Streckenstillegungen und Angebotseinschränkungen der Deutschen Bundesbahn
des Abgeordneten Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Für welche Bundesbahnstrecken hat die Deutsche Bundesbahn das Verfahren zur dauernden Einstellung a) des Reisezugbetriebes, b) des Güterzugbetriebes eingeleitet?
Welche Gesamtlänge haben die Strecken a) zu Frage 1 a), b) zu Frage 1 b)?
Für welche der Maßnahmen gemäß Frage 1 ist a) das Verfahren nach § 44 des Bundesbahngesetzes bereits abgeschlossen und mit welchem Ergebnis, b) die Beschlußfassung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 10 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, c) eine Genehmigung des Bundesministers für Verkehr gemäß § 14 Abs. 3 des Bundesbahngesetzes bereits erfolgt und mit welchem Ergebnis, d) die Realisierung bereits zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1986 vorgesehen, e) die Realisierung zum Fahrplanwechsel Ende September 1986 vorgesehen?
Welche der Stillegungsanträge zu Frage 1 a) wurden von der Deutschen Bundesbahn nach dem a) 13. Juni 1985, b) 24. Juli 1985 eingeleitet?
Welche der Stillegungsanträge zu Frage 1 a) haben das im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzeptes jeweils erreichbare Reisendenpotential ausgewiesen und berücksichtigt?
In welcher Form wurde der am 13. Juni 1985 vom Deutschen Bundestag einstimmig gefaßte Beschluß im Hinblick auf die Bundesbahnstrecken zu Frage 1 a) umgesetzt?
Auf welchen Bundesbahnstrecken soll das Reisezugangebot (Anzahl der Züge) zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1986 a) an Samstagen eingestellt, b) an Sonntagen eingestellt, c) an Samstagen und Sonntagen eingestellt, d) an Werktagen außer samstags vermindert werden?
Wie viele Reisezüge werden voraussichtlich insgesamt a) werktags außer samstags, b) samstags, c) sonntags auf dem gesamten Bundesbahnnetz zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1986 entfallen?
Wieviel Bahnhöfe und Haltepunkte der Deutschen Bundesbahn sollen zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1986 a) durch die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes einer Bundesbahnstrecke, b) durch die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes einer Bundesbahnstrecke, c) durch die Schließung von Bahnhöfen und Haltepunkten nicht mehr — im Reisezugbetrieb, — im Güterzugbetrieb bedient werden?
Welche der Einschränkungen gemäß Fragen 1, 7, 8 und 9 entfallen auf das Zonenrandgebiet?