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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen

<span>Technische, wettbewerbliche und rechtliche Probleme bei der Einführung &quot;intelligenter&quot; bzw. digitaler Zähler (Smart Meter), u. a. bei der Datenübertragung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1205725. 02. 2009

Verbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen

der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar, Christine Scheel, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens soll die Verbreitung so genannter intelligenter bzw. digitaler Zähler (Smart Meter) gefördert und die Grundlage für deren flächendeckende Einführung bis 2015 gelegt werden.

Von der neuen Zählertechnik wird vor allem eine Optimierung der Energieversorgung und des Netzbetriebs, mehr Transparenz beim Energieverbrauch von Haushalten sowie zusätzliche Impulse für das Energiesparen erwartet.

Am 9. September 2008 ist das Gesetz in Kraft getreten. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass die ursprüngliche Zielsetzung gefährdet ist.

Diese Vorteile werden zurzeit aber durch eine ungeordnete Marktentwicklung gefährdet. So werden inzwischen verschiedene technische Standards angeboten und in einer Reihe von Städten eingesetzt. Da keine Mindestanforderungen an die Zähler definiert sind, ist für die betroffenen Haushalte völlig unklar, ob ihre neuen Messeinrichtungen künftig noch dem Stand der Technik entsprechen und ob die Technik kompatibel mit anderen Techniken sein wird. Auf diese Weise entsteht ein für Verbraucherinnen und Verbraucher undurchsichtiger Wirrwarr an verschiedenen technischen Lösungen und Angeboten, die letztlich kaum zu bewerten sein werden. Auf diese Weise wird die Marktentwicklung gehemmt.

Darüber hinaus ist zu befürchten, dass durch die Dominanz der Energieversorger die Entwicklung eines vielfältigen Dienstleistungsmarktes für das Mess- und Zählerwesen nicht in Gang kommt. Handwerker, Messdienstleister und Energieberater sind im Wettbewerb mit Stadtwerken und Energiekonzernen oft chancenlos, da sie die Kosten nicht über den Energieverkauf und die Optimierung des Lastprofils im Netz gegen finanzieren können.

Bislang ausgeblendet wird die datenschutzrechtliche Problematik des Smart Metering. Aus Sicht des Datenschutzes problematisch ist dabei insbesondere der Vorgang, dass die verfassungsrechtlich geschützte Wohnung zur Datenquelle für die Anbieter wird. Die Übertragung von Daten über das Internet schafft Möglichkeiten für Manipulationen durch Dritte. Bislang haben sich Energieversorgungsunternehmen (EVUs) noch nicht auf einen gemeinsamen oder zumindest vergleichbaren Technikstandard geeinigt. Zudem gilt die bereits von einigen Energieversorgern eingesetzte Trägerfrequenz- beziehungsweise Powerline-Verbindungstechnik zur streckenweisen Übermittlung der Zählerdaten als nicht besonders sicher.

Völlig offen ist derzeit, wer künftig welche Daten der digitalen Zähler erhalten wird, und auf wessen Kosten. Die Interessenlage zwischen EVUs, Herstellern von digitalen Zählern, technischen Dienstleistern, Energieberatern und Handwerksbetrieben sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern ist höchst unterschiedlich. In jedem Fall werden erheblichen Datenmengen über das Konsumverhalten, die auch Rückschlüsse auf die Geräteausstattung und die Lebensgewohnheiten von Menschen zulassen, erhoben und gespeichert. Es ist daher denkbar, dass Anbieter diese Informationen exklusiv dazu verwenden werden, um mit Hilfe der Smart Grids zum Beispiel die Stromlieferungen an die Kundinnen und Kunden rund um die Uhr einzusehen und die aktuellen Stromverbrauchsdaten zu überwachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die verschiedenen Arbeitsgruppen und technischen Ansätze vor, die zurzeit für die Einführung des „Smart Metering“ erprobt und eingeführt werden?

2

In anderen Europäischen Ländern hat sich im Zuge der Einführung „intelligenter“ Zähler herausgestellt, dass der technische Stand der Geräte bereits kurz nach der Installierung veraltet war. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuelle Markteinführung in der Bundesrepublik Deutschland?

