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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Praxis im Strafvollzug (G-SIG: 10001222)

Zeitpunkt der Überweisung Lebenslänglicher in den offenen Vollzug, Anzahl der Gewährungen zu Ausgängen und Beurlaubungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

25.04.1984

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/131713.04.84

Praxis im Strafvollzug

des Abgeordneten Schneider (Berlin) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Nach welcher Inhaftierungsdauer sind wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene aus dem geschlossenen in den offenen Vollzug überwiesen oder dafür als geeignet befunden worden?

2

Wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene sind nach der letzten Alternative des § 13 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor der Verbüßung von zehn Haftjahren aus dem offenen Vollzug heraus beurlaubt worden?

3

Wie viele Gefangene — davon wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene — sind zu Ausgängen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zugelassen worden, bevor ihnen erstmals Urlaub nach § 13 StVollzG ermöglicht wurde?

Bonn, den 13. April 1984

Schneider (Berlin) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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