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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Arbeit der Bundespolizei am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden

<span>Bundespolizeieinsatz gegen Demonstranten in Dresden, Ermächtigungsgrundlage für Einsatz, gesetzliche Grundlage für Bildaufnahmen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1233217. 03. 2009

Arbeit der Bundespolizei am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden

der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. und 14. Februar 2009 kam es in Dresden zu mehreren Demonstrationen und Kundgebungen. Diese waren im Sinne des Versammlungsgesetzes angemeldet und nicht verboten. An beiden Tagen wurden Beamte der Bundespolizei eingesetzt. Diese Polizeieinheiten attackierten in teilweise unverhältnismäßiger Art und Weise Demonstrierende und verwendeten augenscheinlich Videotechnik zur Beobachtung der Demonstrationen. Die Zielstellung der Bundesbehörde blieb dabei unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Beamte der Bundespolizei waren an diesen beiden Tagen mit welcher Stundenzahl eingesetzt?

2

Auf Grund welcher Ermächtigungsgrundlage wurden die Beamten der Bundespolizei tätig?

3

Mit welchen Aufgaben war die Bundespolizei beauftragt?

4

Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Bundespolizei bei der Kommunikation mit den Versammlungsleitern der angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen?

5

Wurden von Beamten der Bundespolizei während dieser beiden Tage Bildaufnahmen gefertigt?

6

Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese Bildaufnahmen gefertigt?

7

Wenn ja, was geschah mit diesen Bildaufnahmen nach Abschluss der Versammlungen/Kundgebungen?

Berlin, den 17. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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