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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Fortsetzung und Ausbau des juristischen Informationssystems - JURIS - (G-SIG: 10001421)

Stand des Ausbaus von JURIS, Entscheidung der Bundesregierung über den weiteren Ausbau und die Organisationsform, zukünftiger Standort

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

20.06.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/155406.06.84

Fortsetzung und Ausbau des juristischen Informationssystems — JURIS —

der Abgeordneten Stiegler, Bachmaier, Catenhusen, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Fischer (Homburg), Grunenberg, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Nagel, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stahl (Kempen), Dr. Steger, Stockleben, Vahlberg, Vosen, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wieweit ist der Ausbau von JURIS gediehen?

2

Welche Rechtsgebiete sind derzeit in JURIS einbezogen, und wie ist der gegenwärtige Planungsstand für die Einbeziehung weiterer Rechtsgebiete?

3

Inwieweit ist die Einbeziehung von JURIS in das Btx-System der Deutschen Bundespost geplant oder schon vollzogen?

4

Wie viele Benutzer sind derzeit an JURIS angeschlossen, aufgegliedert nach Behörden, Gerichten etc. einerseits und privaten, nicht in öffentlicher Hand befindlichen Benutzern andererseits?

5

Wie viele Mitarbeiter sind derzeit mit dem Betrieb und dem Ausbau von JURIS beschäftigt?

6

Wann ist mit der grundsätzlichen Entscheidung der Bundesregierung über die Fortsetzung und den Ausbau von JURIS zu rechnen?

7

Welche verschiedenen Organisationsmodelle für die Durchführung und den Ausbau von JURIS sind in der Vergangenheit von der Bundesregierung geprüft worden, und welche Vor- und Nachteile sind nach Auffassung der Bundesregierung mit diesen verschiedenen Modellen jeweils verbunden?

8

Welches Organisationsmodell bevorzugt die Bundesregierung, welche Gründe sprechen für dieses Organisationsmodell, und bis wann ist mit einer endgültigen Entscheidung dieser Frage zu rechnen?

9

Wird die Bundesregierung bei einer evtl. Ausgliederung von JURIS aus dem Bundesjustizministerium und Organisation in Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft in jedem Fall sicherstellen, daß die öffentlichen Hände in dieser Gesellschaft die Stimmenmehrheit besitzen, und wie will die Bundesregierung ggf. ohne eine Mehrheitsbeteiligung sicherstellen, daß die Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben und die Bildung von Informationsmonopolen verhindert wird?

In welchem Umfang soll den Bundesländern eine Beteiligungsmöglichkeit an einer privaten Gesellschaft eingeräumt werden, welche Wünsche haben die Bundesländer bisher insoweit geäußert, und welche Verhandlungen mit welchem Ergebnis sind mit den Bundesländern geführt worden?

In welchem Umfang ist eine Beteiligungsmöglichkeit der privaten Wirtschaft und sonstiger privater Interessenten vorgesehen?

Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß der Kreis der privaten Anteilseigner an JURIS möglichst pluralistisch zusammengesetzt ist, und welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung, um dies sicherzustellen?

Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß der für private Anteilseigner zur Verfügung stehende Anteil auf möglichst viele Anteilseigner gestückelt wird, und nach welchen Kriterien soll ggf. die Auswahl unter mehreren in Frage kommenden Anteilseignern erfolgen?

10

Wann ist mit der Entscheidung der Bundesregierung über den zukünftigen Standort von JURIS zu rechnen?

11

Ist sichergestellt, daß die Bundesregierung auch dann einen entscheidenden Einfluß auf die Standortentscheidung behält, wenn die Ausgliederung von JURIS aus dem Bundesjustizministerium und seine Organisation in einer privatrechtlichen Gesellschaft schon vor der Entscheidung über den Standort durchgeführt werden sollte?

12

Gibt es konkrete Gründe, und wenn ja, welche, gegen den u. a. vorgeschlagenen Standort Kassel, die so zwingend sind, daß hinter ihnen Gesichtspunkte der Förderung des Zonenrandgebietes und die einmütige Bitte des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen, der sich für Kassel als Standort eingesetzt hat, zurücktreten müssen?

Warum können diese Gründe ggf. auch nicht im Laufe der Zeit durch entsprechende Übergangsmaßnahmen ausgeräumt werden?

In welchem Verhältnis stehen die möglichen Kosten einer Verlagerung von JURIS in eine strukturschwache Zonenrandregion zu den Kosten, die dem Bund, dem Land und der jeweiligen Kommune bei der Schaffung anderer entsprechender qualifizierter Arbeitsplätze in dieser Region entstehen würden?

Bonn, den 6. Juni 1984

Stiegler Bachmaier Catenhusen Dr. Emmerlich Fischer (Osthofen) Fischer (Homburg) Grunenberg Klein (Dieburg) Dr. Kübler Lambinus Nagel Schmidt (München) Schröder (Hannover) Dr. Schwenk (Stade) Stahl (Kempen) Dr. Steger Stockleben Vahlberg Vosen Dr. de With Dr. Vogel und Fraktion

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