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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen

Anzahl der vor und nach dem Inkrafttreten des „EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes“ (und der damit verbundenen Verlängerung der Widerrufsfrist von drei auf vier Jahren) gestellten Asylanträge, Asylanerkennungen und rechtskräftigen Widerrufen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

23.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1185306. 02. 2009

Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge erhalten nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach dreijährigem Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis wird eine Niederlassungserlaubnis aber nur dann erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für eine Rücknahme oder einen Widerruf der Anerkennung nach § 73 Absatz 2a des Asylverfahrensgesetzes nicht vorliegen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, hat in ihrem Siebten Lagebericht betont, sie halte eine „zeitnahe Erteilung von Niederlassungserlaubnissen an diese Gruppe von Flüchtlingen“, die bereits seit mehr als drei Jahren anerkannt sind und zum Teil ein mehrjähriges Asylverfahren durchlaufen haben, für „integrationspolitisch wünschenswert“ (Drucksache 16/7600, S. 125).

Das so genannte EU-Richtlinienumsetzungsgesetz der Großen Koalition von CDU, CSU und SPD hat jedoch im Jahr 2007 mit einer gegenteiligen Absicht das Asylverfahrensgesetz verschärft. So soll die Anerkennung von Flüchtlingen, die vor 2005 (also vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes) unanfechtbar geworden war, nicht drei Jahre, sondern vier Jahre lang (nämlich bis zum 31. Dezember 2008) widerrufen werden können (§ 73 Absatz 7 des Asylverfahrensgesetzes).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes sind im Jahr 2004 rechtskräftig geworden?

2

Wie viele dieser Anerkennungen hat das BAMF bis zum 31. Dezember 2008 gemäß § 73 des Asylverfahrensgesetzes widerrufen (bitte nach den Jahren 2005 bis 2008 und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen ist der Widerruf des BAMF rechtskräftig geworden?

4

Wie viele Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen nach § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes sind im Jahr 2005 rechtskräftig geworden?

5

Wie viele dieser Anerkennungen hat das BAMF bis zum 31. Dezember 2008 gemäß § 73 des Asylverfahrensgesetzes widerrufen (bitte nach den Jahren 2005 bis 2008 und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

In wie vielen Fällen ist der Widerruf rechtskräftig geworden?

Berlin, den 6. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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