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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe

<span>Anzahl der Anträge zur Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Gewalt, Anzahl der Bewilligungen und Ablehnungen, Entschädigungsleistungen beziehende Opfer, Ausweiten der Entschädigung auch auf hassmotivierte Straftaten, Entwicklung der für den Fonds zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

09.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1250626. 03. 2009

Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe

der Abgeordneten Jerzy Montag, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Koalition der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Jahr 2001 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt beschlossen. Diese Mittel werden seit 2007 durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) verwaltet (www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_258920/DE/Themen/Strafrecht/Opferhilfe/Opferhilfe_Inhalte/HaerteleistungRechts.html). Unter rechtsextremistischen Übergriffen sind – so das BfJ – insbesondere fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff kann aber auch in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung gegeben sein.

Es besteht in diesem Zusammenhang für die Begünstigten dieses Fonds auch die ergänzende Möglichkeit, zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche gegenüber den Tätern (bis zu der Höhe der Härteleistung) an das BfJ abzutreten – so dass das BfJ diese Ansprüche aus abgetretenem Recht selbst gegenüber geltend machen kann.

Für diese Härteleistungen stehen für das Haushaltsjahr 2009 erneut 300 000 Euro zur Verfügung (Einzelplan 07 Kapitel 08 Titelgruppe 681 01-290). Aktuell regelt eine Richtlinie des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 21. Dezember 2006 die Verwendung dieser Haushaltsmittel für Zahlungen von Härteleistungen an Opfer rechtsextremistischer Übergriffe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Anträge zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt wurden von 2001 bis Ende 2008 gestellt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Jahren und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Anträge betrafen den Themenbereich fremdenfeindlich motivierte Straftaten, und wie viele wurden hiervon bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bundesland, Art des Delikts – Körperverletzungen bzw. Bedrohung oder Ehrverletzung)?

5

Wie viele Anträge betrafen den Themenbereich antisemitisch motivierte Straftaten, und wie viele wurden hiervon bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bundesland, Art des Delikts – Körperverletzungen bzw. Bedrohung oder Ehrverletzung)?

6

Können Opfer hassmotivierter Kriminalität (z. B. Obdachlose, Homosexuelle, Behinderte), die den neuen polizeilichen Erfassungskriterien der Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) zugeordnet werden (vgl. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Bundestagsdrucksache 16/3930, S. 135, 137 ff.), grundsätzlich auch Leistungen aus dem Fonds zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt erhalten? Wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Vergaberichtlinien gegebenenfalls entsprechend zu erweitern, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, haben Opfer hassmotivierter Kriminalität diesbezüglich Anträge gestellt? Wenn ja, wie viele, und wie viele wurden hiervon bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, den jeweiligen Bundesländern, der Art des Delikts sowie nach Antragsbewilligung/Antragsablehnung)?

7

Können Personen, die aufgrund ihrer politischen Einstellung (also nach eigener Einschätzung oder nach Zuschreibung z. B. Linke, Alternative bzw. Antifaschistinnen und Antifaschisten) Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind (was nach den geltenden polizeilichen Erfassungskriterien der PMK-rechts zugeordnet wird, s. o.), grundsätzlich auch Leistungen aus dem Fonds zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt erhalten? Wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Vergaberichtlinien gegebenenfalls entsprechend zu erweitern, und wenn nein, warum nicht?

8

Können Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes (also z. B. Punks und Hip-Hoper etc.) Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind (was nach den geltenden polizeilichen Erfassungskriterien der PMK- rechts zugeordnet wird, s. o.), grundsätzlich auch Leistungen aus dem Fonds zur Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt erhalten? Wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Vergaberichtlinien gegebenenfalls entsprechend zu erweitern, und wenn nein, warum nicht?

9

Haben Personen, die aufgrund ihrer politischen Einstellung bzw. aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind, diesbezüglich Anträge gestellt? Wenn ja, wie viele, und wie viele wurden hiervon bewilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, den jeweiligen Bundesländern, der Art des Delikts sowie nach Antragsbewilligung/Antragsablehnung)?

10

Wie haben sich die vom Deutschen Bundestag für diesen Fonds zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel seit 2001 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?

11

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2001 bis 2008 Haushaltsmittel tatsächlich als Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt ausbezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahren sowie nach den jeweiligen Opfergruppen: Opfer fremdenfeindlich motivierter Straftaten, Opfer antisemitisch motivierter Straftaten und ggf. auch Opfer hassmotivierter Kriminalität sowie Personen, die aufgrund ihrer politischen Einstellung bzw. aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind)?

12

In wie vielen Fällen haben Begünstigte dieses Fonds ihre zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche gegenüber dem Täter an das Bundesamt für Justiz abgetreten?

Berlin, den 26. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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