Umgehungsstraße Husum
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Umgehungsstraße Husum
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Trifft es zu, daß die geplante, von der Bundesregierung mitfinanzierte Umgehungsstraße östlich von Husum so ausgeführt werden soll, daß sie auch als Start- oder Landebahn für militärische Objekte geeignet ist?
Trifft es zu, daß die Planungen für diese Straße bereits 1960 begonnen wurden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch Auffahrten, Dämme und sonstige periphere Maßnahmen für diese Straße, Wohngebiete, Naturräume und eine alte Mühle in unzumutbarer Weise eingeengt und entwertet werden?
Warum ist die planende Behörde den Forderungen vieler Bürger, diese Straße im ganzen in Frage zu stellen, nicht nachgekommen?
Warum ist die planende Behörde den Forderungen der Bürger und des Kreises Nordfriesland nach Alternativplanungen nicht nachgekommen?
Wie stellt man sich heute zu Alternativen?
Warum bagatellisiert die planende Behörde die zu erwartenden Zerstörungen von vor- und frühgeschichtlichen Fundgebieten in der Trasse?
Welche Baukosten, einschließlich aller Nebenkosten, sind insgesamt nach dem heutigen Stand der Planung zu erwarten?
Wie teilen sich diese im wesentlichen auf?
Welche Kosten für Grunderwerb und sonstige Nebenkosten der Gesamtmaßnahme sind bereits entstanden und werden noch entstehen?
Welche Kosten entfallen davon auf Immissions- Schutzmaßnahmen wie Schallschutzdämme und Bepflanzungen?
Welches Verkehrsaufkommen, welche exakten Verkehrszählungen zu welchen Zeitpunkten liegen der Planung zugrunde, und mit welchem konkreten Entlastungseffekt der Innenstadt wird gerechnet?
Welche Ausgleichsmaßnahmen für den umweltzerstörerischen Effekt dieser Straße (Zerstörung von Grün- und Weideflächen, Baumbestand, Gartenflächen, Lärm, Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden, Vergiftung durch Benzpyrene, Kohlenoxide, Schwefeloxide, Schwermetalle (vor allem Kadmium und Blei) sind vorgesehen?
Wie hoch sind hierfür die Kosten angesetzt?
Welche an Planung und Ausführung beteiligten Gebietskörperschaften, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen sind mit welchen Prozentsätzen für diese Planung und Ausführung verantwortlich, um bei den zu erwartenden Schadenersatzprozessen zu vermeiden, daß die Kompetenz und Verantwortung jeweils bestritten wird?
Wer ist verantwortlich für die Tatsache, daß bereits vor Abschluß der Planungen, als „Schaffung von Tatsachen", die eine Umplanung unmöglich machen sollen, drei Brücken (die sogenannten Soda-Brücken) und eine weitere Brücke für landwirtschaftliche Nutzung errichtet wurden?
Welche Kosten sind hierfür entstanden?
Welche Disziplinarmaßnahmen sind gegen die für den voreiligen Bau der Brücken Verantwortlichen eingeleitet worden mit welchem Ergebnis?
Wer trägt die Kosten, sofern die Brücken wieder entfernt werden müssen, für den Abriß der Brücken und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?
Mit welcher Begründung beteiligt sich der Bund an diesem Projekt?
Welche Gesamtmittel sind für welche Jahre hierfür im Haushalt ausgesetzt?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu den unter 13. beschriebenen „Schaffungen von Tatsachen" wie Brücken vor Abschluß der Gesamtplanung als eine Form von Nötigung durch die öffentliche Hand, die auch schon an anderer Stelle mit Erfolg praktiziert wurde?