Begriff des Familienangehörigen sowie Rechte und Pflichten der Familienangehörigen
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In verschiedenen Gesetzen wird der Begriff des Familienangehörigen definiert (z. B. § 11 StGB).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welchen Gesetzen wird der Begriff des Familienangehörigen definiert?
Welche Personen fallen unter die jeweiligen Definitionen?
Welche Rechtsfolgen sind an diese Definitionen gebunden?
Bei welchen dieser Regelungen ist die Bundesregierung bereit, den Begriff der Familienangehörigen um die Partner/innen nichtehelicher schwuler, lesbischer und heterosexueller Lebensgemeinschaften zu erweitern?
Was steht dem nach Ansicht der Bundesregierung ggf. entgegen?