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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anzeige der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung in der rechtsextremen deutsch-russischen Zeitschrift "Ost-West-Panorama" (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10818)

<span>Kenntnis der Integrationsbeauftragten Böhmer über Inhalte der rechtsextremen Zeitschrift vor Anzeigenschaltung, Kenntnis über Veröffentlichungen diverser NPD-Mitglieder in der Zeitschrift, Konsequenzen zur Vermeidung derartiger Vorkommnisse in Zukunft</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1108125. 11. 2008

Anzeige der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung in der rechtsextremen deutsch-russischen Zeitschrift „Ost-West-Panorama“

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Hinblick auf den Abdruck von zwei Anzeigen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Maria Böhmer, in der rechtsextremen deutsch-russischen Zeitschrift „Ost-West-Panorama“ erklärt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie sich vor der eigentlichen Anzeigenschaltung – im Rahmen eines sog. Schaltplans – vorab „insbesondere [auch] zu den Inhalten“ dieser Zeitschrift informiert habe (Bundestagsdrucksache 16/10818; Antwort zu Frage 4).

Verantwortung möchte Dr. Maria Böhmer in ihrer Antwort zu Frage 6 jedoch allein zu dem Inhalt ihrer Anzeige übernemen – nicht aber dafür, in welchem Kontext diese veröffentlicht wurde. Ähnlich hatte auch Heinrich Neugebauer, CDU-Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Vertriebenen in NRW, versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen: Sein Artikel – so Neugebauer gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ – sei „nicht zu beanstanden. Dass daneben NPDler schreiben, ist doch nicht meine Schuld’“ (zitiert nach: Frankfurter Rundschau vom 14. Oktober 2008).

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Ist es zutreffend, dass sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Maria Böhmer, vor der Schaltung ihrer Anzeigen in „Ost-West-Panorama“ – im Rahmen eines sog. Schaltplans – vorab „insbesondere zu den Inhalten“ dieser Zeitschrift informiert hat?
  • Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hierbei wahrgenommen, dass in dieser Zeitschrift gehäuft bekannte Rechtsextremisten, wie der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt, der NPD-Generalsekretär Peter Marx, der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern Udo Pastörs bzw. der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen, Holger Apfel, Artikel veröffentlicht haben, dass in dieser Zeitschrift auch anderweitig rechtsextremes Gedankengut verbreitet worden ist (z. B. die Ansicht des damals noch christdemokratischen Chefredakteurs Heinrich Daub, wonach „eine Weltjudenschaft 1933 Deutschland den Heiligen Krieg erklärt habe“)?
  • Welche Konsequenzen gedenken die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung bzw. das Bundespresseamt zu ergreifen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft auszuschließen?
  • Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Integrationsbeauftragten, dass bei einer Anzeige der Bundesregierung in einer Publikation lediglich der Anzeigentext von ihr zu verantworten sei – nicht aber, in welchem Kontext diese Anzeige erscheint?

Fragen4

1

Ist es zutreffend, dass sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Maria Böhmer, vor der Schaltung ihrer Anzeigen in „Ost-West-Panorama“ – im Rahmen eines sog. Schaltplans – vorab „insbesondere zu den Inhalten“ dieser Zeitschrift informiert hat?

2

Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hierbei wahrgenommen, dass in dieser Zeitschrift gehäuft bekannte Rechtsextremisten, wie der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt, der NPD-Generalsekretär Peter Marx, der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern Udo Pastörs bzw. der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen, Holger Apfel, Artikel veröffentlicht haben, dass in dieser Zeitschrift auch anderweitig rechtsextremes Gedankengut verbreitet worden ist (z. B. die Ansicht des damals noch christdemokratischen Chefredakteurs Heinrich Daub, wonach „eine Weltjudenschaft 1933 Deutschland den Heiligen Krieg erklärt habe“)?

Wenn ja, wieso hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung dennoch diese Anzeigenschaltung vorgenommen?

Wenn nein, wie konnte dieser politisch entscheidende Sachverhalt übersehen werden?

3

Welche Konsequenzen gedenken die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung bzw. das Bundespresseamt zu ergreifen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft auszuschließen?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Integrationsbeauftragten, dass bei einer Anzeige der Bundesregierung in einer Publikation lediglich der Anzeigentext von ihr zu verantworten sei – nicht aber, in welchem Kontext diese Anzeige erscheint?

Berlin, den 25. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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