Tätigkeit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Anna Lührmann, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) betreibt im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Endlager für Atommüll in Deutschland. Während die DBE zunächst in Bundeseigentum stand, ist sie nunmehr ein privatrechtliches Unternehmen. Haupteigentümer der DBE ist die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), die wiederum den Energieversorgungsunternehmen und Kernkraftwerksbetreibern E.ON, RWE AG und Vattenfall Europe AG, sowie der SN Energie gehört.
Zwei Drittel des Haushaltes des BfS fließen laut Bericht der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ (46/2008) an die DBE. Die Zusammenarbeit zwischen dem BfS und der DBE erfolgt auf Grundlage mehrerer Verträge, insbesondere auf einem mehrmals geänderten Kooperationsvertrag. Laut vorgenanntem Bericht der Zeitschrift „DER SPIEGEL“ ist dieser Kooperationsvertrag aus heutiger Sicht klar wettbewerbswidrig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
In welchen Schritten fand die Privatisierung der DBE statt, und welche Anteile wurden dabei an wen verkauft?
Wer war in der Bundesregierung jeweils für die einzelnen Teilprivatisierungen der DBE zuständig, und wurden diese im Deutschen Bundestag oder Bundesrat debattiert?
Warum wurden die besonderen Privilegien wie der Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, die der DBE aus dem Kooperationsvertrag (KoV) mit dem BfS erwachsen, bei der Privatisierung der DBE beibehalten?
Ist der im Rahmen des KoV vom 5. Oktober/5. November 1979 auf die DBE übertragene Auftrag, die in dem KoV vereinbarten Leistungen zu erbringen, öffentlich ausgeschrieben worden?
Ist der im Rahmen des überarbeiteten KoV vom 29. März 1984 auf die DBE übertragene Auftrag, die in dem KoV vereinbarten Leistungen zu erbringen, öffentlich ausgeschrieben worden?
Ist der KoV seit 1984 verändert worden, und wenn ja, in welcher Hinsicht?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die zwischen dem Bund und der DBE derzeit geltenden Verträge zukommen zu lassen (gegebenenfalls bitte als Anlage an die Antwort auf diese Anfrage anfügen)?
Soweit der KoV seit 1984 verändert worden ist: Waren die Veränderungen von solcher Relevanz und Konsequenz, dass sie hätten ausgeschrieben werden müssen, und wenn ja, warum sind Ausschreibungen unterblieben?
Sind Teilleistungen im Zusammenhang mit Ausbau, Betrieb und Pflege der Zwischen- und Endlager Morsleben, Konrad und Gorleben öffentlich ausgeschrieben worden, oder ist die DBE einzige Vertragspartnerin des BfS?
Sind die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) bereits öffentlich ausgeschrieben worden?
Plant das BfS Leistungen, die die Lager Konrad und Gorleben betreffen, öffentlich auszuschreiben?
Ist es mit dem Haushaltsrecht vereinbar, dass der KoV nicht ordentlich kündbar ist, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Sieht die Bundesregierung in der faktischen Monopolstellung der DBE durch den KoV kartellrechtliche Probleme, und wenn nein, warum nicht?
Wäre ein Vertrag, der festlegt, alle endlagerrelevanten Aufgaben ohne Ausschreibung der DBE zu übergeben, unter heutigen Rechtsbedingungen noch möglich?
Inwiefern impliziert das Festhalten am bestehenden KoV zwischen dem BfS und der DBE einen Verstoß gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht?
Entsprechen der derzeit in Form des KoV bestehende Exklusivvertrag zwischen Bund und DBE und der Verzicht auf Ausschreibungen bei Endlagerarbeiten aus Sicht der Bundesregierung geltendem EU-Recht, und falls nein, seit wann, wie, und mit welchem Zeithorizont beabsichtigt die Bundesregierung Konformität zum EU-Recht herzustellen?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die im Besitz der GNS befindlichen Anteile an der DBE vollständig zurückzuerwerben und somit die DBE wieder zu verstaatlichen, und wenn ja, in welchem Zeitraum soll dies erfolgen?
Welche Kosten würden für den Bund bei einer solchen Rückübertragung der privatisierten Anteile der DBE an den Bund voraussichtlich fällig?
Würden sich aus der Verstaatlichung der DBE zusätzliche Kosten für den Bund im Rahmen laufender Projekte der DBE (hier insbesondere bezüglich bestehender Aufgabenbereiche wie den Endlagern Morsleben, Konrad sowie dem Forschungsbergwerk Gorleben und darüber hinaus) ergeben, und wenn ja, wie hoch wären diese im Einzelnen zu veranschlagen?
Welches tatsächliche Betriebsvermögen besitzt die DBE?
Welches Betriebsvermögen gehört dem Staat und wird von der DBE nur verwaltet?
Bei welchen DBE-Unterlagen herrscht aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Intransparenz, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament den betreffenden BMU-Vermerk hierzu (siehe o. g. in DER SPIEGEL) zukommen zu lassen?
Wie wertet das BMU den Vorschlag von GNS-Geschäftsführer Holger Bröskamp, nach der sich die GNS an der Salzgitter-Stiftung unter der Bedingung beteilige, dass „die Rolle der DBE nicht in Frage gestellt“ wird?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament den im Bericht der Zeitschrift „Der SPIEGEL“ erwähnten Brief von Holger Bröskamp an das BMU zukommen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die GNS bezüglich der zukünftigen Rolle der DBE im Rahmen von Arbeiten an deutschen Atommüll-Endlagern auch an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundeskanzleramt gewandt, wie haben diese reagiert, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament die betreffende Korrespondenz zur Verfügung zu stellen?
Welche anderen Vertreter aus der Atom- und Energiewirtschaft oder nahestehenden Verbänden, Organisationen etc. haben sich mit ähnlichen Anliegen wie der GNS-Geschäftsführer Holger Bröskamp (zukünftige Rolle der DBE bei Endlager-Arbeiten) an die Bundesregierung, insbesondere auch an das BMWi, gewandt, wie haben die Adressaten reagiert, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament Einsicht in die hierzu vorhandene Korrespondenz zu gewähren?
In welcher Weise hat sich das BMWi, insbesondere die Hausspitze, in diesem Jahr konkret dafür eingesetzt, Aufträge für künftige Arbeiten im Forschungsbergwerk Asse II direkt an die DBE zu vergeben, und teilt das BMU die Position des BMWi in dieser Angelegenheit?
Ist das BMWi immer noch der Auffassung, dass Aufträge für künftige Arbeiten im Forschungsbergwerk Asse II ohne Ausschreibung direkt an die DBE vergeben werden sollten?
Wie viel Geld hat die DBE für Arbeiten am ERAM insgesamt vom Bund erhalten, welchen Gewinn erwirtschaftete die DBE mit diesen Arbeiten, und welche Gesamtsumme hat die westdeutsche Atom- und Energiewirtschaft dem Bund für die Einlagerung von Abfällen in das ERAM gezahlt?
Wie viel Geld wird die DBE im Rahmen der mit rund 2 Mrd. Euro veranschlagten Sanierung des ERAM voraussichtlich insgesamt erhalten?
Wie viel Geld hat die DBE im Laufe der Zeit direkt und indirekt vom Bund erhalten?
Welche Gewinne erwirtschaftete die DBE, seit sie mehrheitlich in privater Hand ist – insgesamt und speziell durch Aufträge des Bundes?