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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Geplanter Neubau der B 28 zwischen Ergenzingen und Horb (G-SIG: 10003938)

Aufnahme der B28 in den Bundesfernstraßenplan '85, Stand der Planung, Trassenführungen, Einfluß militärischer Bauvorhaben auf den Straßenverlauf der B28

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

02.06.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/526225. 03.86

Geplanter Neubau der B 28 zwischen Ergenzingen und Horb

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Was waren die Gründe der Bundesregierung, die geplante B 28 zwischen Ergenzingen und Horb in den Bundesfernstraßenplan '85 aufzunehmen, obwohl inzwischen a) das Planfeststellungsverfahren gestoppt, b) der Landkreis Tübingen eine Weiterführung der B 28 ablehnt, c) die überwiegende Anzahl der anliegenden Gemeinden sich gegen den Neubau der B 28 ausgesprochen haben?

2

In welcher Phase befindet sich die Planung der B 28 neu im Teilbereich zwischen Ergenzingen und Horb?

a) Wie weit ist die Planung für einen Neubau der B 463 zwischen Nagold und der Anbindung an die B 28 neu?

b) Gibt es Planungen für eine Verbindung der Eisbergkaseme in Nagold und der B 28 neu? Wenn ja, wird diese Planung als Alternative zum Ausbau der L 1361 gesehen?

3

Wird die Fortführung des im Frühjahr 1984 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens angestrebt? Wenn ja, wann wird ein Planfeststellungsbeschluß angestrebt?

4

Ist beabsichtigt, das bereits planfestgestellte Teilstück der B 28 neu beim Autobahnanschluß Ergenzingen bzw. das Teilstück Bildechingen-Industriegebiet (Baulos 1), unabhängig vom Baulos 2, zu bauen?

5

Werden alternative Trassenführungen der B 28 neu und der B 463 zu dem im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Straßenverlauf erwogen? Wenn ja, um welche Veränderungen handelt es sich?

6

Wie weit sind die Untersuchungen für einen Trassenverlauf der B 28 neu als Verbindung der B 32 mit der L 355 und dem Bau einer Brücke bei Horb?

Nach welcher Zeit ist mit dem a) Linienbestimmungsverfahren, b) Planfeststellungsverfahren, c) Planfeststellungsbeschluß zu rechnen?

7

Inwieweit würde diese Streckenführung das Verkehrsaufkommen in der Horber Innenstadt beeinflussen? In welcher Größenordnung wären Veränderungen zu erwarten?

8

Welche Vergleichsergebnisse zwischen o. g. Brückenlösung und der im Planfeststellungsverfahren eingebrachten Trassenführung erwartet die Bundesregierung bezüglich folgender Gesichtspunkte:

a) Nutzen Kosten — Relation,

b) Umweltverträglichkeit,

c) Baukosten,

d) Flächenverbrauch,

e) Verkehrsentlàstung der Stadt Horb?

9

Welchen Einfluß hat die künftige militärische Verwendung des Eutinger Flugplatzgeländes, der Ausbau und die Neubelegung der Horber Ypem-Kaserne, der beabsichtigte Bau des Großgerätelagers Kehrhau sowie die Neuerschließung des Truppenübungsplatzes bei Haiterbach auf den Straßenverlauf der B 28? Kam die im Planfeststellungsverfahren ausgewiesene Trasse aus militärischen Erwägungen zustande?

10

Welche militärischen Einrichtungen sind auf dem Eutinger Flugplatzgelände vorgesehen? Wieviel Fläche wird hierfür benötigt? Wird außer dem bundeseigenen Gelände noch zusätzlich privateigene landwirtschaftlich genutzte Fläche benötigt?

11

Wie erfolgt eine Anbindung dieses Standortes an das Verkehrsnetz?

12

Ist die Stationierung von Flugzeugen bzw. Hubschraubern dort vorgesehen?

Bonn, den 25. März 1986

Schulte (Menden) Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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