Praxis im Strafvollzug
des Abgeordneten Schneider (Berlin) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Nach welcher Inhaftierungsdauer sind wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene aus dem geschlossenen in den offenen Vollzug überwiesen oder dafür als geeignet befunden worden?
Wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene sind nach der letzten Alternative des § 13 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor der Verbüßung von zehn Haftjahren aus dem offenen Vollzug heraus beurlaubt worden?
Wie viele Gefangene — davon wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene — sind zu Ausgängen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zugelassen worden, bevor ihnen erstmals Urlaub nach § 13 StVollzG ermöglicht wurde?