Neue Situation für die Finanzierung des Verkehrsprojekts „Kombilösung Karlsruhe“
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2002 wurde in Karlsruhe nach einem Bürgerentscheid mit einer Mehrheit von 55 Prozent das Verkehrsprojekt „Kombilösung“ beschlossen. Das Bauvorhaben umfasst zwei gekoppelte Projekte: einen „Stadtbahntunnel Kaiserstraße (Haupteinkaufsstraße in Karlsruhe) mit Südabzweig Ettlinger Straße“ und einen Umbau der „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“.
Die Realisierung des bisher auf 496 Mio. Euro veranschlagten Projekts hängt von einer Bezuschussung durch den Bund und durch das Land Baden-Württemberg nach den Vorgaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ab. Während der Landesanteil bei 20 Prozent liegt, sieht die bisherige Planung eine Übernahme von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Bund vor. Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage vom März 2007 (Bundestagsdrucksache 16/4514) ergeben hat, war zu diesem Zeitpunkt noch kein Zuschussantrag beim Bund gestellt worden, das Projekt war zum Zeitpunkt der Beantwortung (19. März 2007) nur nachrichtlich in das Förderprogramm aufgenommen worden.
Die Grundlage aller Berechnungen ist bisher ein auf Zahlen von 2002 basierender Finanzierungsumfang von 496 Mio. Euro. Nach aktuellen Informationen soll im November eine neue Kalkulation veröffentlicht werden, die einen Aufschluss über die Höhe der seit 2002 gestiegenen Kostensituation geben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wurden inzwischen für die beiden gekoppelten Teilprojekte „Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig Ettlinger Straße“ und „Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ Zuschussanträge bei der Bundesregierung gestellt?
Werden die Bundeszuschüsse in Höhe von 60 Prozent automatisch an die für November erwartete neue Kostenkalkulation angepasst?
Ist für den Fall einer Kostensteigerung eine erneute Finanzierungszusage von Seiten der Landesregierung und der Kommune Voraussetzung für den anteiligen Bundeszuschuss nach GVFG?
Besteht nach dem Ende der sogn. Komplementärfinanzierung die Möglichkeit, dass die Bezuschussung durch den Bund proportional an die Kostensteigerung angepasst wird, während der Finanzierungsanteil durch das Land aber in der Höhe der bisherigen Kostenzusage gedeckelt bleibt?
Inwiefern spielt der Kosten-Nutzen-Faktor, der auf Grundlage der derzeitigen Berechnungen (von 2002) bereits bei 1,19 liegt und sich nach der neuen Kostenrechnung erwartungsgemäß verschlechtern wird, eine Rolle bei der Bezuschussung?