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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Änderungen im SGB VIII zur Verhinderung von Zwangsehen

<div><span>An der Arbeitsgruppe zum Nationalen Integrationsplan in den Bereichen Bekämpfung von Zwangsverheiratung, Maßnahmen im Aufenthaltsrecht und Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) teilnehmende Nichtregierungsorganisationen, Mitglieder des Bundes, der Länder und Kommunen; inhaltliche Forderungen und Vorschläge; Zeitpunkt der Vorlage des im Fortschrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan angekündigten Abschlussberichts, Zeitpunkt für daraus resultierende Gesetzesänderungen bzgl. Erziehungshilfen für Jugendliche, Erleichterung der Unterbringung Betroffener in Jugendeinrichtungen, Beseitigung formaler Hürden bei der Finanzierung der Unterbringung</span></div>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1173727. 01. 2009

Änderungen im SGB VIII zur Verhinderung von Zwangsehen

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Von Verbänden und Frauenberatungsstellen wurden auf der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 19. Juni 2006 zum Thema „Bekämpfung von Zwangsverheiratungen“ – neben Maßnahmen im Aufenthaltsrecht – auch vielfältige Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII) angemahnt (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/anhoerungen/anhoerung01/Stellungnahmen_13_Sitzung/index.html).

  • So sollten betroffene Jugendliche Hilfen zur Erziehung z. B. selbst bzw. über eine öffentlich bestellte Pflegeperson beantragen können. Zudem sollten ihnen diese Hilfen bis zum 26. Lebensjahr gewährt werden können.
  • Die Unterbringung Betroffener in Jugendeinrichtungen sollte erleichtert und die diesbezügliche Mitteilungspflicht an die Eltern eingeschränkt werden.
  • Und schließlich sollten formale Hürden bei der Finanzierung der Unterbringung aus dem Weg geräumt werden, um zeitraubende Antragsverfahren und Streitigkeiten zwischen den örtlich und den sachlich zuständigen Behörden zu vermeiden.

Im Rahmen der Arbeiten zum Nationalen Integrationsplan wurde zur Erörterung dieses Handlungsfeldes eine Arbeitsgruppe gebildet. Darin arbeiten Vertreter und Vertreterinnen von Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie von Unterstützungseinrichtungen zusammen (so der 7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, vgl. Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 71 f.).

Diese Arbeitsgruppe sollte – so der am 6. November 2008 vorgelegte Fortschrittsbericht der Bundesregierung zum Nationalen Integrationsplan – bis November 2008 Handlungsempfehlungen fertig stellen (Bundestagsdrucksache 16/10800, S. 19).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

a) Welche Nichtregierungsorganisationen nahmen an dieser Arbeitsgruppe teil?

2

b) Welche inhaltlichen Forderungen wurden seitens dieser Verbände erhoben (bitte aufschlüsseln)?

3

a) Wer nahm auf Seiten des Bundes an dieser Arbeitsgruppe teil?

4

b) Welche inhaltlichen Vorschläge wurden seitens des Bundes vorgelegt?

5

a) Wer nahm auf Seiten der Länder an dieser Arbeitsgruppe teil?

6

b) Welche inhaltlichen Vorschläge wurden seitens der Länder vorgelegt (bitte nach Vorschlägen und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

7

a) Wer nahm auf Seiten der Kommunen an dieser Arbeitsgruppe teil?

8

b) Welche inhaltlichen Vorschläge wurden seitens der Kommunen vorgelegt?

9

Wurde der im Fortschrittsbericht der Bundesregierung zum Nationalen Integrationsplan für November 2008 angekündigte Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe vorgelegt?

10

a) Wenn ja, welche Vorschläge enthält dieser Bericht, und wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu rechnen?

11

b) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage dieses Berichts zu rechnen bzw. sieht die Bundesregierung dann noch eine realistische Chance noch in dieser Wahlperiode die vereinbarten Gesetzesänderungen zu beschließen?

Berlin, den 27. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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