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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Verfolgung von Homosexuellen während des NS-Regimes (G-SIG: 10002397)

Anzahl der Inhaftierten, Entschädigungsleistungen, Gründe für das Weiterbestehen des § 175 StGB bis 1969

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

10.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/308426.03.85

Verfolgung von Homosexuellen während des NS-Regimes

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft wurden neben Juden, Behinderten, Roma und Sinti auch Homosexuelle verfolgt, eingesperrt und ermordet. Anläßlich des 40. Jahres nach Ende des nationalsozialistischen Gewaltregimes fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele homosexuelle Männer befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Gefängnissen, Zuchthäusern, Arbeits- und Konzentrationslagern des Dritten Reiches?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch homosexuelle (lesbische) Frauen in dieser Zeit verfolgt wurden?

3

Was wurde bzw. wird von der Bundesregierung unternommen, um diese Menschen bzw. deren Hinterbliebene zu entschädigen?

4

In welcher Weise wurde der in deutschen Konzentrationslagern umgekommenen homosexuellen Menschen gedacht?

5

Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung das Weiterbestehen des § 175 StGB in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Form bis zum September 1969 in der Bundesrepublik Deutschland erklärbar?

Bonn, den 26. März 1985

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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