Prozeßführung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war der arbeitsrechtliche Fall Buchholz anhängig. Die Vertretung der Bundesregierung versuchte, die von der Beschwerde beanstandete Unzumutbarkeit der Länge des Arbeitsgerichtsprozesses dem Beschwerdeführer selbst (und seinem Anwalt) anzulasten, weil diese die jeweiligen Arbeitsgerichtstermine angeblich nicht hinreichend gefördert hätten. Die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland behauptete auch gegenüber dem Gerichtshof, die lange Zeit des Arbeitsgerichtsprozesses (Kündigungsschutzprozesse) sei auch auf einem Ausnahmezustand (Stau von Klagen) zurückzuführen, der aber nicht normal sei und sich nicht wiederholen werde.
Im Fall Buchholz hat die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht hinreichend vorbereitet, so daß sie bitten mußte, Material nachreichen zu dürfen. Auf den unrichtigen Inhalt des nachgereichten Materials konnte der Beschwerdeführer Buchholz nicht antworten, weil ihm hierzu keine Möglichkeit eingeräumt war. Bereits vor der Europäischen Menschenrechtskommission bat die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland im Fall Buchholz, die Frist für eine Äußerung zu verlängern.
In dem jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängigen Fall Barthold bat die Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls, die bis zum 1. März 1984 eingeräumte Schriftsatzfrist bis zum 31. März 1984 zu verlängern; danach erbat sie erneut um Fristverlängerung bis Mai 1984. Der Bundesjustizminister gab entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerden keine Folge, weil angeblich die erbetenen und gewährten Fristverlängerungen den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof nicht hinausschieben würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Wirklichkeit die Arbeitsrichter, jedenfalls in Hamburg, nach wie vor überlastet, während gleichzeitig viele fertig ausgebildete Juristen arbeitslos sind, so daß die 21. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg nach Scheitern des Sühnetermins am 20. Februar 1984 die streitige Verhandlung für November 1984 terminiert hat? Was gedenkt gegebenenfalls die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand zu ändern?
Erscheint es der Bundesregierung als vertretbar, bei einer beanstandeten Überlänge eines Arbeitsgerichtsprozesses vor europäischen Instanzen selbst wiederholt um Fristverlängerungen nachzusuchen und in der mündlichen Verhandlung zu bitten, Material nachreichen zu dürfen?
Kann die Bundesregierung Aufschluß darüber erteilen, warum der Bundesjustizminister weiß, daß durch die wiederholten Fristverlängerungen der Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache Barthold vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht hinausgeschoben wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um ähnliche Verzögerungen in Menschenrechtssachen vor europäischen Instanzen seitens der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden?