Tarifpolitik der GEMA
der Abgeordneten Doss, Saurin, Hauser (Krefeld), Wissmann, Dr. Eylmann, Pohlmann, Dr. Pohlmeier, Frau Will-Feld, Dr. Lippold, Seehofer, Niegel, Kraus, Jagoda, Höffkes, Kittelmann, Wilz, Frau Geiger, Herkenrath, Magin, Daweke, von Schmude, Schwarz, Nelle, Sauer (Stuttgart), Dörflinger, Dr. Schwörer, Schulze (Berlin), Müller (Wadern), Dr. Czaja, Hanz (Dahlen), Dr. Götz, Louven, Kolb, Graf Huyn, Kroll-Schlüter, Dr. Becker (Frankfurt), Weiß, Dr.-Ing. Kansy, Pesch, Schneider (Idar-Oberstein), Hornung, Lowack, Dolata, Dr. Laufs, Seesing und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Beckmann, Gattermann, Grünbeck, Dr. Feldmann, Dr. Haussmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Möglichkeiten gibt es, die Vielzahl der praktisch existierenden Urheberrechte durchzusetzen?
Welche Formen sind national und international gebräuchlich, um den Urheberrechten Geltung zu verschaffen?
Hat es in Deutschland Versuche gegeben, einen marktwirtschaftlichen Mechanismus in die Wahrnehmung von Urheberrechten einzuführen?
Sprechen die nationalen und internationalen Erfahrungen für einen Zusammenschluß der Urheber in einer Verwertungsgesellschaft, oder werden deren Interessen besser durch konkurrierende Verwertungsgesellschaften gewahrt?
Ist es für den Nutzen von Urheberrechten günstiger, wenn die Urheberrechte von einer oder von mehreren konkurrierenden Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden?
Ist es möglich, sich außerhalb der GEMA zur Wahrnehmung von Urheberrechten in Verwertungsgesellschaften zusammenzuschließen?
Kann die Stellung der GEMA als monopolartig bezeichnet werden?
Trifft das geltende Recht ausreichende Vorkehrungen gegen monopolartige Verwertungsgesellschaften?
Gibt es diesbezüglich Überprüfungen durch das Bundeskartellamt?
Unterliegt die Tarifgestaltung der GEMA einer Aufsicht, und kann im Rahmen dieser Aufsicht die Angemessenheit der Tarife der GEMA gewährleistet werden?
Ergeben sich aus der Stellung der GEMA Nachteile für Verwerter und Urheber, die mit den vorhandenen gesetzlichen Mitteln nicht hinreichend bekämpft werden können?
Empfehlen sich im Hinblick auf diese Gefahren gesetzliche Maßnahmen, um eine angemessene Tarifgestaltung der GEMA zu gewährleisten?
Trifft es zu, daß die GEMA auch für unwesentlich bearbeitete Volkslieder, die selbst nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegen, Gebühren in gleicher Höhe verlangt wie für neugeschaffene Werke der Musik?
Trifft es zu, daß die GEMA auch dann Gebühren für ein ganzes Musikprogramm erhebt, wenn im Rahmen einer Musikveranstaltung nur ein einziges geschütztes Musikwerk gespielt worden ist?