Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen bei der Deutschen Bundesbahn
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für welche Bundesbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn das Verfahren zur dauernden Einstellung a) des Reisezugbetriebes, b) des Güterzugbetriebes eingeleitet?
Welche Gesamtlänge haben die Strecken a) zu Frage 1 a), b) zu Frage 1 b)?
Für welche der Maßnahmen gemäß Frage 1 ist a) das Verfahren nach § 44 des Bundesbahngesetzes bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis, b) die Beschlußfassung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn nach § 12 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, c) eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr gemäß § 14 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, d) die Realisierung bereits zum Fahrplanwechsel am 2. Juni 1985 vorgesehen, e) die Realisierung bis Ende 1985 vorgesehen?
Auf welchen Bundesbahnstrecken soll das Reisezugangebot (Anzahl der Züge) zum Fahrplanwechsel am 2. Juni 1985 a) an Samstagen eingestellt, b) an Sonntagen eingestellt, c) an Samstagen und Sonntagen eingestellt, d) an Samstagen vermindert, e) an Sonntagen vermindert, f) an Werktagen außer samstags vermindert werden?
Wieviel Reisezüge werden voraussichtlich insgesamt a) werktags außer samstags, b) samstags, c) sonntags auf dem gesamten Bundesbahnnetz zum Fahrplanwechsel am 2. Juni 1985 entfallen?
Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bundesbahn sollen zum Fahrplanwechsel am 2. Juni 1985 a) durch die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes einer Bundesbahnstrecke, b) durch die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes einer Bundesbahnstrecke, c) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten nicht mehr aa) im Reisezugbetrieb, bb) im Güterzugbetrieb bedient werden?
Wie hoch ist die Zahl a) der Kreise, b) der Gemeinden, die durch Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen zum Fahrplanwechsel am 2. Juni 1985 ihren Anschluß an das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn aa) für den Reisezugbetrieb, bb) für den Güterzugbetrieb verlieren werden?
Welche Maßnahmen gemäß Fragen 1 bis 7 entfallen auf das Zonenrandgebiet?