Datensicherheit im Bundeszentralregister
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeszentralregister in Berlin erteilt unter anderem Führungszeugnisse, deren zugrundeliegende Informationen über elektronische Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden.
Seit einiger Zeit verwendet das Bundeszentralregister ein neues Datenverarbeitungsprogramm mit der Bezeichnung „NEPOMUC".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Trifft es zu, daß mit dem derzeitig verwendeten Programm „NEPOMUC" eine Protokollierung der Anfragen erfolgt, die von verschiedenen Stellen über eine Person an das Bundeszentralregister herangetragen werden?
a) Trifft es zu, daß folgende Daten protokolliert werden: Personendaten des Betroffenen, Grund des Auskunftsersuchens, anfragende Stelle und Datum der Anfrage?
b) Wenn ja, wie lange werden diese Daten gespeichert, und wann erfolgt gegebenenfalls eine Löschung?
c) Wie regelt das Bundeszentralregister für den Fall, daß eine solche Protokolldatei besteht, die Auskunft gegenüber den Betroffenen, und werden sie gegebenenfalls vom Bundeszentralregister aus freiwillig informiert?
d) Haben andere öffentliche Stellen gegebenenfalls Auskünfte über die möglicherweise geführte Protokolldatei erhalten?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung das Entstehen eines solchen Registers?
Sind bei der derzeit im Bundeszentralregister praktizierten Auskunftspraxis mit dem EDV-System „NEPOMUC" Falschauskünfte über Personen mit Bleichlautenden Namen möglich?
Welche Sicherungssysteme sind eingebaut, um mögliche Falschauskünfte zu verhindern bzw. zu korrigieren?
Trifft es zu, daß in einigen Fallen in Auskünften des Bundeszentralregisters Angaben vertauscht worden sind bzw. irrtümlich ergänzt oder erweitert wurden, wenn Namensgleichheit bestand und keine Kontrolle erfolgte?
Sind besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden, um Veränderungen von Datensätzen namensgleicher Personen zu verhindern?
Wie sehen diese aus?
Sind bisher falsche Führungszeugnisse aufgrund von EDV - Mängeln oder nichterfolgter Nachkontrolle erteilt worden?
Wenn ja, wie viele?
Sind falsche Strafregisterauszüge für Strafverfahren erteilt worden?
Wenn ja, wie viele?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um zukünftig Falschauskünfte des Bundeszentralregisters, so sie erteilt wurden, zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr ungewollter Datenveränderungen oder Neukombinationen in Datensätzen des Bundeszentralregisters im Zusammenhang mit dem geplanten staatsanwaltlichen Informationssystem SISY?