Angebot von Sonderrückfahrkarten der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Ziele verfolgt die Deutsche Bundesbahn mit dem Angebot von Sonderrückfahrkarten?
Erhält die Deutsche Bundesbahn für das Angebot von Sonderrückfahrkarten z. Z. einen Ausgleich durch den Bund gemäß § 28 a Abs. 1 Buchstabe a des Bundesbahngesetzes, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist die Zahl der Bahnhöfe, die
a) Startbahnhof von für Sonderrückfahrkarten geltende Verbindungen sind,
b) kein Startbahnhof von für Sonderrückfahrkarten geltende Verbindungen sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Sonderrückfahrkarten nur für ausgewählte Verbindungen angeboten werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn Sonderrückfahrkarten insbesondere für Verbindungen mit Startbahnhöfen von Mittel- und Großstädten anbietet, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundesbahn Sonderrückfahrkarten überwiegend nicht für Verbindungen mit Startbahnhöfen von Dörfern sowie kleineren Gemeinden und Staaten anbietet, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Dörfer sowie kleinere Gemeinden und Städte überwiegend verkehrsungünstig gelegene Gebiete sind bzw. überwiegend in verkehrsungünstig gelegenen Gebieten liegen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Mittel- und Großstädte überwiegend verkehrsgünstig gelegene Gebiete sind bzw. überwiegend in verkehrsgünstig gelegenen Gebieten liegen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Einwohner der Städte und Gemeinden, deren Bahnhöfe nicht Startbahnhöfe von für Sonderrückfahrkarten geltende Verbindungen sind, dadurch benachteiligt werden, daß sie zu den für Sonderrückfahrkarten geltenden Zeiten entweder für gleiche Ziele oder gleiche Entfernungen einen höheren Fahrpreis bezahlen müssen, als die Einwohner der Städte und Gemeinden, deren Bahnhöfe Startbahnhöfe von für Sonderrückfahrkarten geltende Verbindungen sind, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die derzeitige Tarifpolitik der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf das Angebot von Sonderrückfahrkarten den Bedürfnissen
a) des allgemeinen Wohls,
b) der wirtschaftlich schwachen und verkehrsungünstig gelegenen Gebiete
nicht gerecht wird, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Ist die Bundesregierung bereit, von der im § 16 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, von der Deutschen Bundesbahn eine Änderung ihrer Verkehrstarife in der Form zu verlangen, daß die Deutsche Bundesbahn in Zukunft von mindestens einem Bahnhof jeder Gemeinde im Bundesgebiet aus Sonderrückfahrkarten in ausgewählten Verbindungen anzubieten hat, und wenn nein, warum nicht?