BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl und Nachbesserungsbedarf

<span>EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl: Anzahl der an Deutschland zur Vollstreckung übersandten Haftbefehle, Gründe für Ablehnung des Vollzugs, Kriterien für das Vorliegen eines Bagatelldelikts, Fehler bei Umsetzung und Anwendung des Europäischen Haftbefehls in anderen EU-Mitgliedstaaten, Mängelbehebung durch Revision des EU-Rahmenbeschlusses</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1205325. 02. 2009

Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl und Nachbesserungsbedarf

der Abgeordneten Jerzy Montag, Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einer Pressemeldung vom 21. Januar 2009 sieht die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries (SPD), Nachbearbeitungsbedarf beim europäischen Haftbefehl. Sie kritisierte insbesondere, dass der Europäische Haftbefehl von einigen Mitgliedstaaten schon bei Bagatelldelikten eingesetzt werde. So gebe es etwa aus Polen und Rumänien Auslieferungsgesuche, die nur geringfügige Straftaten mit einem Schaden von wenigen Hundert Euro beträfen. Auch hätten EU-Staaten die deutschen Behörden auf Grundlage des Haftbefehls teilweise für die bloße Vernehmung eines ihrer Staatsbürger um Überstellung gebeten. Daher solle seine Umsetzung in nächster Zeit überprüft werden. Von einer Revision wollte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, aber nicht sprechen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Europäische Haftbefehle sind seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2003 in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Vollstreckung durch deutsche Behörden übersandt worden? Aus welchen EU-Mitgliedstaaten stammen sie, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Mitgliedstaaten (bitte Fallzahlen und in Prozent angeben)? Wie viele wurden tatsächlich vollstreckt?

2

Wie viele Europäische Haftbefehle, die seit Ablauf der Umsetzungsfrist in die Bundesrepublik Deutschland zur Vollstreckung durch deutsche Behörden übersandt wurden, hatten die Überstellung zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung zum Ziel?

3

Wie viele dieser Europäischen Haftbefehle hatten die Überstellung zum Zweck der Strafverfolgung zum Ziel? Wie viele davon wurden mit dem bloßen Ziel der Vernehmung übersandt?

4

Wie hoch war der Anteil in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter Personen oder deutscher Staatsangehöriger an den übergebenen Personen (bitte Fallzahlen und in Prozent angeben)?

5

Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch einen EU-Mitgliedstaat als aufgrund eines Bagatelldelikts erlassen?

6

Handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine fehlerhafte Umsetzung des Europäischen Haftbefehls durch andere EU-Mitgliedstaaten in ihr jeweiliges nationales Recht oder um eine falsche Anwendung im Einzelfall?

7

Wie viele Europäische Haftbefehle wurden auf der Grundlage von solcherart definierten Bagatelldelikten in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Vollstreckung durch deutsche Behörden übersandt? Wie viele davon hatten die bloße Vernehmung zum Ziel, wie viele die Vollstreckung einer Freiheitsentziehung? Wie viele davon wurden jeweils tatsächlich vollstreckt?

8

Welche weiteren Fälle eines möglichen Missbrauchs oder Fehlgebrauchs des Europäischen Haftbefehls durch andere EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt? Auf welche Straftatbestände beziehen diese sich? Aus welchen Mitgliedstaaten stammen diese Haftbefehle?

9

Welche weiteren Mängel in der Umsetzung und Anwendung des Europäischen Haftbefehls in anderen EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt?

10

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen der Wegfall der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit zur Anerkennung und Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgrund einer Tat geführt hat, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbewehrt ist?

11

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den oben bezeichneten Mängeln abzuhelfen?

12

In welchen konkreten und wie vielen Fällen ist der Vollzug eines Europäischen Haftbefehls durch Vollstreckungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2004 abgelehnt worden? Aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?

13

Aus welchen Gründen kommt eine Revision des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl trotz festgestellter Mängel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht?

14

Könnte die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Vollstreckungsstaat im Rahmenbeschluss nach Einschätzung der Bundesregierung einen Beitrag zur Verringerung problematischer Fälle bei Europäischen Haftbefehlen leisten?

15

Könnte die Einführung verbindlicher, EU-weit geltender Verfahrensrechte im Strafverfahren einen Beitrag zur Verringerung problematischer Fälle leisten? Welche Rechte müssten hierfür gewährleistet sein?

16

Könnte eine Konkretisierung der Deliktsgruppen, bei denen bisher von der Prüfung beidseitiger Strafbarkeit abgesehen wird, einen Beitrag zur Verringerung problematischer Fälle leisten?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen