BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Regulierung von Kfz-Unfallschäden im Ausland (G-SIG: 11004189)

Umfang der Kfz-Haftpflicht in den EG-Mitgliedstaaten, Regulierungsdauer, ggf. Abschluß eines Europäischen Kfz-Versicherungsabkommens

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

07.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/579423.11.89

Regulierung von Kfz-Unfallschäden im Ausland

der Abgeordneten Andres, Blunck, Dr. Gautier, Schreiner, Bernrath, Dr. Böhme (Unna), Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Hauptreisezeit ist zu Ende und Millionen von deutschen Urlaubern sind aus ihren Urlaubsorten zurückgekehrt. Soweit sie die An- und Abreise mit eigenem Kfz gewählt haben, wird es leider bei einer nicht unerheblichen Anzahl dazu gekommen sein, daß sie aufgrund eigenen Verschuldens oder durch Fremdeinwirkung in einen Unfall verwickelt waren. Wenn dieses in der Bundesrepublik Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland passiert ist, werden sich daraus in der Regel bei der Schadensabwicklung keine größeren Schwierigkeiten ergeben. Bei der Schadensabwicklung in einem nicht deutschsprachigen Land ergeben sich für die Betroffenen zum Teil jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Die Betroffenen fühlen sich dabei weitgehend allein gelassen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Deutsche jährlich bei Urlaubsreisen im EG-Ausland mit dem Pkw in einen Unfall verwickelt werden, gibt es ggf. eine Länderaufgliederung?

2

Welche Unterschiede bestehen in den EG-Mitgliedstaaten hinsichtlich des Umfanges der Haftpflicht im Vergleich zu der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Benachteiligungen ergeben sich daraus für Bundesbürger?

3

Sind der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten bei der Abwicklung in diesen Ländern hinsichtlich des zeitlichen Rahmens oder anderer Umstände bekannt, die Anlaß geben zu vermuten, daß es sich um bewußte Verschleppung der Regulierung handelt?

4

Hält es die Bundesregierung für angemessen, daß in einem vereinigten Europa mit sehr hohem grenzüberschreitendem privaten Kfz-Verkehr derart unterschiedliche Haftungsformen bestehen?

5

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Versicherer hinzuwirken, daß sie im Rahmen eines ggf. noch abzuschließenden Europäischen Versicherungsabkommens für ihre Kunden die Schadensabwicklung vornehmen, wie dieses bei Schäden im innerdeutschen Reiseverkehr schon heute der Fall ist?

Bonn, den 23. November 1989

Andres Blunck Dr. Gautier Schreiner Bernrath Dr. Böhme (Unna) Kretkowski Dr. Vogel und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen