Auswirkungen der Überarbeitung der Verdingungsordnungen im Vergaberecht auf gemeinnützige Unternehmen
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Markus Kurth, Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Britta Haßelmann, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 19. Dezember 2008 werden nun die Verdingungsordnungen überarbeitet. Dies ist nicht mehr Gegenstand eines parlamentarischen Verfahrens. Für den Bereich der Bauleistungen hat der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) bereits am 25. November 2008 einen vorläufigen Stand zur Überarbeitung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festgehalten. Diese Änderungen werden auch Auswirkungen auf die Stellung gemeinnütziger Unternehmen haben. Es ist davon auszugehen, dass auch bei der Überarbeitung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und bei der Überarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ähnliche Änderungen erfolgen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist bei der Neufassung der Verdingungsordnungen geplant, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen generell nicht mehr zum Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen zuzulassen, wie die Neufassung von § 7 Nummer 6 VOB/A in der Entwurfsfassung vom 25. November 2008 des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen vorsieht, oder welche Regelungen zur Stellung gemeinnütziger Unternehmen in Vergabeverfahren werden angestrebt?
Wie bewertet die Bundesregierung den genannten Vorschlag?
Welche Folgen würde diese Neuregelung haben?
Ist davon auszugehen, dass sich gemeinnützige Unternehmen nicht mehr auf eine Ausschreibung bewerben können, sobald sich auch nur ein gewerblicher Unternehmer meldet?
Ist geplant, eine entsprechende Neuregelung auch in die VOL/A zu übernehmen?
Welche ergänzenden Regelungen sind geplant?
Was würde eine solche Neuregelung für gemeinnützige Unternehmen bedeuten, die z. B. Schulungsmaßnahmen, soziale Dienstleistungen oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen anbieten wollen?
Welche Ziele verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bezüglich der Situation gemeinnütziger Träger und Unternehmen in öffentlichen Ausschreibungsverfahren bei der weiteren Reform des Vergaberechtes durch Überarbeitung der Verdingungsordnungen und der Vergabeverordnung?
Wie sollen der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und weitere Ausschüsse des Deutschen Bundestages in diese Beratungen einbezogen und informiert werden?