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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Transparenz bei Kostensteigerungen von Straßenbauprojekten (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10577)

Verbindlichkeit der Projektkostenaktualisierung bei Veränderungen von mehr als 5 Prozent, Meldung von Kostensteigerungen an den Bundestag

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

23.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1117728. 11. 2008

Transparenz bei Kostensteigerungen von Straßenbauprojekten (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10577)

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Anna Lührmann, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei Bundesfernstraßenprojekten kommt es immer wieder vor, dass die tatsächlichen Kosten am Ende des Projektes erheblich über den vor Baubeginn geschätzten Kosten liegen. Durch den Kostenanstieg verschlechtert sich auch regelmäßig das Nutzen-Kosten-Verhältnis des jeweiligen Projektes. Damit ändern sich zwei wesentliche Entscheidungskriterien, nachdem eine Projektentscheidung getroffen wurde. Darüber hinaus greifen die in der Bundeshaushaltsordnung vorgesehenen Mechanismen zur Begrenzung von Kostenanstiegen nicht. Kostenerhöhungen bleiben folgenlos. Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10577 besteht Nachfragebedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wann wurden welche vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebenen Regelungen, nach denen die Projektkosten in der Regel bei Kostenveränderungen von mehr als 5 Prozent gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten entweder bei Aufstellung der jährlichen Straßenbaupläne oder – wenn erforderlich – auch während des Haushaltsvollzuges zu aktualisieren sind, für verbindlich erklärt?

2

Welche genehmigten Kosten liegen seit wann für die Projekte des aktuellen Bedarfsplans vor?

3

Um welchen relativen Anteil und welchen absoluten Betrag sind die genehmigten Kosten gegenüber dem Kostenstand zur Verabschiedung des Bedarfsplans der in der Anlage der Bundestagsdrucksache 16/10577 aufgeführten Projekte angestiegen?

4

Aus welchen Gründen ist die A 49 in der Anlage der Bundestagsdrucksache 16/10577 nicht aufgeführt?

5

Aus welchen Gründen findet keine gesonderte Information der gesetzgebenden Körperschaften über Kostensteigerungen von über 15 Prozent statt, was zur Folge hat, dass Kostensteigerungen erst im Nachhinein umständlich im neuen Straßenbauplan ermittelt und nachvollzogen werden müssen?

6

Welchen zusätzlichen Aufwand würden automatische Informationen der gesetzgebenden Körperschaften über Kostensteigerungen von über 15 Prozent verursachen?

7

Aus welchen Gründen werden die vierteljährlichen Meldungen an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über Kostensteigerungen von über 15 Prozent nicht an den Deutschen Bundestag weitergeleitet?

8

Warum wird nach Baubeginn keine erneute Bewertung bei Kostensteigerungen mehr vorgenommen?

9

Wieso zeitigen Kostenüberschreitungen von über 15 Prozent keinerlei Wirkungen auf die Projektausführung?

10

Warum stimmt das BMF Kostenüberschreitungen grundsätzlich zu, und wie soll bei diesem Verfahren eine wirkungsvolle Kostenkontrolle gewährleistet werden?

11

Inwieweit lässt sich die Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 16/10577, wonach sich bis auf Steigerungen der Baukosten auf Grund der Baupreisentwicklung seit Jahren keine signifikanten Veränderungen der jeweils verausgabten Kosten zeigen, aufrechterhalten, wenn Kostensteigerungen auch auf Planungsmängel zurückzuführen sind?

Berlin, den 28. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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