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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konsequenzen aus der "Phantom Panne" für die DNA-Analyse-Datei

<span>Für DNA-Spurensicherung verwendete und bereits in der Herstellung mit DNA verunreinigte Wattestäbchen, Möglichkeit von falschen DNA-Spuren in der DNA-Analyse-Datei, Maßnahmen </span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

18.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1281528. 04. 2009

Konsequenzen aus der „Phantom Panne“ für die DNA-Analyse-Datei

der Abgeordneten Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 1998 wurde beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine DNA-Analyse-Datei (DNA: Desoxyribonukleinsäure) eingerichtet. In dieser werden die genetischen Daten sowohl von bekannten Personen (so genannte Personendatensätze) als auch an Tatorten aufgefundenes Spurenmaterial (so genannte Spurendatensätze) gespeichert. Diese DNA-Analyse-Datei umfasste nach Angaben des Bundeskriminalamtes mit Ablauf des Jahres 2008 einen Bestand von 756 989 Datensätzen. Dieser setzte sich aus 611 867 Personendatensätzen und 145 122 Spurendatensätzen zusammen. Monatlich werden nach Angaben des Bundeskriminalamtes mehr als 10 000 neue Datensätze in der DNA-Analyse-Datei erfasst. Seit Errichtung der Datei wurden 78 133 „Treffer“ erzielt (Stand 31. Dezember 2008). Von diesen „Treffern“ waren 18 015 so genannte Spur-Spur-Treffer, d. h. dieselbe genetische Spur wurde an verschiedenen Tatorten gefunden. 60 118 „Treffer“ waren so genannte Spur-Person- bzw. Person-Spur-Treffer, d. h. eine Tatortspur konnte einer Person zugeordnet werden.

Über Jahre hinweg wurden zum „Phantom von Heilbronn“ über 40 identische Spurenfunde an verschiedenen Tatorten in Deutschland, Österreich und Frankreich gefunden. Die Polizei ging zunächst von einer Serienstraftäterin aus. Am 27. März 2009 teilte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit, dass es sich bei diesen genetischen Funden vermutlich um die DNA einer Mitarbeiterin der Herstellerfirma der Wattestäbchen, die für die Erhebung dieser DNA-Proben benutzt wurden, handelt. Angeblich ist die „Phantomspur“ zwischenzeitlich tatsächlich einer bestimmten weiblichen Person zugeordnet worden, die jedoch nichts mit den Straftaten zu tun hat.

Die DNA der Mitarbeiterin ist wahrscheinlich bei dem Herstellungsprozess auf die Wattestäbchen gelangt. Die Herstellerfirma betonte daraufhin, dass die von ihr produzierten Wattestäbchen nicht zur DNA-Analyse geeignet und auch nicht für diese vorgesehen seien. Die Stäbchen würden zwar sterilisiert, doch mögliche vorhandene DNA-Verunreinigungen menschlichen oder tierischen Ursprungs könnten durch eine Sterilisation nicht beseitigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in wie vielen Landeskriminalämtern Wattestäbchen benutzt wurden und werden, die von den Herstellern als nicht ausdrücklich zur DNA-Analyse geeignet beschrieben werden?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle weiteren in der DNA-Analyse-Datei erfassten Spuren „sauber“ sind, es also ausgeschlossen ist, dass noch mehr Datensätze von Mitarbeitern der Herstellerfirmen oder anderen an der Produktion der Wattestäbchen oder an den Ermittlungen beteiligten Personen stammen?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, und wie wird sichergestellt, dass diese Unschuldigen nicht zu Unrecht verdächtigt werden?

3

Plant die Bundesregierung einen Abgleich der Spurendatensätze mit dem oben genannten Personenkreis?

Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier einen Konflikt mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, und wenn ja, wie gedenkt sie diesen zu lösen?

4

Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass von anderen Personen, als den oben genannten, DNA-Spuren aufgrund verunreinigter Wattestäbchen in die DNA-Analyse-Datei gelangten.

a) Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, und wie wird sichergestellt, dass diese Unschuldigen nicht zu unrecht verdächtigt werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Was plant die Bundesregierung, um in Zukunft Fälle wie den oben beschriebenen zu verhindern?

6

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass die Hersteller von – für die DNA-Analyse verwendeten – Wattestäbchen den Packungen die DNA-Merkmale der beteiligten Mitarbeiter als Code beilegen.

Wenn ja,

a) sieht die Bundesregierung hier einen Konflikt mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, und wenn ja, wie gedenkt sie diesen zu lösen,

b) gedenkt sie auch, DNA-Merkmale von den an den Ermittlungen beteiligten Beamten zu erheben und den DNA-Untersuchungen als Code beizulegen?

Berlin, den 28. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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