3

Welche der aktuell verfügbaren technischen Lösungen für das „Smart Metering“ hält die Bundesregierung bereits für technisch ausgereift?

4

Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen von ihrem Energieversorger ein digitaler Zähler angeboten wird?

5

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass Insellösungen entstehen, wenn einzelne Unternehmen bereits jetzt flächendeckend digitale Zähler einrichten, obwohl deren Leitungsvermögen und die Kompatibilität mit anderen Systemen nicht gewährleistet ist?

6

Wie will die Bundesregierung dies verhindern?

7

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass sich Energieversorger Wettbewerbsvorteile verschaffen, weil sie die Kosten für den Betrieb des digitalen Zählers über eine Optimierung der Netzauslastung gegen finanzieren kann?

8

Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für faire Wettbewerbschancen für alle infrage kommenden Messstellenbetreiber sorgen?

9

Beteiligt sich die Bundesregierung an der Entwicklung eines einheitlichen Mindeststandards für digitale Zähler?

Wenn ja, mit welchen konkreten Aktivitäten?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Vorgaben legt nach Einschätzung der Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Funktionsweise der digitalen Zähler fest, insbesondere, besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine Informationspflicht der Unternehmen bei der Umrüstung der Zähler soweit diese personenbezogene Daten erheben?

11

Welche Gefahren sieht die Bundesregierung in der Verwendung der stationären digitalen Zähler als Datenquelle für die verfassungsrechtlich geschützte Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches zwar (noch) nicht ausdrücklich im Grundgesetz (GG) erwähnt wird, jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht (vgl. den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Juni 2008, Bundestagsdrucksache 16/9607)?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Manipulation durch Dritte bei der Übertragung der genannten Daten via Internet?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Sicherheit der oben genannten Verbindungstechnik zur Übermittlung der Zählerdaten, und welche Chancen sieht die Bundesregierung, dass sich die Anbieter auf einen gemeinsamen oder zumindest vergleichbaren Standard an Datenschutz und -sicherheit einigen werden?

14

Welche gesetzlichen Standards wären für den Technikstandard nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, und sind hierfür im Hinblick auf die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts gesetzliche Regelungen erforderlich?

15

Welche verbraucherschutzpolitischen Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Verwendung der Smart Meter sowohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und welche Vorteile sieht sie für die Anbieter?

16

Wird die Verwendung der Smart Meter die Möglichkeiten verbessern, verbraucherfreundlicher Stromrechnungen im Markt einzuführen, um die Verbraucher besser über ihren Energieverbrauch zu informieren, z. B. durch die Angabe von Verbrauchswerten vergleichbarer Haushalte, und so Anreize zum Energiesparen zu setzen?

17

Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung für die Einführung verbraucherfreundlicher Stromrechnungen?

18

Welche Risiken entstehen nach Auffassung der Bundesregierung, wenn die Einführung der digitalen Zähler überwiegen durch die EVUs erfolgt, deren Interessen möglicherweise andere sind als diejenigen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Handwerks, beispielsweise auf dem Gebiet des Nahwärmenetzes?

19

Welche wettbewerbsrechtlichen Bedenken hat die Bundesregierung hinsichtlich der Aktivitäten der EVUs auf dem Gebiet der digitalen Zähler soweit diese den Anbieterwechsel erschweren?

20

Können Energieversorger bei Kunden auch ohne deren Einwilligung digitale Zähler installieren?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung Verbrauchern zur Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens Informationen zur Verfügung zu stellen?

Welche Empfehlungen gibt sie darin?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Liberalisierung des Zählwesens in der Bundesrepublik Deutschland und die Öffnung der Messung für den Wettbewerb im September 2008 im Hinblick auf die Verbreitung digitaler Zähler in der Bundesrepublik Deutschland?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die absehbare Entstehung von „Insellösungen“ durch die Installation von digitalen Zählern, die eventuell nicht mit anderen Systemen kompatibel sind?

24

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Festlegung eines technischen Mindeststandards für digitale Zähler zu erreichen?

25

Bis wann sollte dieser Standard stehen?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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