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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sozialer Arbeitsmarkt

Wirkung der Bundesprogramme JobPerspektive und Kommunal-Kombi für förderfähige Arbeitslose, Problem der kommunalen Kofinanzierung, Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung für schwer vermittelbare und behinderte Arbeitslose

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.06.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1279723. 04. 2009

Sozialer Arbeitsmarkt

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf die Forderung nach einem Sozialen Arbeitsmarkt, also einem Segment langfristig geförderter öffentlicher Beschäftigung für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen, hat die Bundesregierung im Jahr 2007 zum einen mit dem Programm „JobPerspektive“ und zum anderen mit dem so genannten Kommunal-Kombi geantwortet. Beide Programme sollten für je 100 000 Menschen eine Perspektive schaffen, beide Programme haben die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllt.

Das Programm „JobPerspektive“, das sich an Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen richtet, hat nach knapp eineinhalb Jahren lediglich 28 000 Menschen erreicht. Über den so genannten Kommunal-Kombi, der seit Beginn 2008 existiert und auf Langzeitarbeitslose in Regionen mit besonders hoher Langzeitarbeitslosigkeit zugeschnitten ist, sind bis dato nur 9 400 Stellen geschaffen worden. Angesichts eines diagnostizierten Bedarfs von öffentlich geförderter Beschäftigung für rund 400 000 Menschen in Deutschland sind diese Zahlen mehr als ernüchternd.

Die Bundesregierung hat nun die Förderbedingungen des so genannten Kommunal-Kombis verändert. Die Zahl der förderfähigen Regionen soll ausgeweitet werden, indem in Zukunft Regionen an dem Programm teilnehmen können, in denen die Arbeitslosenquote über 10 Prozent liegt. Bislang war eine Arbeitslosenquote von 15 Prozent erforderlich. Des Weiteren wurde die als Fördervoraussetzung erforderliche Zeit der vorangegangenen Arbeitslosigkeit von 24 auf 12 Monaten reduziert. Die als ursächlich für die geringe Inanspruchnahme des so genannten Kommunal-Kombis identifizierte notwendige Kofinanzierung durch die Kommunen wird durch diese Modifikationen nicht berührt. Zu erwarten ist daher, dass der so genannte Kommunal-Kombi an besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen auch weiter vorübergehen wird.

Kommunen, die bisher nicht in der Lage waren, die Mittel für die Kofinanzierung aufzubringen, werden dies auch zukünftig nicht können. Insofern ist fraglich, ob das Ziel des Programmes in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort beizutragen, erreicht werden kann.

Als hinderlich hat sich überdies die Abwicklung des so genannten Kommunal-Kombis über das Bundesverwaltungsamt herausgestellt, da diese unabhängig von der sonstigen Arbeitsverwaltung erfolgt. Aus diesem Grund ist es vorgekommen, dass arbeitsuchende Personen nicht auf so genannten Kommunal-Kombifinanzierte Stellen vermittelt werden konnten.

Auch die Bundesregierung selbst scheint an den Erfolg des so genannten Kommunal-Kombis nicht zu glauben. So wird der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Karl Diller, zitiert: „Trotz dieser zusätzlichen Impulse bleibt abzuwarten, ob die Anzahl der Förderfälle dadurch wesentlich gesteigert werden kann. Sollte das Programm weiter kaum genutzt werden, laufe es zum Jahresende aus“ (ddp vom 23. März 2009).

Das Programm „JobPerspektive“ kann zwar insgesamt höhere Förderzahlen aufweisen, ist aber nichtsdestotrotz ebenfalls weit hinter der erwarteten Größenordnung zurückgeblieben. Auch dafür ist im Wesentlichen die Finanzierung der Stellen ursächlich. Diese ist zwar höher als beim so genannten Kommunal-Kombi, doch angesichts der Zielgruppe des Programms – es handelt sich dabei um Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei weiteren in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen – offenbar nicht ausreichend. Der erforderliche Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent verhindert regelmäßig die Schaffung von Stellen für diese besonders schwer zu integrierende Gruppe.

In der den beiden Programmen vorangegangenen Diskussion war von Seiten der Wohlfahrtsverbände, aber auch seitens der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN immer wieder die Ermöglichung des „Passiv-Aktiv-Transfers“ (PAT) zur Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarkts gefordert worden. Unter dem PAT wird die Umwandlung der passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, u. Ä.) in ein Arbeitsentgelt verstanden. Dieses Entgelt wird dem im Sozialen Arbeitsmarkt Beschäftigten ausbezahlt; statt Arbeitslosigkeit wird so Arbeit im Dritten Sektor und in Integrationsfirmen finanziert. Dieser Weg steht für die öffentlich geförderte Beschäftigung bis heute nicht offen.

