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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Nachhaltigkeit bei der Anlagestrategie der öffentlichen Hand

<span>Umfang und Anlageformen des Finanzvermögens des Bundes, Anlagekriterien, insbesondere unter den Gesichtspunkten Klimastrategie und nachhaltiges Investment</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

17.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1182030. 01. 2009

Nachhaltigkeit bei der Anlagestrategie der öffentlichen Hand

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Markus Kurth, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Klimawandel ist eine der größten weltweiten Herausforderungen in diesem Jahrhundert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden nach neuesten Untersuchungen gravierender sein, als bislang angenommen. Das zeigen u. a. neue Ergebnisse des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). So ist bis zum Ende des Jahrhunderts mit einem Meeresspiegelanstieg von einem Meter zu rechnen, der Weltklimarat war im vergangenen Jahr noch von deutlich weniger ausgegangen. Für eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens zwei Grad Celsius muss, so die internationale Klimaforschung, bis 2050 die CO2-Produktion in den Industriestaaten um 80 Prozent reduziert und folglich die Energieversorgung drastisch umgebaut werden. Das bedeutet für die Bundesrepublik Deutschland: Bis 2020 muss der CO2-Ausstoß um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Das ist auch Inhalt der Klimastrategie der Bundesregierung.

Dieses Reduktionsziel erfordert enorme Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro jährlich laut dem „stern“-Report. Private und öffentliche Gelder in nachhaltige Anlageformen zu investieren unterstützt die Klimastrategie. Der Staat, staatsnahe Institutionen wie die gesetzlichen Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen sowie öffentliche Kreditinstitute tragen eine besondere Verantwortung bezüglich der Investitionsstrategie ihrer Finanzmittel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welches Finanzvermögen wie z. B. Geldmittel, Anleihen, Aktien, Finanzderivate und Ähnliches besitzt die Bundesregierung?

2

Wie teilt sich das Vermögen auf die unter Frage 1 genannten Anlageformen sowie Verwaltungseinheiten auf, wie z. B. auf das ERP-Sondervermögen (ERP – European Recovery Program), Bundeseisenbahnvermögen, Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Versorgungsrücklage, Versorgungsfonds, Kinderbetreuungs-Sondervermögen, Postbeamtenversorgungskasse sowie die Anlagen in den Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Pflegeversicherung u. a.)?

3

Wenn in Finanzderivate angelegt wird, um welche Art von Finanzderivaten handelt es sich dabei?

4

Wie ist die Aufteilung in kurzfristig und langfristig angelegte Gelder?

5

Wie sind die Zu- und Abflüsse der einzelnen Vermögenspositionen pro Jahr?

6

Wer ist für die Vermögensverwaltung der in Frage 1 aufgeführten Werte verantwortlich?

7

Gibt es ein einheitliches übergeordnetes Vermögensmanagement innerhalb der Bundesregierung, und wenn ja, welche Regierungsstelle ist dafür hauptverantwortlich?

8

Wenn nein, gibt es eine Verständigung der Verantwortlichen?

9

Welche allgemeinen Kriterien zur Vermögensanlage legt die Bundesregierung an?

10

Gibt es ethische und soziale Mindestnormen für die Vermögensanlage, beispielsweise die Einhaltung der von der International Labour Organization (ILO) festgelegten internationalen Mindestarbeitsnormen oder die Ablehnung von Kinderarbeit?

11

Welche Anlagekriterien nehmen Bezug auf die von der Bundesregierung verabschiedete Klimastrategie?

12

In welchem Verhältnis steht die Vermögensanlagestrategie zur Klimastrategie der Bundesregierung?

13

Gibt es eine Definition von nachhaltigem Investment bei den jeweiligen Verantwortlichen der Vermögensanlage?

Wenn ja, wie lautet die Definition?

Wenn nein, warum gibt es keine Definition?

14

Wenn es eine Definition von nachhaltigem Investment gibt, welcher Anteil der jeweiligen Verwaltungseinheiten ist derzeit nachhaltig investiert?

15

Wenn es keine Definition von nachhaltigem Investment gibt, ist es dann zutreffend, dass das Finanzvermögen der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht – und wenn doch, dann nur zufällig – nachhaltig investiert ist?

16

Wenn es keine Definition von nachhaltigem Investment gibt, plant die Bundesregierung, eine solche Definition für ihre eigenen Anlageentscheidungen für die Zukunft zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen?

Berlin, den 30. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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