Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes
der Abgeordneten Cornelia Behm, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Boden erfüllt zahlreiche ökologische und ökonomische Funktionen und wird vielfältig genutzt. Als Ressource dient er als Standort für Siedlungen, Gewerbe- oder Industriebetriebe, als land- oder forstwirtschaftliche Nutzfläche oder als Verkehrsfläche. Gleichzeitig erbringt der Boden bedeutende Leitungen für einen ausgeglichenen Naturhaushalt, etwa durch den Abbau und die Filterung von Schadstoffen oder die Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Vor allem aber ist der Boden Lebensraum für viele Tiere und Mikroorganismen und Grundlage für das Wachstum von Pflanzen. Alle diese Arten verfügen über einzigartige Genkombinationen, und die Gesamtheit bildet einen großen, vielfältigen Genpool. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine hohe Bedeutung zu.
Boden ist hinsichtlich der Fläche so gut wie nicht vermehrbar. Auch die ökologische und ökonomische Qualität der Böden lässt sich durch Kultivierungs- oder Bodenverbesserungsmaßnahmen nur begrenzt steigern. Gleichzeitig sind Böden auch in Deutschland durch intensive Nutzungen starken Belastungen ausgesetzt. Das führt in vielen Fällen zur Bodendegradation bis hin zum nahezu vollständigen Funktionsverlust.
Hauptursache für die Degradierung von Böden ist ein starker Anstieg des Nutzungsdruckes. Zu erwarten ist, dass dieser Nutzungsdruck weiter zunimmt. So liegt beispielsweise die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland nach wie vor bei täglich 113 ha. Darüber hinaus führt die gesteigerte Nachfrage nach Agrarprodukten (z. B. durch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe) derzeit zu einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung.
Bodendegradation ist beim überwiegenden Teil der Böden weltweit auf nicht angepasste menschliche Nutzung zurückzuführen. Durch angepasste Bewirtschaftungsformen können die Bodenfunktionen jedoch erhalten oder aufgewertet werden. Ziel einer wirksamen Bodenschutzpolitik muss es daher sein, die Belastung von Böden bei der Nutzung auf ein Maß zu beschränken, das Degradation vermeidet und intakte Bodenfunktionen sichert und möglichst wieder herstellt.
Bodenschutz ist Bestandteil vieler umweltrelevanter Politikfelder, wie der Umwelt- und Naturschutzpolitik, der Agrarpolitik, der nachhaltigen Regionalentwicklung, der Verkehrs-, Energie- und Klimaschutzpolitik sowie der Entwicklungspolitik und der Forschung. Ziele und Maßnahmen des Bodenschutzes müssen daher konsequent als Querschnittsaufgabe von allen Ressorts umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Maßnahmen allgemein
Fragen98
Welche rechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen, um den Boden besser als bisher vor Schädigungen zu schützen, und wie bewertet die Bundesregierung diese in ihrer Wirkung?
Welche rechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Rest der Legislaturperiode, um den Boden besser als bisher vor Schädigungen zu schützen?
Welchen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit Maßnahmen des Bodenschutzes zum Erreichen der Qualitätsanforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und EU-Grundwasserrichtlinie beizutragen, und welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant?
Welche internationalen Partnerschaften bestehen in diesem Bereich?
Welche Bodentypen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen besonders hohen ökologischen Wert, und welche Bodentypen sind besonders bedroht bzw. schützenswert?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, besonders schutzwürdigen Böden einen besonderen Schutz zukommen lassen, der über die allgemeinen Vorsorgevorschriften hinausgeht?
Wenn ja, wie könnte dieser besondere Schutz ausgestaltet werden (beispielsweise in Form von Bodenschutzgebieten im Naturschutzrecht oder in der Landschaftsplanung)?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung aus dem Jahre 1994, um Bodendegradation vorzubeugen und einzudämmen sowie geschädigte Böden zu sanieren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Artenvielfalt in und auf dem Boden lebender Mikroorganismen (Bakterien, Pilze u. a.), und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vielfalt in den Jahren seit 1990 verändert?
In welchem Umfang unternimmt die Bundesregierung und/oder die Europäische Union ein umfassendes Monitoring der biologischen Vielfalt in Böden, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Konsequenzen die Abnahme an biologischer Vielfalt im Boden hat (etwa eine höhere Anfälligkeit der Böden für Degradationsprozesse), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung im Rahmen der bisherigen Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Bereich der biologischen Vielfalt in Böden?
Wird die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom 26. Oktober 2000, dem Deutschen Bundestag gemäß Bundestagsdrucksache 14/2567 einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen, weiter nachkommen?
Plant die Bundesregierung nach dem Bodenschutzbericht 2002 die Vorlage eines oder weiterer Bodenschutzberichte?
Wenn ja, für wann ist mit der Vorlage zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem letzten Bericht von 2002, und welchen Handlungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene sieht die Bundesregierung hier?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf für eine wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung in Fragen des Bodenschutzes?
Wenn ja, plant die Bundesregierung die Einrichtung eines solchen wissenschaftlichen Beratungsgremiums?
Wenn nein, warum nicht?
Welche baurechtlichen Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um den Grad des Flächenrecyclings, insbesondere von Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsbrachen, zu erhöhen?
Welche zusätzlichen Rückbauverpflichtungen hält die Bundesregierung im Baurecht für den Fall der Nutzungsaufgabe für angebracht, um bauliche Altlasten zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das in § 179 des Baugesetzbuches (BauGB) verankerte Rückbau- und Entsiegelungsgebot nicht ausreicht, weil es kein Gebot im eigentlichen Sinne regelt, sondern nur die Duldung von Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen für den Fall, dass die baulichen Anlagen den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, § 179 BauGB hin zu einem tatsächlichen Rückbau- und Entsiegelungsgebot für den Fall der dauerhaften Nutzungsaufgabe fortzuentwickeln?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung die Pflicht zu verankern, bei Neuversiegelung eine vergleichbar große Fläche zu entsiegeln, und wie müsste dies geregelt werden, und wie bewertet sie diese?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung der Entsiegelung als Ausgleichsmaßnahme eine höhere Priorität zukommen zu lassen als bisher, sofern eine Pflicht, eine vergleichbar große Fläche zu entsiegeln nicht zu verankern ist, und wie müsste dies geregelt werden, und wie bewertet sie diese?
Warum wurde das „LABO/LANA-Positionspapier zum Bodenschutz in Eingriffsregelung und Landschaftsplanung“ vom Januar 1999 (fortgeschrieben mit Stand vom 31. Oktober 2003) nicht veröffentlicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses veröffentlicht werden sollte, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu erreichen, dass dieses Positionspapier veröffentlicht wird, und wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Welchen Änderungsbedarf am BBodSchG sieht die Bundesregierung, um den Erhalt und den Schutz der Böden zu verbessern?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass es Zweck des BBodSchG ist, die Funktionen des Bodens, nicht aber den Boden selbst zu schützen (§ 1), und will sie an dieser Formulierung festhalten?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass zu den nach BBodSchG zu schützenden Bodenfunktionen nicht nur natürliche Bodenfunktionen, sondern auch die Nutzungsfunktionen gehören (§ 2 Absatz 2), und will sie daran festhalten?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass im BBodSchG neben der Dekontamination und der Beseitigung und Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit der Böden auch die Sicherung von Altlasten mit dem Zweck, die Ausbreitung der Schadstoffe langfristig zu verhindern oder zu vermindern, als Sanierung eingestuft wird (§ 2 Absatz 5), und will sie daran festhalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es auf Dauer kein haltbarer Zustand ist, dass die in § 4 und § 25 BBodSchG verankerten Regeln zur Haftung von Grundstückseigentümern für Altlastensanierungskosten infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 16. Februar 2000 in dieser Form keine Gültigkeit mehr haben, und dass es angebracht ist, im BBodSchG tatsächlich diejenigen Regeln zu verankern, die nach diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil tatsächlich Gültigkeit haben?
Wann will die Bundesregierung die in der Bundesratsentschließung 587/93 vom 26. September 2003 verlangte und in der Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 10. März 2005 (Bundesratsdrucksache 177/05) für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellte Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 16. Februar 2000 zur Haftung von Grundstückseigentümern für die Altlastensanierungskosten vornehmen, und sofern eine solche Umsetzung weiterhin nicht geplant ist, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage ihres Bodenschutzberichtes (Bundestagsdrucksache 14/9566, Kapitel 3.15), dass das Entsiegelungspotenzial aus der in § 5 BBodSchG erteilten Ermächtigung, Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zur Entsiegelung zu verpflichten, so geringfügig ist, dass der Bedarf sowohl für eine bundeseinheitliche Verordnung als auch ihre Geeignetheit und Angemessenheit verneint werden muss?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es angebracht ist, diese Ermächtigung weiter zu fassen, um das durch diese Verordnung zu mobilisierende Entsiegelungspotenzial deutlich zu erhöhen, und wenn ja, wie könnte eine solche Erweiterung in § 5 BBodSchG formuliert werden?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass § 8 BBodSchG Prüfwerte und Maßnahmewerte zur Bewertung der Frage vorsieht, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt, nicht aber Grenzwerte, die klar festlegen, wann eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass § 8 BBodSchG nicht nur die Festlegung von Prüf- und Maßnahmewerte festlegt, sondern zusätzlich auch noch Vorsorgewerte, um bewerten zu können, ob eine schädliche Bodenveränderung vorliegt?
Hat sich diese Dreiteilung aus Sicht der Bundesregierung in der Praxis bewährt, und will sie daran festhalten?
Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, diese drei Werte zu einem einzigen Wert zusammenzufassen, oder zumindest auf den separaten Vorsorgewert zu verzichten, und wenn ja, was?
Spricht aus Sicht der Bundesregierung etwas dagegen, einen festen Grenzwert festzulegen, und wenn ja, was?
Teilt die die Bundesregierung die Auffassung, dass die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft in § 17 BBodSchG zu allgemein formuliert ist, um in der landwirtschaftlichen Praxis Wirkung entfalten zu können, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft in § 17 BBodSchG konkreter zu fassen?
Ist beabsichtigt die im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 20. April 1999 bekannt gegebene „Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ als bindende Vorgaben in das BBodSchG aufzunehmen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Sollte eine gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft in das BBodSchG aufgenommen werden, und wenn ja, wie sollte ggf. eine gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft im BBodSchG ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
In welchem Maße kommen gesicherte Altlastenflächen für eine erneute Nutzung als Siedlungs- Gewerbe- und Industriefläche in Frage, und in welchem Maße ist üblicherweise eine Dekontamination von Altlasten Voraussetzung für eine erneute Nutzung?
Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung, dass die Sanierung und insbesondere die Dekontamination von Altlasten in Deutschland zu langsam vorankommt, mit dem Ergebnis, dass viele altlastenbelastete Flächen für eine erneute Nutzung nicht in Frage kommen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in Deutschland auf Basis des BBodSchG derzeit weniger die Dekontamination, sondern vor allem die Sicherung von Altlasten im Vordergrund steht, so dass man zugespitzt von einem Altlastensicherungsgesetz sprechen könnte, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Deutschland üblicherweise vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen bei Altlasten, und hält sie diese auf Dauer für ausreichend?
Hält die Bundesregierung die Sicherung von Altlasten regelmäßig für eine dauerhafte Lösung, und wenn ja, warum? Spricht aus Sicht der Bundesregierung nicht viel dafür, die Sicherung von Altlasten, insbesondere bei mobilen Schadstoffen, nur als vorübergehende Lösung anzusehen, der mittel- bis langfristig die Dekontamination folgen sollte, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an der in § 2 Absatz 5 BBodSchG verankerten Auffassung fest, dass Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen als gleichrangig anzusehen sind?
Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um die Sanierung und insbesondere die Dekontamination – also nicht nur die Sicherung – von Altlasten auf Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsbrachen zu beschleunigen, und welche dieser Maßnahmen plant die Bundesregierung wann umzusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Eigentümer von altlastenbelasteten Flächen im BBodSchG in stärkerem Maße als bisher zur Sanierung und insbesondere zur Dekontamination zu verpflichten als bisher?
Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung diese verstärkte Verpflichtung zur Sanierung und insbesondere zur Dekontamination von Altlasten ausgestaltet werden?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, die Sanierung von Altlasten, die über die Verpflichtung Privater im BBodSchG hinausgeht, für die es aber ein öffentliches Interesse gibt, mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren?
Welche öffentlich-rechtlichen Finanzierungsmodelle zur Sanierung von Altlasten, die über die Verpflichtung Privater im BBodSchG hinausgeht, für die es aber ein öffentliches Interesse gibt, werden derzeit im Bund und den Ländern angewendet?
Welche öffentlich-rechtlichen Finanzierungsmodelle zur Sanierung von Altlasten, die über die Verpflichtung Privater im BBodSchG hinausgeht, für die es aber ein öffentliches Interesse gibt, werden derzeit im Bund und den Ländern zur zukünftigen Anwendung diskutiert?
Hält es die Bundesregierung für möglich und sinnvoll, auch die Sanierung von Altlasten, deren Eigentümer die Sanierung gar nicht oder nur teilweise finanzieren können, aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren, und wenn ja, wie sollte diese Finanzierung ausgestaltet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einrichtung eines mit öffentlichen Mitteln gespeisten Altlastenfonds zur Finanzierung der Sanierung von Altlasten, die über die Verpflichtung Privater im BBodSchG hinausgeht, für die es aber ein öffentliches Interesse gibt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, einen solchen Altlastenfonds ganz oder teilweise aus dem Aufkommen einer Versiegelungsabgabe oder einer Neuerschließungsabgabe zu speisen?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung in der BBodSchV, um die Böden besser zu schützen?
Für welche anorganischen oder organischen Stoffe bzw. Stoffgruppen hält die Bundesregierung die Einführung neuer Prüf- und Maßnahmewerte und Vorsorgewerte für angebracht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Präsidentschaft, doch noch zur Verabschiedung einer Bodenschutzrahmenrichtlinie zu kommen?
Hält die Bundesregierung trotz der vorgeschlagenen Änderungen an ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der Verabschiedung eine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie fest?
Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung die Erarbeitung einer EU-Bodenrahmenrichtlinie anders bewertet als die Bundesregierung unter Führung von Dr. Helmut Kohl im Jahr 1998?
Sieht die Bundesregierung in der Harmonisierung des EU-Bodenschutzrechtes kein Potenzial, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen, die anders als viele ihrer europäischen Mitbewerber durch das deutsche Bodenschutzrecht kostenträchtigen Verpflichtungen unterworfen sind, abzubauen, und wenn nein, warum nicht?
Für wann ist die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfes für eine Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) durch die Bundesregierung vorgesehen?
Für wann ist die Verabschiedung des angekündigten Entwurfes für eine Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) durch die Bundesregierung vorgesehen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für die AbfKlärV zur Verminderung der Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Arzneimittelwirkstoffen?
Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verminderung des Eintrags von Arzneimittelwirkstoffen aus der Humanmedizin in die landwirtschaftlichen Böden?
Plant die Bundesregierung, die Grenzwerte für Schadstoffe in der Bio-AbfV, in der Düngemittelverordnung (DüMV) und in der AbfKlärV anzugleichen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Stofflisten der BioAbfV und der DüMV so aufeinander abzustimmen, dass gewährleistet ist, dass jeder Bioabfall in vergorenem oder unvergorenem Zustand auch als Düngemittel eingesetzt werden kann, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die AbfKlärV zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Abfallrechtes in die BioAbfV zu integrieren, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahren für die landwirtschaftlichen Böden durch die Belastung von Wirtschaftsdüngern mit Tierarzneimittelwirkstoffen ein?
Welche Maßnahmen im Düngemittelrecht hält die Bundesregierung zur Verminderung der Belastung landwirtschaftlicher Böden durch Tierarzneimittelwirkstoffe aus Wirtschaftsdüngern für erforderlich, und welche dieser Maßnahmen wird sie ergreifen?
Hält die Bundesregierung die bisher im Düngemittelrecht ergriffenen Maßnahmen für ausreichend, um die Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft auf ein akzeptables Niveau zu verringern, und wenn ja, warum?
Welche Änderungen im Düngemittelrecht plant die Bundesregierung zur weiteren Verminderung der Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft?
Wie werden die Vorgaben der Düngemittelverordnung und der Düngeverordnung in der Praxis kontrolliert, und hält die Bundesregierung den Kontrollumfang für ausreichend, und wenn nein, was plant sie zur Ausweitung der Kontrollen auf ein angemessenes Maß?
Welche Ergebnisse haben diese Kontrollen in den letzten Jahren erbracht?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, die Kontrollergebnisse regelmäßig in Anlehnung an die Berichterstattung über die Lebensmittelkontrolle oder den Bericht zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm in einem Düngebericht zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen im Arzneimittelrecht hält die Bundesregierung zur Verminderung der Belastung landwirtschaftlicher Böden durch Tierarzneimittelwirkstoffe aus Wirtschaftsdüngern für erforderlich, und welche dieser Maßnahmen wird sie ergreifen?
Plant die Bundesregierung auch unabhängig von der derzeitig geplanten eventuellen EU-rechtlichen Vorgabe – also für den Fall des Scheiterns dieses EU-Vorhabens – ein Ausbringungsverbot für Pflanzenschutzmittel aus der Luft, um die Streuverluste bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu verringern?
Wenn ja, wie soll dieses Ausbringungsverbot ausgestaltet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung weiteren technischen Vorschriften für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Verringerung von Streuverlusten bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht für erforderlich?
Sind die im Rahmen von Cross Compliance bisher vorgeschriebenen Erosionsschutzmaßnahmen (insb. müssen mindestens 40 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 15. Februar entweder mit Pflanzen bewachsen sein oder die auf der Oberfläche verbleibenden Pflanzenschutzmittel dürfen nicht untergepflügt werden) aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die landwirtschaftlichen Böden hinreichend vor Bodenerosion zu schützen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung, und wenn nein, für welche Änderungen bei den vorgeschriebenen Erosionsschutzmaßnahmen plädiert die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission?
Sind die im Rahmen von Cross Compliance vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur (insb. Einhaltung eines Anbauverhältnisses, das mindestens drei Kulturen umfasst, wobei jede Kultur mindestens 15 Prozent der Ackerfläche bedecken muss, anderenfalls entweder die Erstellung einer jährlichen Humusbilanz oder alle sechs Jahre die Untersuchung des Bodenhumusgehaltes, als Gegenmaßnahme zum Humusverlust ggf. die Teilnahme an Beratungsmaßnahmen) aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die organische Substanz und die Bodenstruktur in den landwirtschaftlichen Böden hinreichend zu schützen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung, und wenn nein, für welche Änderungen bei den vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur plädiert die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission?
Ist beabsichtigt die im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 20. April 1999 bekannt gegebenen „Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ als bindende Vorgaben in die von Cross Compliance vorgeschriebenen Maßnahmen aufzunehmen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Böden insgesamt als CO2-Speicher für den nationalen und internationalen Klimaschutz, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung hier?
Welchen Beitrag können Böden in Feuchtgebieten und Mooren nach Kenntnis der Bundesregierung für den Klimaschutz leisten, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die CO2-Emissionen aus der Zerstörung dieser Gebiete?
In welcher Weise wird die Erhaltung und der Schutz von Böden in den nationalen und internationalen Klimaschutzverhandlungen Berücksichtigung finden, und welchen Standpunkt vertritt hier die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass bei Müllverbrennungsanlagen die technischen Möglichkeiten zur Einhaltung deutlich niedrigerer Grenzwerte bestehen, eine Verschärfung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung, um so den Eintrag von Schadstoffen aus Müllverbrennungsanlagen in die Böden über den Luftpfad zu vermindern, und wenn nein, warum nicht?
Welche immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung für Zweiräder zur Verminderung des Schadstoffeintrags in die Böden über den Luftpfad?
Welche immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung für Schiffsmotoren zur Verminderung des Schadstoffeintrags in die Böden über den Luftpfad?
Welche immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verminderung der Stickstoffeinträge (Ammoniak, Lachgas) aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung über den Luftpfad in die Böden?
Welchen zentralen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich der Bodenkunde und des Bodenschutzes?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Böden nachhaltig vor stofflichen Belastungen zu schützen?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um schadstoffbelastete Böden kostengünstiger und effektiver als bisher sanieren zu können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die bodenkundliche Forschung angesichts der Komplexität der Prozesse im Boden allgemein verstärkt werden muss, um die bodenkundlichen Wissensdefizite abzubauen, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung für den Ausbau der bodenkundlichen Forschung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Langfristigkeit vieler Entwicklungen im Boden der Erhalt und die Einrichtung neuer bodenkundlicher Dauerversuchsstandorte von herausragender Bedeutung für die bodenkundliche Forschung sind?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für den Erhalt und die Einrichtung neuer bodenkundlicher Dauerversuchsstandorte ergriffen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Erhalt und die Einrichtung neuer bodenkundlicher Dauerversuchsstandorte?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich einer zu entwickelnden Vermeidungsstrategie gegenüber der Verdichtung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die stark vermehrte Hochwasserereignisse mit bedingen?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Wirksamkeit der in vielen Agrarumweltprogrammen geförderten konservierenden Bodenbearbeitung auf die Gefügequalität der Böden – insbesondere im Hinblick auf die Wasserspeicher- und Filterfunktion?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für eine nachhaltige Nutzung der Bioenergie die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Humushaushalts durch ein angepasstes Dünge- und Fruchtfolgemanagement untersucht werden müssen, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Forschung in dieser Fragestellung zu fördern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für eine nachhaltige Nutzung von Biogas – insbesondere bei Anlagen, in denen Kofermente aus der Lebensmittelindustrie und Schlachtabfälle vergoren werden – die Auswirkungen der Gärreste auf den Boden unter Hygiene- und Humushaushaltsaspekten verstärkt untersucht werden müssen, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diese Forschung fördern?