Auch die Entgeltvariante des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitssuchende gefördert werden kann, fristet im Vergleich zu der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs) nach wie vor ein Schattendasein.

Letztlich bleibt der soziale Arbeitsmarkt in Deutschland hinter seinen Möglichkeiten, aber auch hinter dem existierenden Bedarf zurück. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise, die die Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen weiter beeinträchtigen wird, ist dies ein schweres Handicap für die Betreuung und Reintegration der betroffenen Menschen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Teilnehmer konnten durch das Programm Beschäftigungszuschuss/JobPerspektive nach § 16e SGB II (vormals § 16a SGB II) seit Inkrafttreten erreicht werden, (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt antworten) und wie hoch war der Anteil an Menschen mit Behinderungen?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Struktur der Arbeitgeber, die Stellen mithilfe des Programms „JobPerspektive“ geschaffen haben?

3

Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ursächlich für die weit hinter den formulierten Erwartungen von 100 000 Stellen zurückbleibende Inanspruchnahme des Programms „JobPerspektive“ an?

4

Welche Rückmeldung hat sie diesbezüglich von potenziellen Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, der Wohlfahrtspflege und der öffentlichen Hand erhalten?

5

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen und den Rückmeldungen zum Programm „JobPerspektive“?

a) Plant sie gegebenenfalls Änderungen an der Ausgestaltung des Programms, um bessere Resultate als bisher zu erzielen?

b) Wenn ja, welche sind dies, und wann sollen sie umgesetzt werden?

c) Wenn nein, warum nicht?

6

Wie viele Stellen sollten mithilfe des so genannten Kommunal-Kombis geschaffen werden, und wie viele davon konnten bisher tatsächlich realisiert werden (bitte aufgeschlüsselt nach den förderfähigen Regionen darstellen)?

7

In welchem Umfang vergrößert sich die Gruppe der mit dem so genannten Kommunal-Kombi förderfähigen Arbeitslosen gegenüber dem bisherigen Status quo

a) durch die Ausweitung der förderfähigen Regionen?

b) durch die Reduzierung der vorangegangenen Dauer der Arbeitslosigkeit?

8

Teilt die Bundesregierung die Problemanalyse über die mäßige Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ insbesondere wegen der erforderlichen kommunalen Kofinanzierung und wegen der Abwicklung außerhalb der Strukturen der Arbeitsverwaltung über das Bundesverwaltungsamt, und inwieweit reagiert sie mit der Modifizierung der Verordnung des Programms auf diese Analyse?

9

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr von „Creaming-Effekten“ sowohl unter den Regionen als auch unter den Arbeitslosen durch die nun umgesetzte regionale Ausweitung des so genannten Kommunal-Kombis und durch die Vergrößerung des förderfähigen Personenkreises?

10

Plant die Bundesregierung weitere Programme oder über die vorgenommenen Modifikationen hinausgehende Änderungen beim so genannten Kommunal-Kombi um sicherzustellen, dass insbesondere in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit durch öffentlich geförderte Beschäftigung zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und zum Aufbau von sozialem Kapital vor Ort beigetragen werden kann?

11

Welcher Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung für Arbeitslose mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen sowie für Menschen mit Behinderungen besteht zurzeit nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland, und inwieweit sieht die Bundesregierung diesen Bedarf durch die momentane Krise beeinflusst bzw. wachsen?

12

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die regionale Verteilung des Bedarfs an öffentlich geförderter Beschäftigung?

13

Sieht die Bundesregierung den Bedarf an öffentlich geförderter Beschäftigung durch die bestehenden Fördermöglichkeiten hinreichend gedeckt?

a) Wenn ja, wie begründet sie diese Position?

b) Wenn nein, welche weiteren Möglichkeiten sind aus ihrer Sicht notwendig, um sicherzustellen, dass der Soziale Arbeitsmarkt entsprechend des tatsächlichen Bedarfs ausgebaut werden kann?

14

Hat sich die Position der Bundesregierung gegenüber dem PAT nach den gemachten Erfahrungen mit den Bundesprogrammen „JobPerspektive“ und Kommunal-Kombi verändert, und sieht sie nunmehr darin eine bessere Möglichkeit, einen Sozialen Arbeitsmarkt in der benötigten Größenordnung zu initiieren und zu finanzieren als bislang, und wie begründet sie ihre Position?

Berlin, den 23. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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