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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

LKW-Blockaden an den Grenzübergängen Lindau und Füssen (G-SIG: 11004035)

Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beendigung der Blockaden und Freihaltung der Grenzübergänge, Vereinbarkeit der Blockaden mit § 240 StGB, Vergleich mit der rechtlichen und strafrechtlichen Beurteilung von Blockaden vor Chemie- oder Atomwaffen-Stützpunkten, Verhalten und Zusagen des Staatssekretärs im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Alfons Zeller, gegenüber den LKw-Blockierern sowie deren Vereinbarkeit mit der Umwelt-/ Verkehrspolitik und der Verhandlungsposition der Bundesregierung gegenüber Österreich und den EG-Nachbarn, Schadensregelung aufgrund der Lkw-Blockaden, Straffreiheit, Rückerstattung von Strafen bzw. Entschädigung für Blockierern aus der Friedensbewegung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

20.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/530804.10.89

LKW-Blockaden an den Grenzübergängen Lindau und Füssen

des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 18. September 1989 wurden die Grenzübergänge Lindau-Hörbranz (Autobahn) und Füssen-Reutte für viele Stunden von LKW-Fahrern blockiert.

Wann immer Vertreter der Friedensbewegung zum Zwecke der Abrüstung und des Protests gegen Atom- und Chemiewaffen die Zufahrten zu deren Standorten friedlich blockiert hatten, wurden diese mit aller Schärfe und — oftmals — Brutalität abgeräumt, weggezerrt und -getragen und anschließend wegen angeblicher Nötigung verklagt. Die Verurteilungen gehen heute schon in die Tausende, obwohl ein Großteil der Prozesse noch nicht abgeschlossen ist.

Im Falle der sehr viel längeren und härteren, zudem aus gruppenegoistischen Interessen und gegen Belange der Allgemeinheit und des Umweltschutzes durchgeführten Lastwagenblockaden in Füssen und Lindau war von vergleichbaren Polizeimaßnahmen bislang ebensowenig zu hören wie von einer im Sinne der Rechtsgleichheit notwendigen Strafverfolgung. Im Gegenteil: Der bayerische Staatssekretär für Wirtschaft und Verkehr flog selbst mit einem Hubschrauber an den Ort des Geschehens und versprach den von ihren Speditionsfirmen zum Blockieren angehaltenen LKW-Fahrern und deren teilweise anwesenden Chefs und Firmenvertretern seine inhaltliche Unterstützung.

Rechtsungleichheit dieser Art aber kann in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden. Hier erscheint ein deutliches Wort und eine präzise Beurteilung der Bundesregierung dringend am Platze zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Maßnahmen (z. B. Wegtragen der Blockierer, Wegfahren der LKW) wurden angeordnet bzw. ergriffen, um die Blockade schnellstmöglich zu beenden und die Grenzübergänge in allen Bereichen freizuhalten?

2

Falls eine Räumung weder angeordnet wurde noch stattgefunden hat: Wie verträgt sich dieses nach Auffassung der Bundesregierung mit der ständigen Praxis, Blockaden vor Stützpunkten von Chemie- oder Atomwaffen, deren verkehrsbehindernde Wirkung sehr viel geringer ist, regelmäßig auch unter Anwendung von Gewalt zu beenden, die Teilnehmer fortzutragen und — zum Zwecke der weiteren Strafverfolgung — ihre Identität notfalls durch „erkennungsdienstliche Behandlung" festzustellen?

3

Welche Maßnahmen wurden im Fall der o. g. Blockaden ergriffen, um die Identität der Beteiligten festzustellen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Blockaden des Speditionsgewerbes in Lindau und Füssen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Verhältnis zu den Blockaden der Friedensbewegung in Mutlangen, Neu-Ulm, Fischbach usw.?

5

Sieht die Bundesregierung in der Blockade von Zoll-Abfertigungsstellen, Bundesstraßen oder Autobahnen einen Verstoß gegen § 240 StGB, und was unterscheidet diese Handlungen ggf. im Hinblick auf ihre rechtliche und strafrechtliche Beurteilung von den friedlichen Sitzblockaden der Friedensbewegung?

6

Wurden gegen die Beteiligten Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 240 StGB eingeleitet? Wurden diesbezüglich — positiv oder negativ — Weisungen vom Generalstaatsanwalt bzw. der bayerischen Justizministerin, Frau Dr. Berhofer-Weichner, erteilt?

7

Wurden Ermittlungsverfahren auch gegen die Auftraggeber und Hintermänner der Aktionen, die beteiligten großen Spediteure, eingeleitet (eindeutig z. B. die Äußerung eines Spediteurs gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung: „Fast eine ganze Flotte ist am Brenner eingeklemmt. Die letzten beiden LKW habe ich jetzt hier zum Absperren auffahren lassen.")?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des Staatssekretärs im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Alfons Zeller, der sich, Zeitungsberichten zufolge, an die Orte der Blokkade einfliegen ließ, um dort den Blockierern zu versichern, er werde alle ihre Forderungen gegenüber Österreich in den entsprechenden Verhandlungen vorbringen? Welche Zusagen hat der Staatssekretär Zeller für die anstehenden Verhandlungen mit Österreich zu jeweils welchen Verhandlungspunkten bei seinen Gesprächen mit den Blockierern und ihren Auftraggebern, den Vertretern des Speditionsgewerbes, im einzelnen gemacht? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zusicherungen, und wie vertragen diese sich mit der Umwelt- und Verkehrspolitik der Bundesregierung und ihren eigenen Verhandlungspositionen als — ebenfalls — Transitland gegenüber Österreich und gegenüber ihren eigenen Nachbarn im Rahmen der EG?

9

Kann die Bundesregierung Auskunft geben, warum bei den Blockaden der Friedensbewegung kein zuständiger Vertreter (z. B. der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher) bzw. keine zuständige Vertreterin der Bundesregierung erschienen ist, um den Blockierern zuzusichern, er bzw. sie werde alle ihre Forderungen in den Verhandlungen innerhalb der NATO und mit den Amerikanern vortragen?

10

Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen dem Ziel, einer Blockade gegen Atombomben und Chemiewaffen und für den Frieden auf der einen Seite und einer Blockade gegen schärfere Umweltschutzgesetze und für unbeschränkte Durchfahrt der Spediteure auf der anderen Seite, und wenn ja, welchen?

11

Hielte es die Bundesregierung für richtig sowie der Rechtsgleichheit und dem Rechtsfrieden dienlich, wenn Blockaden für den Frieden und das Gemeinwohl bestraft, solche für gruppenegoistische Interessen des eigenen Gewerbes aber vom Staat — wie geschehen — unterstützt würden?

12

Welche Schäden sind durch die Blockaden am Brenner, in Füssen und Lindau bislang für das Speditionsgewerbe für den Handel für die Bauern und andere Produzenten entstanden? Wer wird diese Schäden bezahlen?

13

Ist die Bundesregierung im Falle einer Straffreiheit für die LKW-Blockierer bereit, auch die friedlichen Blockierer aus der Friedensbewegung straffrei zu stellen und evtl. bereits entrichtete Strafen zurückzuerstatten bzw. zu entschädigen?

Bonn, den 4. Oktober 1989

Häfner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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