Finanzierung und Qualität des Ausbaus der Kindertagesbetreuung
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Frühkindliche Förderung ist einer der wichtigsten Schlüssel zu mehr Chancengerechtigkeit. Aktuelle Ergebnisse der Entwicklungsforschung verdeutlichen die Relevanz der ersten Lebensjahre für die weitere körperliche, kognitive und emotionale Entwicklung bei Menschen. Gerade in den ersten Lebensjahren verfügen Kinder über ein großes Lernpotential, das für ihre emotionale, soziale und kognitive Entwicklung stärker unterstützt werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die frühkindliche Förderung lange unterschätzt. Inzwischen wird auch hierzulande anerkannt, dass Kinder, die in einem für sie günstigen familiären Umfeld aufwachsen, von einer qualitativen Betreuung und frühen Förderung in Kindertageseinrichtungen zusätzlich profitieren. Bei Kindern, die in einem weniger günstigen familiären Umfeld aufwachsen, können eine gute Betreuung und Förderung helfen, Defizite rechtzeitig zu kompensieren. Qualitativ hochwertige und flächendeckend ausreichend vorhandene Kinderbetreuung für unter Dreijährige leistet hier einen entscheidenden Beitrag.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/6654 äußert sich auch die Bundesregierung entsprechend: „Der Ausbau der Kinderbetreuung hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Zusammen mit dem Elterngeld erleichtert er jungen Eltern die schwierige Balance zwischen Familie und Beruf und trägt zur Chancengleichheit für die Kinder bei.“
Allerdings sind noch viele Aspekte dieses Ausbauvorhabens (zuletzt geregelt durch das Kinderförderungsgesetz KiföG) ungeklärt bzw. entfalten die finanziellen Rahmenbedingungen bislang nur eingeschränkt ihre Wirkung. Das Angebot deckt vielerorts längst nicht den vorhandenen Bedarf. Für viele Kommunen, die sich in einer schlechten Haushaltslage befinden (Haushaltssicherungsverfahren oder Nothaushalt), stellt der Ausbau eine nahezu unüberwindliche Hürde dar: zum einen ist hier die Infrastruktur häufig noch schlechter als im Bundesdurchschnitt, zum anderen können sie die Gelder zur Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel nicht aufbringen – ein verheerender doppelter Investitionsstau entsteht.
Auch der qualitative Aspekt der Infrastruktur bleibt in der Bundesrepublik Deutschland bislang hinter dem europäischen Durchschnitt zurück. Die Fachwelt ist sich einig, dass die Qualität von Pädagogik und Bildungsleistung hierzulande zumeist gerade mal durchschnittlich ist.
Qualitätsverbesserungen in den Betreuungseinrichtungen in der Bundesrepuplik Deutschland sind daher weiterhin dringend erforderlich. Das Kinderförderungsgesetz hat in diesem Bereich keine Verbesserungen in die Wege geleitet. Gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf kleinere Gruppen und bessere Personalschlüssel, bessere Aus- und Fortbildung des Personals sowie ein effizientes Qualitätsmanagement im Kitasystem usw. wurden nicht geschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wurden von der gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ermittlung der Gesamtkosten des Betreuungsausbaus im Jahr 2007 bei der Ermittlung der Gesamtsumme von 12 Mrd. Euro folgende kostenrelevante Parameter berücksichtigt: a) Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr 2013 und b) hälftige Übernahme des Anteils an der Kranken- und Pflegeversicherung für Tagesmütter durch die Träger der Jugendhilfe?
Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die durch einen allgemeinen Rechtsanspruch für unter Dreijährige entstehen, gegenüber der im Kostentableau des Krippengipfels 2007 berücksichtigten 35-Prozent-Quote?
Wenn nein, stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass somit die Kosten des Ausbaus der Betreuung von unter Dreijährigen deutlich zu niedrig angesetzt sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten, die durch die hälftige Übernahme des Anteils an der Kranken- und Pflegeversicherung für Tagesmütter durch die Träger der Jugendhilfe entstehen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die zusätzlich durch die Qualifizierung von Tagesmüttern für Großpflegestellen entstehen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die tatsächlichen Belastungen für die Kommunen durch den im KiföG beschlossenen Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige sind?
Wenn ja, bitte aufschlüsseln, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der insgesamt durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu gering geschätzten Kosten für den Kinderbetreuungsausbau, um zu gewährleisten, dass die zusätzlichen Kosten nicht einseitig zu Lasten der Kommunen gehen?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der insgesamt durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu gering geschätzten Kosten die Bundesmittel mit Blick auf die beschlossene Drittelfinanzierung aufstocken?
Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Verringerung des Kommunalanteils von bislang einem Drittel der Kosten für den Ausbau der Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund der Finanzschwäche eines Großteils der Kommunen vor?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Verringerung der deutschen Infrastrukturschwäche bei der Kindertagesbetreuung, aber auch mit Blick auf die konjunkturelle Wirkung kommunaler Investitionen, sichergestellt werden muss, dass insbesondere finanzschwache Kommunen (vor allem solche im Haushaltssicherungsverfahren und mit Nothaushalten) beim Ausbau der Kindertagesbetreuung stärker durch die Bundesregierung unterstützt werden müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Schritte leitet die Bundesregierung daraus ab?
Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Finanzvolumen sollen diese umgesetzt werden?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass finanzschwache Kommunen (vor allem solche im Haushaltssicherungsverfahren und mit Nothaushalten) die Investitionsmittel für den Kinderbetreuungsausbau in Anspruch nehmen können?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung für finanzschwache Kommunen Sonderregelungen zur Kitafinanzierung aufzulegen, so dass diese ohne die übliche Kofinanzierung Investitionsmittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen können?
Wenn ja, wann sollen diese in Kraft treten?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, die Beteiligung der Länder an den Kosten des Ausbaus in der von den Ländern zugesagten Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro rechtlich verbindlich zu regeln?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern die Bundesländer sich in der auf dem Krippengipfel vereinbarten Höhe an den Kosten des Ausbaus beteiligen (bitte nach Bundesländern, Höhe der Landesbeteiligung und Zielrichtung – Betriebskosten, Investitionen – aufschlüsseln)?
Wenn ja, bitte nach Höhe und Zeitpunkt der Beteiligung aufschlüsseln, und wenn nein, warum nicht?
Welche Indizien hat die Bundesregierung dafür, dass die Länder wie zugesagt dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Betriebskosten tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden, sowie, dass die Länder die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen, die vereinbarten Ziele zu erreichen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Länder die Bundesmittel für das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das Kinderförderungsgesetz und das Gebäudesanierungprogramm für Kitas innerhalb des Konjunkturpakets II nicht miteinander vermischen und somit Landesmittel einsparen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung von unter Dreijährigen in der Bundesrepublik Deutschland nicht allein nach quantitativen, sondern gleichermaßen nach qualitativen Gesichtspunkten erfolgen muss?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung entscheidend für die Qualität von Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund der Förderung frühkindlicher Bildung?
Welchen Mindest-Stundenumfang an täglicher Betreuungszeit für Ein- bis unter Dreijährige hält die Bundesregierung im Hinblick auf die frühkindliche Förderung und Bildung, aber auch mit Blick auf die Berufstätigkeit der Eltern für angemessen (bitte begründen)?
Warum hat die Bundesregierung von einer Regelung des Mindestumfangs der Kinderbetreuung beim Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab 2013 abgesehen, obwohl der Anspruch des Gesetzgebers im Kinderförderungsgesetz auch eine gute Frühförderung einschließt?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige zu verbessern (bitte nach Zielkriterien, Mittelvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Niveau und Qualität der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen ein wesentliches Kriterium der Qualität von Kindertagesbetreuung darstellen?
Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Auffassung nicht?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, Niveau und Qualität der Erzieherausbildung flächendeckend anzuheben bzw. über bundesgesetzliche Rahmenregelungen zu steuern, während die zuständigen Ministerinnen und Minister bundesgesetzliche Kompetenz in diesem Bereich reklamierten?
Über welche Ausbildungskapazitäten verfügen derzeit die Fachschulen, Fachakademien und Hochschulen, um das pädagogische Personal für den Einsatz in der Kidnertagesbetreuung auszubilden (bitte nach Ausbildungsjahren bis 2015 aufgliedern)?
Wie und bis wann wird die Bundesregierung ihre im Onlinemagazin für Soziales, Familie und Bildung Nr. 67/2008 getroffene Feststellung umsetzen: „Um Fachkräftebedarf zu decken, werden auch künftig Ausbildungskapazitäten der Fachschulen und Fachakademien in Anspruch genommen und, wenn nötig, ausgebaut werden.“?
In welchem Umfang ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten der Fachschulen, Fachakademien und Hochschulen notwendig, um den pädagogischen Fachkräftebedarf unter qualitativen und quantitativen Aspekten zu erfüllen?
Welche Annahmen hat die Bundesregierung für den Kabinettbeschluss zum Konjunkturpaket II zugrunde gelegt, in dem ein Ausbaubedarf an ca. 80 000 Erzieherinnen und Erziehern für die Kindertagesbetreuung konstatiert wird?
Worin unterscheiden sich diese Annahmen von denen, die die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/5407) zugrunde gelegt und sich daraus „ein zusätzlicher Bedarf an Personen mit einer einschlägigen Ausbildung von ca. 92 000“ ergeben hat?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund eines geplanten quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung und den erwünschten qualitativen Verbesserungen, den zusätzlichen Bedarf an pädagogischem Personal ein (bitte in einer Zeitschiene bis 2015 nach Qualifikation aufschlüsseln)?
Welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten, um diesen Fachkräftebedarf zu decken (bitte nach Schwerpunkten gliedern)?
Welchen Stellenwert nimmt dabei das Onlineportal zur Förderung des pädagogischen Personals ein?
Beabsichtigt die Bundesregierung die eigenen Bemühungen zur Verbesserung der Qualifizierung des pädagogischen Personals für die Kindertagesbetreuung einschließlich Kindertagespflege über das Onlineportal extern wissenschaftlich zu evaluieren?
Wenn ja, durch welches Forschungsinstitut und mit welcher Laufzeit?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erzieher-Kind-Relation in Kindertageseinrichtungen wesentliches Kriterium der Qualität von Kindertagesbetreuung darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, die Erzieher-Kind-Relation flächendeckend zu verbessern bzw. über bundesgesetzliche Rahmenregelungen zu steuern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gruppengröße in Kindertageseinrichtungen wesentliches Kriterium der Qualität von Kindertagesbetreuung darstellt?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, die Gruppengröße als wesentliches Qualitätskriterium bundesweit zu verbessern bzw. über bundesgesetzliche Rahmenregelungen zu steuern?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Niveau und Qualität der Ausbildung der Tagespflegepersonen wesentliches Kriterium der Qualität von Kindertagespflege darstellen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang darauf verzichtet, entsprechende nationale Standards für die Qualifikation von Tagespflegepersonen über die bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung zu formulieren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die gesetzliche Forderung nach leistungsgerechter Bezahlung für Tagesmütter in der Praxis umgesetzt wird, und in welcher Höhe und analog welches vergleichbaren Berufsprofils diese Bezahlung vorgenommen wird?
Wenn nein, warum nicht?