen Regierung zur Lösung der Krise im Ostkongo bei?

44

Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass ein direkter Dialog zwischen dem kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila, dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem Führer der CNDP Laurent Nkunda jetzt dringend erforderlich ist, um den Stillstand im Friedensprozess zu überwinden?

Wenn ja, was konkret unternimmt im Hinblick darauf die UNO, die AU, die EU und die Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht?

45

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung enge Kontakte zu der kongolesischen Regierung unterhält und Laurent Nkunda in einem Interview kürzlich äußert, dass er eine deutsche Vermittlung begrüßen würde?

Wenn ja, warum lehnt die Bundesregierung es bislang ab, sich anders als Frankreich, Großbritannien, Belgien oder die USA auf hoher politischer Ebene vor Ort zu engagieren, um im Rahmen bestehender Initiativen den Druck auf die Streitparteien zu erhöhen, damit diese direkt miteinander reden?

46

Welche konkreten Beiträge (bilateral und multilateral) hat die Bundesregierung nach ihrem militärischen Engagement im Rahmen der EU-Friedensmission im Kongo (EUFOR) zur Absicherung der Wahlen 2006 geleistet, um den Frieden zu konsolidieren und den Wiederaufbau des Landes voranzutreiben (bitte detailliert auflisten)?

47

Welche konkreten Maßnahmen im Kontext sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen im Kongo hat die Bundesregierung bislang ergriffen?

48

Welche konkreten Maßnahmen insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen wurden bislang aus dem sog. Friedensfonds (50 Mio. Euro) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert (bitte detailliert auflisten)?

49

Ist der Friedensfonds auch für kleine Nichtregierungsorganisationen (sog. Grasswurzelorganisationen) zugänglich?

Wenn nein, warum nicht?

50

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der illegale Abbau von Rohstoffen im Ostkongo ein wesentlicher Grund für die Fortsetzung des Krieges ist?

Wenn ja, worauf gründet sich diese Auffassung?

Wenn nein, warum nicht?

51

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem stark angestiegenen chinesischen Engagement im Kongo beim Abbau der Rohstoffe und der Zuspitzung der aktuellen Eskalation der Gewalt im Ostkongo vor allem durch die CNDP?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

52

Welche deutschen Firmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim illegalen Abbau von Rohstoffen im Kongo als Förderer oder Abnehmer der Rohstoffe beteiligt?

53

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Massenmorde in dem Ort Kiwanja, die von der UNO als Kriegsverbrechen bezeichnet werden, die Einleitung eines Verfahrens gegen Kämpfer der regierungsnahen Mai-Mai-Milizen und der CNDP vor dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) geboten ist?

Wenn ja, welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits unternommen?

Wenn nein, warum nicht?

54

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen einen Antrag auf Haftbefehl vor dem IStGH gegen Laurent Nkunda zu erwirken?

Wenn ja, durch wen?

Wenn nein, warum nicht?

55

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die kongolesische Justiz angesichts der Gewalt durch die FARDC gegenüber der Zivilbevölkerung wie zuletzt in Goma strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet?

Ist diesbezüglich die Anwaltschaft des IStGH aktiv geworden?

56

Was konkret hat die Bundesregierung gegenüber dem in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Präsidenten der FDLR Dr. Ignace Murwanashyaka unternommen, der politischer Kopf einer wie er selbst sagt straff durchorganisierten Miliz ist, die für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird und deshalb auf den Sanktionslisten der UNO und EU geführt und von Interpol gesucht wird?

57

Liegen der Bundesregierung im Fall Murwanashyakas Auslieferungsersuchen anderer Staaten vor?

Wenn ja, von welchen Staaten?

58

Hat oder wird die Bundesregierung einem solchen Auslieferungsersuchen stattgeben?

Wenn ja, welche Anhaltspunkte rechtfertigen eine Auslieferung?

Wenn nein, warum nicht?

59

Strebt die Bundesregierung nach 2006 erneut ein Strafverfahren gegenüber Murwanashyaka nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) an?

Wenn nein, warum nicht?

60

Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung den Fall Murwanashyaka vor den IStGH zu bringen?

Wenn nein, warum nicht?

61

Gibt es in anderen Staaten der EU ähnliche Fälle bezüglich schwerster Menschenrechtsverletzungen im Kongo oder in Ruanda?

Wenn ja, welche Staaten sind das, und sind dort Strafverfahren eröffnet worden?

62

Liegen der Bundesregierung außer dem „Fall Rose Kabuye“ weitere Auslieferungsanträge zu Personen vor bezüglich schwerster Menschenrechtsverletzungen im Kongo oder in Ruanda?

Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?

63

Was sind die Gründe dafür, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Diplomatin Rose Kabuye in Abschiebehaft zu nehmen?

64

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beweiserhebung im Fall Murwanashyaka aufgrund einer mangelhaften internationalen Amtshilfe sich als schwierig erweist?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, damit die internationale Amtshilfe im Fall Murwanashyaka besser funktioniert?

Wenn nein, was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Hürden für ein weiteres Strafverfahren auf Grundlage des VStGB oder vor dem IStGH?

Berlin, den 14. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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