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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Mütter mit Kindern im Strafvollzug (G-SIG: 10001306)

Folgewirkungen bei diesen Kindern, hauptsächlicher Inhaftierungsgrund: Eigentumsdelikte, durchschnittliche Haftdauer 13 Monate, Anzahl der inhaftierten Mütter ca. 100 pro Jahr, Handhabung der §§ 80 und 142 Strafvollzugsgesetz betr. das Wohl der Kinder

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

25.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/144515.05.84

Mütter mit Kindern im Strafvollzug

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach den §§ 80 und 142 des Strafvollzugsgesetzes mögliche Unterbringung von Säuglingen und Kleinkindern mit ihren straffällig gewordenen, inhaftierten Müttern (ca. 100 pro Jahr) bei diesen Kindern zu erheblichen Schäden führt? Ist ihr bekannt, daß Ärztinnen und Ärzte wegen solcher Störungen auf vorzeitige Entlassung der Mütter drängen bzw. überhaupt von einer Inhaftierung abraten?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vergehen, deretwegen Mütter mit Kindern inhaftiert werden, als Bagatelldelikte einzustufen sind (hauptsächlich Eigentumsdelikte, durchschnittliche Haftdauer 13 Monate)? Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, hier werde mit „Kanonen auf Spatzen geschossen"?

3

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ursprünglich als Fortschritt angesehenen §§ 80 und 142 des Strafvollzugsgesetzes (Kinder werden nicht mehr ausnahmslos von den leiblichen Müttern getrennt) auf ihr eigentliches Anliegen zurückzuführen, nämlich für das Wohl der Kinder Sorge zu tragen? Wie lange noch müssen Säuglinge und Kleinkinder ihre ersten, entscheidenden Lebensjahre in Strafvollzugsanstalten verbringen?

Bonn, den 15. Mai 1984

Kelly Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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